Rechtsprechung
LG Hamburg, 11.04.2013 - 330 O 357/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hamburg
Bankenhaftung bei Anlageberatung: Unterbliebene Aufklärung über die Möglichkeit der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen; Hinweis auch auf theoretisches Risiko
- RA Kotz
Bankenhaftung für fehlerhafte Anlageberatung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- LG Frankfurt/Main, 23.03.2012 - 19 O 334/11
Erwerb von Anteilen an offenen Immobilienfonds - Beratungspflichtverletzung
Auszug aus LG Hamburg, 11.04.2013 - 330 O 357/11
Es kann hier offen bleiben, ob über dieses Risiko stets zu informieren ist (so LG Frankfurt am Main, Urteil vom 23.03.2012, 2-19 O 334/11).Die Aufklärung ist nicht entbehrlich, denn die Frage, "(o)b und inwieweit eine Aussetzung sinnvoll und im Interesse gerade auch des nicht institutionellen Anlegers sogar vorteilhaft sein mag, berührt nämlich die Tatsache nicht, dass mit der Aussetzung für den Anleger ein naheliegendes, nicht unerhebliches Kapitalverlustrisiko besteht, welches auch und gerade durch die dem Anleger alternativ regelmäßig offen stehende Möglichkeit einer Veräußerung über den Zweitmarkt nicht abgefangen werden kann" (LG Frankfurt, Urteil vom 23.03.2012, 2-19 O 334/11, Rz. 21).
- BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93
Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren
Auszug aus LG Hamburg, 11.04.2013 - 330 O 357/11
Die beratende Bank ist zu einer anleger- und objektgerechten Beratung verpflichtet (BGHZ 123, 126, 128 f.). - BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10
Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei …
Auszug aus LG Hamburg, 11.04.2013 - 330 O 357/11
Insoweit gelten keine Darlegungs- und Beweiserleichterungen (BGH, Urteil vom 08.05.2012, XI ZR 262/10, Rz. 67 m. w. N.).
- BGH, 27.09.2011 - XI ZR 182/10
Zwei Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern
Auszug aus LG Hamburg, 11.04.2013 - 330 O 357/11
Das Risiko, dass eine aufgrund anleger- und objektgerechter Beratung getroffene Anlageentscheidung sich im Nachhinein als falsch erweist, trägt der Anleger (vgl. nur BGH, Urteil vom 27.09.2011, XI ZR 182/10 m. w. N.). - BGH, 27.09.2011 - XI ZR 178/10
Zwei Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern
Auszug aus LG Hamburg, 11.04.2013 - 330 O 357/11
So hat der BGH auch eine Aufklärungspflicht über das allgemeine Emittentenrisiko bei der Beratung zum Erwerb von Zertifikaten bejaht, unabhängig davon, ob zum Zeitpunkt der Beratung bezogen auf die konkrete Emittentin Anhaltspunkte für eine drohende Zahlungsunfähigkeit bestehen (BGH, Urteil vom 27.09.2011, XI ZR 178/10, Rz. 27 f.). - LG Karlsruhe, 22.12.2016 - 7 O 20/12
Schmerzensgelderhöhung bei entwürdigendem Regulierungsverhalten des Versicherers
Auszug aus LG Hamburg, 11.04.2013 - 330 O 357/11
Mit Blick auf die Folgen der Aussetzung der Rücknahme der Fondsanteile teilt das Gericht die Auffassung etwa des Landgerichts Bonn (Urteil vom 18.01.2012, 2 O 204/11; ähnlich LG Magdeburg, Urteil vom 12.10.2011, 5 O 204/11), wonach über die Möglichkeit der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen zu den jeweiligen Beratungszeitpunkten nicht aufgeklärt habe werden müssen, weil nur über wesentliche Umstände zu informieren sei und Risiken rein theoretischer Natur (hierzu auch AG Dresden, 103 C 5747/11, vorgelegt als Anlage B 3; LG Osnabrück, Urteil vom 18.07.2012, 7 O 20/12, vorgelegt als Anlage B 3) nicht erwähnt werden müssten, nicht. - LG Bonn, 18.01.2012 - 2 O 204/11
Anspruch auf Schadensersatz gegen einen Anlageberater wegen der Empfehlung eines …
Auszug aus LG Hamburg, 11.04.2013 - 330 O 357/11
Mit Blick auf die Folgen der Aussetzung der Rücknahme der Fondsanteile teilt das Gericht die Auffassung etwa des Landgerichts Bonn (Urteil vom 18.01.2012, 2 O 204/11; ähnlich LG Magdeburg, Urteil vom 12.10.2011, 5 O 204/11), wonach über die Möglichkeit der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen zu den jeweiligen Beratungszeitpunkten nicht aufgeklärt habe werden müssen, weil nur über wesentliche Umstände zu informieren sei und Risiken rein theoretischer Natur (hierzu auch AG Dresden, 103 C 5747/11, vorgelegt als Anlage B 3; LG Osnabrück, Urteil vom 18.07.2012, 7 O 20/12, vorgelegt als Anlage B 3) nicht erwähnt werden müssten, nicht. - LG Magdeburg, 12.10.2011 - 5 O 204/11
Anlageberatung: Voraussetzungen einer anleger- und anlagegerechten Beratung
Auszug aus LG Hamburg, 11.04.2013 - 330 O 357/11
Mit Blick auf die Folgen der Aussetzung der Rücknahme der Fondsanteile teilt das Gericht die Auffassung etwa des Landgerichts Bonn (Urteil vom 18.01.2012, 2 O 204/11; ähnlich LG Magdeburg, Urteil vom 12.10.2011, 5 O 204/11), wonach über die Möglichkeit der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen zu den jeweiligen Beratungszeitpunkten nicht aufgeklärt habe werden müssen, weil nur über wesentliche Umstände zu informieren sei und Risiken rein theoretischer Natur (hierzu auch AG Dresden, 103 C 5747/11, vorgelegt als Anlage B 3; LG Osnabrück, Urteil vom 18.07.2012, 7 O 20/12, vorgelegt als Anlage B 3) nicht erwähnt werden müssten, nicht.