Rechtsprechung
LG Hamburg, 27.06.2013 - 327 O 507/12 |
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Volltextveröffentlichung
- stroemer.de
Anglerforum
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- BGH, 31.07.2008 - I ZR 158/05
Haus & Grund I
Auszug aus LG Hamburg, 27.06.2013 - 327 O 507/12
aa) Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass sich der Namens- und Firmenschutz auch auf einzelne Bestandteile oder Abkürzungen als geschäftliche Bezeichnung gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 MarkenG erstreckt, wenn diese selbst kennzeichnungskräftig sind (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2008, 1102, 1103 - Haus & Grund I n.w.N.).bb) Voraussetzung für den Schutz eines Unternehmensschlagwortes ist daher im Wesentlichen zweierlei, nämlich dass erstens der Name im geschäftlichen Verkehr benutzt wird und zweitens er Unterscheidungskraft genießt (vgl. BGH GRUR 2008, 1102, 1103 - Haus & Grund I n.w.N.).
- BGH, 10.06.2009 - I ZR 34/07
Rechtsbegründende Benutzung eines Namensbestandteils erst nach Eintragung in das …
Auszug aus LG Hamburg, 27.06.2013 - 327 O 507/12
Eine besondere Originalität, etwa durch eigenartige Wortbildung oder eine Heraushebung aus der Umgangssprache, ist nicht Voraussetzung für die Bejahung der Unterscheidungskraft; vielmehr reicht es aus, dass eine bestimmte beschreibende Verwendung nicht festzustellen ist (BGH GRUR-RR 2010, 205, 206 -Haus & Grund IV).