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   LG Hamburg, 12.03.2013 - 311 O 387/11   

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https://dejure.org/2013,56815
LG Hamburg, 12.03.2013 - 311 O 387/11 (https://dejure.org/2013,56815)
LG Hamburg, Entscheidung vom 12.03.2013 - 311 O 387/11 (https://dejure.org/2013,56815)
LG Hamburg, Entscheidung vom 12. März 2013 - 311 O 387/11 (https://dejure.org/2013,56815)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Prospekthaftung: Darstellung der Emissionskosten in einem Prospekt über ein Angebot einer Beteiligung als atypisch stiller Gesellschafter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.08.2012 - VIII ZR 378/11

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Hamburg, 12.03.2013 - 311 O 387/11
    Soweit diese Widerrufserklärung bis auf einen Satz ("Die Frist beginnt...") der seinerzeit gültigen Musterwiderrufsbelehrung aus Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV entspricht, ist nach der jüngsten Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 15.8.2012, Az. VIII ZR 378/11) davon auszugehen, dass die Beklagte sich auf den Schutz der Gesetzlichkeitsfiktion in § 14 Abs. 1 BGB-InfoV berufen kann.
  • BGH, 07.12.2009 - II ZR 15/08

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen

    Auszug aus LG Hamburg, 12.03.2013 - 311 O 387/11
    Dazu gehört, dass sämtliche Umstände, die für die Anlageentscheidung von Bedeutung sind oder sein können, zutreffend, verständlich und vollständig dargestellt werden (BGH NJW 2010, 1077).
  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 338/08

    Immobilienfonds - Zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung (hier:

    Auszug aus LG Hamburg, 12.03.2013 - 311 O 387/11
    Weiteres gehörte nicht zu einer ordnungsgemäßen Aufklärung (vgl. BGH. Az. XI ZR 338/08, Urteil vom 27.10.2009).
  • BGH, 01.03.2010 - II ZR 213/08

    Haftung bei Kapitalanlagen: Anforderungen an die Unterschriftsleistung beim

    Auszug aus LG Hamburg, 12.03.2013 - 311 O 387/11
    Auch über die mit der speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken muss der Prospekt zutreffend, verständlich und vollständig aufklären (BGH NJW-RR 2010, 911).
  • BGH, 28.02.2008 - III ZR 149/07

    Anforderungen an die Darstellung des Risikos einer Kapitalanlage im Prospekt

    Auszug aus LG Hamburg, 12.03.2013 - 311 O 387/11
    Dabei dürfen die Prospektverantwortlichen grundsätzlich eine sorgfältige und eingehende Lektüre des Prospekts bei den Anlegern voraussetzen (BGH, Urteil vom 28.02.2008 - III ZR 149/07).
  • OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 109/08

    Prospekthaftung: Ansprüche wegen der Darstellung der Kosten und Risiken im

    Auszug aus LG Hamburg, 12.03.2013 - 311 O 387/11
    Das Gericht folgt hierbei - ebenso wie die Zivilkammer 13 - der Entscheidung der Zivilkammer 30 des Landgerichts Hamburg vom 08.03.2011, Az.: 330 O 279/10, nach der eine genaue Aufschlüsselung aller Kosten bei einem erheblichen Investitionsvolumen nicht gefordert werden kann und es ausreichend ist, wenn der Anleger - gegebenenfalls durch selbst anzustellende einfache Berechnung - das Verhältnis der einzelnen Kosten zu den Gesamtkosten sowie die Unterscheidung zwischen harten, für Investitionen zur Verfügung stehenden Kosten und weichen Kosten ermitteln kann (so auch OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 27.05.2009, Az.: 23 U 109/08 m.w.N.).
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