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LG Hamburg, 09.10.2003 - 315 O 92/03 |
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Verfahrensgang
- LG Hamburg, 09.10.2003 - 315 O 92/03
- OLG Hamburg, 17.06.2004 - 3 U 38/04
- BGH, 26.04.2007 - I ZR 120/04
Wird zitiert von ...
- OLG Hamburg, 17.06.2004 - 3 U 38/04
Zur sog. Vorratsrechtsprechung bei Anzeigenwerbung für Luxusartikes und zur …
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 15, vom 9. Oktober 2003 (315 O 92/03) abgeändert.unter Abänderung des am 9. Oktober 2003 verkündeten Urteils des Landgerichts Hamburg, Az. 315 O 92/03, die Beklagte zu verurteilen, es bei Vermeidung der gesetzlichen Ordnungsmittel zu unterlassen, aus Anlass von Events R.-Uhren, wie aus der nachfolgend abgebildeten Anzeige (Anm: Entspricht Anlage K 3 bzw. der Anlage zum Tenor) ersichtlich, zu bewerben, sofern diese in den konzessionierten R.-Geschäften in zeitlichem Zusammenhang mit dem Erscheinen der Werbung nicht vorrätig sind.