Rechtsprechung
   LG Hamburg, 13.07.2005 - 308 O 378/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,34416
LG Hamburg, 13.07.2005 - 308 O 378/05 (https://dejure.org/2005,34416)
LG Hamburg, Entscheidung vom 13.07.2005 - 308 O 378/05 (https://dejure.org/2005,34416)
LG Hamburg, Entscheidung vom 13. Juli 2005 - 308 O 378/05 (https://dejure.org/2005,34416)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,34416) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urheberrechtlicher Schutz gegen die Verwendung von geschützten Melodien durch Vertreiber von Klingeltönen für Mobiltelefone

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Hamburg, 18.03.2005 - 308 O 390/04

    Urheberrechtsverletzung durch Umgestaltung eines Musikwerks zum Handyklingelton:

    Auszug aus LG Hamburg, 13.07.2005 - 308 O 378/05
    Wie die erkennende Kammer bereits in Bezug auf den GEMA-Berechtigungsvertrag 2002 im Einzelnen ausgeführt hat (z.B. Urteil vom 10.12.2004, Az.: 308 O 501/04, ZUM 2005, 485, 487 [LG Hamburg 10.12.2004 - 308 O 501/04] ; Urteil vom 18.03.2005, Az.: 308 O 390/04, ZUM 2005, 483, 484) [LG Hamburg 18.03.2005 - 308 O 390/04] , ist der GEMA in diesem Berechtigungsvertrag mit dem Recht zur Nutzung des Werks "als Ruftonmelodie" nicht das Recht eingeräumt worden, Dritten auch die Umgestaltung des Werks zu einem Rufton zu gestatten.
  • LG Hamburg, 10.12.2004 - 308 O 501/04

    Urheberrechtsverletzung durch Umgestaltung eines Musikwerks zum Handyklingelton:

    Auszug aus LG Hamburg, 13.07.2005 - 308 O 378/05
    Wie die erkennende Kammer bereits in Bezug auf den GEMA-Berechtigungsvertrag 2002 im Einzelnen ausgeführt hat (z.B. Urteil vom 10.12.2004, Az.: 308 O 501/04, ZUM 2005, 485, 487 [LG Hamburg 10.12.2004 - 308 O 501/04] ; Urteil vom 18.03.2005, Az.: 308 O 390/04, ZUM 2005, 483, 484) [LG Hamburg 18.03.2005 - 308 O 390/04] , ist der GEMA in diesem Berechtigungsvertrag mit dem Recht zur Nutzung des Werks "als Ruftonmelodie" nicht das Recht eingeräumt worden, Dritten auch die Umgestaltung des Werks zu einem Rufton zu gestatten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht