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   LG Hamburg, 13.02.2009 - 324 O 601/08   

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https://dejure.org/2009,20967
LG Hamburg, 13.02.2009 - 324 O 601/08 (https://dejure.org/2009,20967)
LG Hamburg, Entscheidung vom 13.02.2009 - 324 O 601/08 (https://dejure.org/2009,20967)
LG Hamburg, Entscheidung vom 13. Februar 2009 - 324 O 601/08 (https://dejure.org/2009,20967)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Unterlassungsklage gegen ehrenrührige Tatsachenbehauptungen auf einer Website: Verteilung der Darlegungslast

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassung einer auf einer Website verbreiteten Äußerung über die Vorlegung gefälschter Unterlagen im Gerichtsverfahren; Erweiterte Darlegungslast bei ehrenrührigen Behauptungen

  • kanzlei.biz

    Ehrenrührige Behauptungen im Internet

  • kanzlei.biz

    Ehrenrührige Behauptungen im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Rechtswidrige Äußerungen auf Anwalts-Homepage

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Rechtswidrige Äußerungen auf Anwalts-Homepage

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Rechtswidrige Äußerungen auf Anwalts-Homepage

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 505 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus LG Hamburg, 13.02.2009 - 324 O 601/08
    Eine Verdachtsberichterstattung wäre zulässig, wenn es sich bei dem geäußerten Verdacht um den Gegenstand eines berechtigten öffentlichen Interesses handelte, hinreichende Anhaltspunkte für die Richtigkeit dieses Verdachts vorhanden wären, wenn die im konkreten Fall gebotene - auch von der Schwere des geäußerten Verdachts abhängende - Sorgfalt bei der Recherche angewandt worden wäre und durch die Art der Darstellung dem Rezipienten zumindest vermittelt würde, dass die Sachlage offen ist (vgl. Wenzel, a.a.O. Rz. 154ff.; Soehring, Presserecht, 3. Auflage Rn. 16.24a ff.; BGH, Urteil vom 7.12.1999, BGHZ 143, 199ff).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2010 - L 1 U 4676/10
    Dazu hat er ein Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 10. Juni 2009 (Az.: S 1 U 139/08), betreffend den GT 1995 und die Klage abweisend, seinen Schriftsatz vom 20. Juli 2009 an das LSG Rheinland-Pfalz (Az.: L 2 U 260/08) sowie das gegen ihn vorgelegte Unterlassungsurteil des LG Hamburg vom 13. Februar 2009 (Geschäfts-Nr. 324 O 601/08), den Berufungsschriftsatz an das OLG Hamburg vom 25. Mai 2009 sowie die Erwiderung der Beklagten vom 2. Juli 2009 vorgelegt, ebenso sein Beschwerdeschreiben an das Bundesversicherungsamt und dessen Antwortschreiben vom 23. November 2009.
  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2010 - L 1 U 4396/10
    Wie bereits das Landgericht Hamburg in seinem Urteil vom 13. Februar 2009 (Geschäfts-Nr. 324 O 601/08), das Sozialgericht Koblenz in seinem Urteil vom 10. Juni 2009 (Az.: S 1 U 139/08), das Sozialgericht Landshut in seiner Entscheidung vom 22. September 2009 (Az: S 15 U 322/07), das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz im Urteil vom 27. Juli 2009 (Az.: L 2 U 260/08) ausgeführt haben, ist auch der Senat der Auffassung, dass der Vortrag von behaupteten Mehreinnahmen in Höhe von 600 Mio DM - auch vor dem Hintergrund des im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes - sowie eines ungeeigneten Computerprogramms nicht hinreichend konkret bzw. substantiiert sind, um Anlass zu weiteren Ermittlungen zu geben.
  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2010 - L 1 U 4395/10
    Wie bereits das Landgericht Hamburg in seinem Urteil vom 13. Februar 2009 (Geschäfts-Nr. 324 O 601/08), das Sozialgericht Koblenz in seinem Urteil vom 10. Juni 2009 (Az.: S 1 U 139/08), das Sozialgericht Landshut in seiner Entscheidung vom 22. September 2009 (Az: S 15 U 322/07), das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz im Urteil vom 27. Juli 2009 (Az.: L 2 U 260/08) ausgeführt haben, ist deshalb auch der Senat der Auffassung, dass der Vortrag von behaupteten Mehreinnahmen in Höhe von 600 Mio DM - auch vor dem Hintergrund des im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes - sowie eines ungeeigneten Computerprogramms nicht hinreichend konkret bzw. substantiiert sind, um Anlass zu weiteren Ermittlungen zu geben.
  • LSG Bayern, 28.09.2011 - L 2 U 476/09

    Gefahrklasse, Beitragsfuß, Festlegung, Rechtswidrigkeit, Gefahrgemeinschaft,

    Das Landgericht Hamburg habe am 13.02.2009 (Az.: 324 O 601/08) entschieden, dass die von der Klägerin behaupteten vorsätzlichen Manipulationen bei der Beitragsberechnung jeder objektiv fassbaren Grundlage entbehrten.
  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2010 - L 1 U 4675/10
    Wie bereits das Landgericht Hamburg in seinem Urteil vom 13. Februar 2009 (Geschäfts-Nr. 324 O 601/08), das Sozialgericht Koblenz in seinem Urteil vom 10. Juni 2009 (Az.: S 1 U 139/08), das Sozialgericht Landshut in seiner Entscheidung vom 22. September 2009 (Az: S 15 U 322/07) und das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz im Urteil vom 27. Juli 2009 (Az.: L 2 U 260/08) ausgeführt haben, ist auch der Senat der Auffassung, dass der Vortrag von behaupteten Mehreinnahmen in Höhe von 600 Mio. DM - auch vor dem Hintergrund des im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes - sowie eines ungeeigneten Computerprogramms nicht hinreichend konkret bzw. substantiiert sind, um Anlass zu weiteren Ermittlungen zu geben.
  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2010 - L 1 U 3703/10
    Dazu hat er ein Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 10. Juni 2009 (Az.: S 1 U 139/08), betreffend den GT 1995 und die Klage abweisend, seinen Schriftsatz vom 20. Juli 2009 an das LSG Rheinland-Pfalz (Az.: L 2 U 260/08) sowie das gegen ihn vorgelegte Unterlassungsurteil des LG Hamburg vom 13. Februar 2009 (Geschäfts-Nr. 324 O 601/08), den Berufungsschriftsatz an das OLG Hamburg vom 25. Mai 2009 sowie die Erwiderung der Beklagten vom 2. Juli 2009 vorgelegt, ebenso sein Beschwerdeschreiben an das Bundesversicherungsamt und dessen Antwortschreiben vom 23. November 2009.
  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2010 - L 1 U 4314/10
    Vorgelegt hat der Bevollmächtigte ergänzend ein weiteres Anlagenkonvolut mit Schriftsätzen und Stellungnahmen (u.a. Urteil SG Koblenz vom 10. Juni 2009 - S 1 U 139/08; Landgericht Hamburg, Urteil vom 13. Februar 2009 - 324 O 601/08).
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