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   LG Heilbronn, 27.11.2003 - 6 O 265/03 Ha   

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LG Heilbronn, 27.11.2003 - 6 O 265/03 Ha (https://dejure.org/2003,25979)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 27.11.2003 - 6 O 265/03 Ha (https://dejure.org/2003,25979)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 27. November 2003 - 6 O 265/03 Ha (https://dejure.org/2003,25979)
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  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 40/94

    Makler als Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus LG Heilbronn, 27.11.2003 - 6 O 265/03
    Der XI. ZS wies dabei (zu II 1 der Entscheidungsgründe) seinerseits zur Begründung auf Parallelen zum Maklerrecht hin und knüpfte insofern an die Grundsatzentscheidung des V. Zivilsenats vom 24. November 1995 (V ZR 40/94 = NJW 1996, 451) an, in welcher der Grundstücks-Senat des BGH an den Ausgangspunkt der oben aufgezeigten Erwägungen - auch denen der Kammer - zurückkehrt, indem er ausführt, dass auch der Makler nur dann als Hilfsperson angesehen werden kann, wenn er mit Wissen und Wollen einer der späteren Vertragsparteien Aufgaben übernimmt, die typischerweise dieser obliegen, und damit in deren Pflichtenkreis tätig wird.

    Mit seinen -in den konkreten Entscheidungen auf die Zurechnung einer Haustürsituation projizierten - Erwägungen hat der Bundesgerichtshof dabei allerdings kein völliges Neuland betreten, sondern an eine Dogmatik angeknüpft, die sich schon in den (z.T. bereits erwähnten) Entscheidungen des V. Zivilsenats vom 2. Juni 1995 (V ZR 52/94 = NJW 1995, 2550) und vom 24. November 1995 (VZR 40/94 = NJW 1996, 451) finden.

  • BGH, 05.03.1998 - III ZR 183/96

    Haftung für die weisungswidrige Vermittlung von Kapitalanlagen durch einen

    Auszug aus LG Heilbronn, 27.11.2003 - 6 O 265/03
    Ebenso käme - insofern wiederum parallel zu den schon angesprochenen Grundsätzen der Anscheins- und Duldungsvollmacht (grundlegend dazu, bezogen auf Finanzbetreuungsunternehmen: BGH III ZR 183/96 vom 5.3.1998 = NJW 1998, 1854) - auch in Betracht, dass derartige bei der Anlagevermittlung zwischengeschaltete Finanzdienstleister ihre Erwähnung durch handelnde Vermittler zwar nicht durch ausdrückliche Beauftragung bzw. Bevollmächtigung geschehen lassen, ein solches Verhalten der Vermittler aber entweder hinnehmen oder trotz vorhandener Indizien in vorwerfbarer Weise nicht zur Kenntnis nehmen wollen (BGH V ZR 308/02 vom 14.3.2003 = NJW 2003, 1811 = BKR2003, 372).

    b) Genau von derartigem Sachverhalt erhält die vom Kläger vorliegend in besonderer Weise in Bezug genommene Entscheidung des BGH vom 24. September 1996 = WM 1996, 2105 (und letztlich auch die des III. ZS in NJW 1998, 1854) ihr Gepräge: Wie sich aus den Bemerkungen unter II 2 der Entscheidungsgründe ersehen lässt, konnten die dortigen Kläger sich für ihre im Prozess aufgestellte Behauptung, der handelnde Vermittler sei aufgrund von Vereinbarungen mit einer zwischengeschalteten Vermittlungsgesellschaft für die (letztlich verklagte) Bausparkasse tätig geworden, auf greifbare Anhaltspunkte stützen: Der Vermittler solle von Anfang an erklärt haben, er arbeite für die Bausparkasse; außerdem hatte er Formulare der dort Beklagten zur Unterschrift vorgelegt und gab den für die Bausparkasse bestimmten Antrag auf Abschluss eines Vertrages zunächst an die zwischengeschaltete Vermittlungsfirma, die ihn aufgrund der ebenfalls im Sachverhalt mitgeteilten ständigen Beziehung schließlich an die letztlich in Anspruch genommene Beklagte weiterleitete.

  • BGH, 14.03.2003 - V ZR 308/02

    Aufklärungspflicht des Verkäufers über Provisionsverpflichtung gegenüber dem

    Auszug aus LG Heilbronn, 27.11.2003 - 6 O 265/03
    Ebenso entschieden hat unlängst nun auch der V. ZS des BGH (V ZR 308/02 vom 14.3.2003 = NJW 2003, 1811 = BKR 2003, 372) bei einem sehr ähnlichen Fall zur Haftung des Verkäufers einer Immobilie für Erklärungen des von ihm beauftragten Vermittlungsunternehmens einschließlich weiterer Untervermittler.

    Ebenso käme - insofern wiederum parallel zu den schon angesprochenen Grundsätzen der Anscheins- und Duldungsvollmacht (grundlegend dazu, bezogen auf Finanzbetreuungsunternehmen: BGH III ZR 183/96 vom 5.3.1998 = NJW 1998, 1854) - auch in Betracht, dass derartige bei der Anlagevermittlung zwischengeschaltete Finanzdienstleister ihre Erwähnung durch handelnde Vermittler zwar nicht durch ausdrückliche Beauftragung bzw. Bevollmächtigung geschehen lassen, ein solches Verhalten der Vermittler aber entweder hinnehmen oder trotz vorhandener Indizien in vorwerfbarer Weise nicht zur Kenntnis nehmen wollen (BGH V ZR 308/02 vom 14.3.2003 = NJW 2003, 1811 = BKR2003, 372).

  • BGH, 24.09.1996 - XI ZR 318/95

    Zurechnung der Erklärungen eines Vermittlers bei der Anwerbung von

    Auszug aus LG Heilbronn, 27.11.2003 - 6 O 265/03
    Der III. ZS des BGH hat sich im übrigen im Urteil vom 9.7.1998 ausdrücklich auf eine vorangehende Entscheidung wiederum des XI. Zivilsenats vom 24. September 1996 = WM 1996, 2105 - Bausparkassenfall I - bezogen, die einen vergleichbaren Sachverhalt zum Gegenstand hatte und ebenfalls die Zurechnung des Vermittler-Fehlverhaltens (nur) gegenüber dem Vertragspartner des Anlegers (= der Bausparkasse) bejahte.

    b) Genau von derartigem Sachverhalt erhält die vom Kläger vorliegend in besonderer Weise in Bezug genommene Entscheidung des BGH vom 24. September 1996 = WM 1996, 2105 (und letztlich auch die des III. ZS in NJW 1998, 1854) ihr Gepräge: Wie sich aus den Bemerkungen unter II 2 der Entscheidungsgründe ersehen lässt, konnten die dortigen Kläger sich für ihre im Prozess aufgestellte Behauptung, der handelnde Vermittler sei aufgrund von Vereinbarungen mit einer zwischengeschalteten Vermittlungsgesellschaft für die (letztlich verklagte) Bausparkasse tätig geworden, auf greifbare Anhaltspunkte stützen: Der Vermittler solle von Anfang an erklärt haben, er arbeite für die Bausparkasse; außerdem hatte er Formulare der dort Beklagten zur Unterschrift vorgelegt und gab den für die Bausparkasse bestimmten Antrag auf Abschluss eines Vertrages zunächst an die zwischengeschaltete Vermittlungsfirma, die ihn aufgrund der ebenfalls im Sachverhalt mitgeteilten ständigen Beziehung schließlich an die letztlich in Anspruch genommene Beklagte weiterleitete.

  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 3/01

    Aufklärungspflicht des finanzierenden Kreditinstituts im Rahmen steuersparender

    Auszug aus LG Heilbronn, 27.11.2003 - 6 O 265/03
    Schließlich kann der Kläger auch aus den Erwägungen nichts herleiten, die der Bundesgerichtshof in letzter Zeit zur Zurechnung von Vermittlerverhalten im Hinblick auf § 123 Abs. 2 BGB angestellt hat (insbesondere: XI ZR 3/01 vom 12. November 2002 = NJW 2003, 424 = BKR 2003, 108; XI ZR 125/02 vom 21. Januar 2003 = NJW 2003, 1390 = BKR 2003, 290; XI ZR 162/00 vom 15. Juli 2003 = BKR 2003, 747).
  • BGH, 18.03.2003 - XI ZR 188/02

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Treuhändervertrages wegen Verstoßes gegen das

    Auszug aus LG Heilbronn, 27.11.2003 - 6 O 265/03
    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung des BGH vor allem im Bezug auf die Zurechnung von Erklärungen des Vermittlers gegenüber etwa dem die Kapitalanlage bloß finanzierenden Kreditinstitut (BGH XI ZR 188/02 vom 18. März 2003 = BKR 2003, 417 ff., zu II 4 der Entscheidungsgründe; BGH XI ZR 289/02 vom 3. Juni 2003 = WM 2003, 1710 ff. = BKR 2003, 623 ff., ebenfalls zu II 4 der Gründe mit zahlreichen Hinweisen auf jüngere Rechtsprechung vor allem vom November 2002).
  • BGH, 03.06.2003 - XI ZR 289/02

    Ausweisung der Finanzierungsvermittlungsprovision in einem im Rahmen eines

    Auszug aus LG Heilbronn, 27.11.2003 - 6 O 265/03
    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung des BGH vor allem im Bezug auf die Zurechnung von Erklärungen des Vermittlers gegenüber etwa dem die Kapitalanlage bloß finanzierenden Kreditinstitut (BGH XI ZR 188/02 vom 18. März 2003 = BKR 2003, 417 ff., zu II 4 der Entscheidungsgründe; BGH XI ZR 289/02 vom 3. Juni 2003 = WM 2003, 1710 ff. = BKR 2003, 623 ff., ebenfalls zu II 4 der Gründe mit zahlreichen Hinweisen auf jüngere Rechtsprechung vor allem vom November 2002).
  • BGH, 14.01.2002 - II ZR 40/00

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen aus dem Beitritt zu einem geschlossenen

    Auszug aus LG Heilbronn, 27.11.2003 - 6 O 265/03
    (2) Übertragen auf den vorliegenden Fall heißt dies alles aber nichts anderes, als dass sich die KC Kapital Consult als "Produktanbieterin" des DLF, gegebenenfalls daneben auch die ATC als Treuhänderin (dazu BGH II ZR 40/00 vom 14.01.2002 = NJW 2002, 1711= BKR 2002, 372 [zu II. der Gründe]; II! ZR 390/02 vom 24. Juli 2003 = BKR 2003, 713) ihrer Haftung nicht einfach durch Einschaltung der Beklagten (F... mit weiteren Untervertretern bzw. Untervermittlern wie M..., ggf. auch F...) entledigen und haftungsrechtliche Verantwortlichkeit dadurch auf diese überleiten kann.
  • BGH, 21.01.2003 - XI ZR 125/02

    Gerichtliche Prüfung der Rechtsfolgen des Widerrufs

    Auszug aus LG Heilbronn, 27.11.2003 - 6 O 265/03
    Schließlich kann der Kläger auch aus den Erwägungen nichts herleiten, die der Bundesgerichtshof in letzter Zeit zur Zurechnung von Vermittlerverhalten im Hinblick auf § 123 Abs. 2 BGB angestellt hat (insbesondere: XI ZR 3/01 vom 12. November 2002 = NJW 2003, 424 = BKR 2003, 108; XI ZR 125/02 vom 21. Januar 2003 = NJW 2003, 1390 = BKR 2003, 290; XI ZR 162/00 vom 15. Juli 2003 = BKR 2003, 747).
  • BGH, 15.07.2003 - XI ZR 162/00

    Widerruf von Realkreditverträgen

    Auszug aus LG Heilbronn, 27.11.2003 - 6 O 265/03
    Schließlich kann der Kläger auch aus den Erwägungen nichts herleiten, die der Bundesgerichtshof in letzter Zeit zur Zurechnung von Vermittlerverhalten im Hinblick auf § 123 Abs. 2 BGB angestellt hat (insbesondere: XI ZR 3/01 vom 12. November 2002 = NJW 2003, 424 = BKR 2003, 108; XI ZR 125/02 vom 21. Januar 2003 = NJW 2003, 1390 = BKR 2003, 290; XI ZR 162/00 vom 15. Juli 2003 = BKR 2003, 747).
  • BGH, 24.07.2003 - III ZR 390/02

    Haftung des Treuhandkommanditisten vor Abschluss des Treuhandvertrages

  • BGH, 02.06.1995 - V ZR 52/94

    Haftung des Verkäufers für ein Verschulden in die Verkaufsverhandlungen

  • OLG Celle, 15.08.2002 - 11 U 341/01

    Vertragsrecht; Anlageberatungsvertrag; Strukturvertrieb eines

  • BGH, 14.11.2000 - XI ZR 336/99

    Bausparkasse haftet für Untervermittler

  • BGH, 09.07.1998 - III ZR 158/97

    Haftung einer Lebensversicherungsgesellschaft wegen unzureichender

  • BGH, 03.04.1990 - XI ZR 206/88

    Haftung des Unternehmensberaters

  • BGH, 05.12.1985 - I ZR 138/83

    Schadensersatz wegen Verletzung des Wiedergaberechts in Bezug auf

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