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LG Hamburg, 07.06.2007 - 413 O 153/04 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 10.07.2002 - VIII ZR 158/01
Ausgleichsanspruch des Tankstellenhalters; Schätzung des Stammkundenumsatzanteils
Auszug aus LG Hamburg, 07.06.2007 - 413 O 153/04
Die Kammer folgt der Entscheidung des BGH vom 10.07.2002 - VIII ZR 158/01 (WM 2003, 499, 501), nach der von einem Stammkunden jedenfalls dann zu sprechen ist, wenn dieser mindestens zwölfmal im Jahr an derselben Tankstelle tankt.Dies gründet sich in erster Linie darauf, dass die Verkaufsbemühungen eines Handelsvertreters in nicht unerheblichem Maße durch die von der Marke des Produktes ausgehende "Sogwirkung" gefördert werden (BGH MDR 2003, 942; BGH WM 2003, 499, 504).
- BGH, 06.08.1997 - VIII ZR 150/96
Ausgleichsanspruch eines Tankstellenhalters
Auszug aus LG Hamburg, 07.06.2007 - 413 O 153/04
Als Stammkunden sind dabei Mehrfachkunden anzusehen, die innerhalb eines überschaubaren Zeitraums, in dem üblicherweise mit Nachbestellungen zu rechnen ist, mehr als nur einmal ein Geschäft mit dem Unternehmer abgeschlossen haben oder voraussichtlich abschließen werden (vgl. BGH NJW 1998, 66, 67 f. ).Unberücksichtigt zu lassen sind nur Provisionsanteile für solche Tätigkeiten, die ausschließlich verwaltenden Zwecken dienen (BGH NJW 1998, 66, 69).
- BGH, 07.05.2003 - VIII ZR 263/02
Bemessung des Ausgleichsanspruchs eines Tankstellenhalters
Auszug aus LG Hamburg, 07.06.2007 - 413 O 153/04
Dies gründet sich in erster Linie darauf, dass die Verkaufsbemühungen eines Handelsvertreters in nicht unerheblichem Maße durch die von der Marke des Produktes ausgehende "Sogwirkung" gefördert werden (BGH MDR 2003, 942; BGH WM 2003, 499, 504). - BGH, 10.07.2002 - VIII ZR 58/00
Ausgleichsanspruch eines Tankstellenpächters
Auszug aus LG Hamburg, 07.06.2007 - 413 O 153/04
(vgl. BGH WM 2003, 491, 498).