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   LG Hamburg, 18.04.2008 - 308 O 452/07   

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LG Hamburg, 18.04.2008 - 308 O 452/07 (https://dejure.org/2008,25408)
LG Hamburg, Entscheidung vom 18.04.2008 - 308 O 452/07 (https://dejure.org/2008,25408)
LG Hamburg, Entscheidung vom 18. April 2008 - 308 O 452/07 (https://dejure.org/2008,25408)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Urheberrechtlicher Nutzungsvertrag: Vertragsanpassungsanspruch des Übersetzers literarischer Werke und Bemessungsgrundlagen für eine angemessene Vergütung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZUM 2008, 603
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Frankfurt, 05.12.2006 - 11 U 9/06

    Urheberrecht des Architekten: Schadensersatzanspruch des Architekten für die

    Auszug aus LG Hamburg, 18.04.2008 - 308 O 452/07
    Gerade dieser Umstand zwingt neben der bereits vom OLG München herangezogenen systematischen Auslegung des § 32 UrhG zu einer "generalisierenden und standardisierten" Betrachtungsweise (vgl. OLG München ZUM 2007, 306, 313).

    Weitergehende Kriterien, wie etwa ein Bedarf des Urhebers (im Sinne eines Mindestlohnes), sind dem Prinzip einer marktwirtschaftlich organisierten Preisbildung fremd (so zutreffend OLG München, ZUM 2007, 306, 314).

    Insoweit schließt sich die Kammer den überzeugenden Ausführungen des 6. Senats des OLG München in den Urteilen vom 8.2.2007 (ZUM 2007, 306, 314 und 317, 325) an.

  • OLG München, 08.02.2007 - 6 U 5748/05

    Zur Angemessenheit der Vergütung des Übersetzers eines Romans

    Auszug aus LG Hamburg, 18.04.2008 - 308 O 452/07
    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Entscheidungsgründe der Urteile des 6. Senats des OLG Münchens vom 8.2.2007 (ZUM 2007, 308, 315 ff. und ZUM 2007, 317, 327 ff.) verwiesen.

    Insoweit orientiert sich die Kammer - wie bereits oben dargelegt - an den Ausführungen des 6. Senats des OLG München in den Urteilen vom 8.2.2007 (aaO), welche im Ergebnis zu einem angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Übersetzer an einer angemessenen Beteiligung einerseits und den berechtigten Interessen der Verlage unter besonderer Berücksichtigung des unabweisbaren Bedürfnisses nach einer Mischkalkulation zum Ausgleich zwischen umsatzträchtigen und verlustbringenden Titeln andererseits führen.

    Auch insoweit schließt sich die Kammer den überzeugenden Erwägungen des 6. Senats des OLG München in den Urteilen vom 8.2.2007 (aaO) vollumfänglich an.

  • BGH, 13.12.2001 - I ZR 44/99

    "Musikfragmente"; Zahlung der vereinbarten oderr einer branchenüblichen Vergütung

    Auszug aus LG Hamburg, 18.04.2008 - 308 O 452/07
    Dieser Anspruch ergibt sich unmittelbar aus § 32 Abs. 1 UrhG (vgl. insoweit zu § 36 a.F. BGH GRUR 2002, 602, 603 - Musikfragmente ).
  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 352/71

    Verfassungswidrigkeit der urheberrechtlichen Vergütungsfreiheit von

    Auszug aus LG Hamburg, 18.04.2008 - 308 O 452/07
    Vor diesem Hintergrund können ausgehend von dem verfassungsrechtlich verankerten, normativen Grundsatz, wonach der Urheber tunlichst an dem wirtschaftlichen Nutzen einer jeden Werknutzung zu beteiligen ist (vgl. BVerfG GRUR 1980, 44, 48 - Kirchenmusik ; BGHZ 140, 326, 334 - Telefaxgeräte ), Bezugspunkte für die Ermittlung der angemessenen Vergütung im Sinne des § 32 Abs. 2 Satz 2 UrhG allein die auf Vergleichsmärkten erzielten Referenzergebnisse sein, welche sodann - soweit objektivierbar - durch Zu- oder Abschläge den streitgegenständlichen Verhältnissen anzupassen sind.
  • BGH, 28.01.1999 - I ZR 208/96

    BGH bejaht urheberrechtliche Vergütungspflicht für Telefaxgeräte - Gesetzliche

    Auszug aus LG Hamburg, 18.04.2008 - 308 O 452/07
    Vor diesem Hintergrund können ausgehend von dem verfassungsrechtlich verankerten, normativen Grundsatz, wonach der Urheber tunlichst an dem wirtschaftlichen Nutzen einer jeden Werknutzung zu beteiligen ist (vgl. BVerfG GRUR 1980, 44, 48 - Kirchenmusik ; BGHZ 140, 326, 334 - Telefaxgeräte ), Bezugspunkte für die Ermittlung der angemessenen Vergütung im Sinne des § 32 Abs. 2 Satz 2 UrhG allein die auf Vergleichsmärkten erzielten Referenzergebnisse sein, welche sodann - soweit objektivierbar - durch Zu- oder Abschläge den streitgegenständlichen Verhältnissen anzupassen sind.
  • OLG München, 14.12.2006 - 29 U 1728/06

    Beteiligung des Urhebers an der wirtschaftlichen Nutzung seiner Werke durch

    Auszug aus LG Hamburg, 18.04.2008 - 308 O 452/07
    Der Vergütungssatz unterliegt weder einer Progression (a.A. 29. Senats des OLG München, ZUM 2007, 142, 150) noch eine Degression (so das von den Werknutzern propagierte "Münchner Modell", vgl. von Becker, ZUM 2007, 249, 256).
  • BGH, 27.06.1991 - I ZR 22/90

    Horoskop-Kalender

    Auszug aus LG Hamburg, 18.04.2008 - 308 O 452/07
    a) Dieser Zahlungsanspruch ergibt sich aus der neugefassten Regelung des jeweiligen § 3 der streitgegenständlichen Übersetzerverträge gemäß Tenor I. Eine Verbindung des Zahlungsantrags mit dem Antrag auf Vertragsanpassung ist zulässig (vgl. zu § 36 a.F. BGH GRUR 1991, 901, 902 - Horoskop-Kalender ).
  • OLG München, 08.02.2007 - 6 U 5785/05

    Zur Angemessenheit der Vergütung des Übersetzers eines belletristischen Textes

    Auszug aus LG Hamburg, 18.04.2008 - 308 O 452/07
    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Entscheidungsgründe der Urteile des 6. Senats des OLG Münchens vom 8.2.2007 (ZUM 2007, 308, 315 ff. und ZUM 2007, 317, 327 ff.) verwiesen.
  • LG München I, 02.06.2016 - 7 O 17694/08

    Das Boot III

    Da es um die Höhe der Vergütung geht, kann das Gericht nach § 287 Abs. 2 ZPO unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung entscheiden (LG München I ZUM 2006, 73, 78; LG Hamburg ZUM 2008, 603, 605).
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