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   LG Heidelberg, 26.07.2006 - 12 O 30/06 KfH   

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https://dejure.org/2006,35617
LG Heidelberg, 26.07.2006 - 12 O 30/06 KfH (https://dejure.org/2006,35617)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 26.07.2006 - 12 O 30/06 KfH (https://dejure.org/2006,35617)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 26. Juli 2006 - 12 O 30/06 KfH (https://dejure.org/2006,35617)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung: Werbeaussage der gesundheitsfördernden Wirkung eines aus Korallenstaub zusammengesetzten Präparats

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung bei einer Werbeaussage der gesundheitsfördernden Wirkung eines aus Korallenstaub zusammengesetzten Präparats; Glaubhaftmachung der Werbeaussagen durch Vorlage von deutschen Berichten, Studien und Artikeln

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98

    Das Beste jeden Morgen

    Auszug aus LG Heidelberg, 26.07.2006 - 12 O 30/06
    Wird in der Werbung auf die Gesundheit Bezug genommen, geltend besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen (BGH GRUR 2002, 182).
  • BGH, 07.03.1991 - I ZR 127/89

    Rheumalind II - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus LG Heidelberg, 26.07.2006 - 12 O 30/06
    Ebenso verhält es sich, wenn der Werbende die wissenschaftliche Absicherung seiner Aussage nicht dartun kann (BGH GRUR 1991, 848).
  • BGH, 07.12.2000 - I ZR 260/98

    Eusovit; Irreführung durch eine Packungsbeilage

    Auszug aus LG Heidelberg, 26.07.2006 - 12 O 30/06
    Ist die gesundheitsfördernde Wirkung der Produkte wissenschaftlich umstritten, verbietet sich die Bewerbung dieses Umstandes (BGH GRUR 2002, 273).
  • OLG Köln, 20.08.1999 - 6 U 74/99

    Anti-Zellulitis-Werbung

    Auszug aus LG Heidelberg, 26.07.2006 - 12 O 30/06
    Wer sich auf die Wirksamkeit gewisser Bestandteile beruft, die wissenschaftlich umstritten ist, muss die Richtigkeit seiner Auffassung glaubhaft machen bzw. beweisen (OLG Köln, GRUR 2000, 154).
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