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LG Hannover, 30.01.2003 - 19 O 3202/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
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- BGH, 11.10.1977 - VI ZR 110/75
Ärztliche Behandlung - Beweislastumkehr - Arzt - Fehlerhaftes Narkosegerät
Auszug aus LG Hannover, 30.01.2003 - 19 O 3202/99
Vielmehr greift unter dem Gesichtspunkt, dass es sich bei der Nutzung technischer Geräte um einen von den Ärzten voll beherrschbaren Gefahrenbereich handelt, eine Verschuldensvermutung zu Lasten der Behandler ein, so dass sich diese entlasten müssen (BGH NJW 1978, 584 ff. [BGH 11.10.1977 - VI ZR 110/75] ). - BGH, 10.05.1983 - VI ZR 270/81
Schadenersatz bei Erblindung aufgrund Sauerstoffüberdosierung eines Frühgeborenen …
Auszug aus LG Hannover, 30.01.2003 - 19 O 3202/99
Ein grober Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Fehlverhalten aus objektiver ärztlicher Sicht nicht mehr verständlich und verantwortbar erscheint, weil es schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGH NJW 1983, 2080, 2081 [BGH 10.05.1983 - VI ZR 270/81] ). - BGH, 01.10.1996 - VI ZR 10/96
Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität eines groben Behandlungsfehlers
Auszug aus LG Hannover, 30.01.2003 - 19 O 3202/99
Nach der Rechtsprechung des BGH kommt dem Patienten bei einem groben Behandlungsfehler hinsichtlich des Kausalverlaufs eine Beweislastumkehr zu Lasten des behandelnden Arztes zugute, sofern der Fehler zur Herbeiführung des fraglich Gesundheitsschadens generell geeignet und der Kausalzusammenhang nicht gänzlich unwahrscheinlich ist, wobei eine Mitursächlichkeit ausreicht (BGH NJW 1997, 796 ff. [BGH 01.10.1996 - VI ZR 10/96] ).