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LG Halle, 13.05.2015 - 2 S 74/14 |
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)
LG Halle ändert im Rechtsstreit aus abgetretenem Recht gegen die HUK-COBURG Allg. Vers. AG das erstinstanzliche Urteil des AG Halle / Saale ab und verurteilt nur zum Teil, obwohl eine hundertprozentige Haftung der Beklagten vorliegt, mit kritisch zu betrachtendem Urteil ...
Verfahrensgang
- AG Halle/Saale, 27.03.2014 - 93 C 3733/13
- LG Halle, 13.05.2015 - 2 S 74/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- AG Halle/Saale, 27.03.2014 - 93 C 3733/13
Auszug aus LG Halle, 13.05.2015 - 2 S 74/14
Landgericht Halle Verkündet laut Protokoll am: 13.05.2015 Geschäfts-Nr. 2 S 74/14 93 C 3733/13 Amtsgericht Halle (Saale).Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Halle( Saale) vom 27.03.2014 (93 C 3733/13) abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
- BGH, 07.06.2011 - VI ZR 260/10
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Fehlende Bestimmbarkeit der Abtretung der …
Auszug aus LG Halle, 13.05.2015 - 2 S 74/14
Die erste Abtretungserklärung der Geschädigten des Geschädigten M. L vom 15.09.2010, die den Wortlaut hat: "Zur Sicherung des Anspruchs des oben genanntem Gutachtenbüros auf Bezahlung der Gutachterkosten, trete ich gleichzeitig meinen Schadensersatzanspruch gegen den Unfallgegner und dessen Versicherungsgesellschaft in Höhe der Gutachterkosten an oben genanntes Gutachtenbüro ab." wird in der Formulierung den Bestimmtheitsanforderungen gemäß § 398 BGB unter Beachtung des Urteils des BGH vom 07.06.2011 (VI ZR 260/10) nicht gerecht (vgl. Urteil des Landgerichts Halle vom 06.11.2013 -2 S 98/13-). - BGH, 15.10.2013 - VI ZR 471/12
Kostenersatz für die Beseitigung von Fahrbahnverschmutzungen nach einem …
Auszug aus LG Halle, 13.05.2015 - 2 S 74/14
Der Kläger kann aufgrund der wirksamen Abtretungserklärurig vom 28.11,2013 von der Beklagten gemäß § 249 Abs. 2 Satz i BGB den Ersatz der objektiv erforderlichen Sachverständigenkosten verlangen (vgl. BGH Urteil vom 15.10.2013 - VI ZR 471/12 -, VersR 2013, 1544 Rn.26). - BGH, 09.11.1960 - VIII ZR 222/59
Kostenverteilung nach § 92 Zivilprozessordnung (ZPO) i.R.e. Zuvielforderung als …
Auszug aus LG Halle, 13.05.2015 - 2 S 74/14
Dies hat schon der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 9.11.1960 (VIII ZR 222/59) entschieden und ist herrschende Meinung im Schrifttum (…z.B. Thomas/ Putzo, ZPO 15. Auflage, § 92 Anm. 1d). - LG Halle, 12.11.2014 - 2 S 82/14
Auszug aus LG Halle, 13.05.2015 - 2 S 74/14
Auch soweit die Beklagte auf die streitgegenständliche Rechnung des Klägers am 13.10.2010 bereits eine Teilzahlung von 244,- EUR an den Kläger geleistet hat, stellt diese Zahlung kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis im Sinne des § 781 BGB dar, sondern lediglich ein Anerkenntnis im Sinne des § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB, nämlich ein tatsächliches Verhalten des Schuldners gegenüber dem (vermeintlichen) Gläubiger, welches zur Verjährungsunterbrechung führt, allerdings ohne weitere Korrespondenz der Parteien nicht auf das Vorliegen eines deklaratorischen Anerkenntnisses im Sinne des § 781 BGB schließen lässt (vgl. Landgericht Halle, Urteil vom 12, 11,2014, 2 S 82/14 m.w.N.).