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   LG Itzehoe, 09.02.1995 - 4 S 154/94   

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https://dejure.org/1995,9244
LG Itzehoe, 09.02.1995 - 4 S 154/94 (https://dejure.org/1995,9244)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 09.02.1995 - 4 S 154/94 (https://dejure.org/1995,9244)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 09. Februar 1995 - 4 S 154/94 (https://dejure.org/1995,9244)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Wurzelwerk eines Baumstumpfs auf Nachbars Grenze - Abgrabtiefe 55 cm

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Pflicht zur Entfernung von Baumwurzeln an der Grundstücksgrenze; Rechtliche Qualifizierung einer erheblichen Beeinträchtigung durch Wurzelbefall im Nachbarrecht; Voraussetzungen der Verurteilung auf Vornahme einer konkreten Beseitigungsmaßnahme; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Baumwurzeln machen vor Grundstücksgrenzen nicht halt - Beeinträchtigen sie aber einen Weg, kann der Nachbar ausnahmsweise ihre Beseitigung verlangen

  • baumpruefung.de (Leitsatz)

    Wurzelwerk eines Baumstumpfs auf Nachbars Grenze

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 978
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.04.1993 - V ZR 250/92

    Kein Ausgleichsanspruch bei unwetterbedingtem Baumeinsturz

    Auszug aus LG Itzehoe, 09.02.1995 - 4 S 154/94
    Die Beeinträchtigung geht auch zumindest mittelbar auf den Willen des Eigentümers zurück, da der Bekl. oder dessen Rechtsvorgänger nicht zum passenden Zeitpunkt durch Zurückschneiden der Wurzeln oder andere Maßnahmen den Wuchs des Baumes begrenzt hat (vgl. BGHZ 122, 283 = NJW 1993, 1855 (1856) = LM H. 9/1993 § 906 BGB Nr. 91; OLG Düsseldorf, NJW 1986, 2648).
  • OLG Düsseldorf, 11.06.1986 - 9 U 51/86

    Der beeinträchtigte Grundstücksnachbar hat auch gem. § 1004 I 1 BGB einen

    Auszug aus LG Itzehoe, 09.02.1995 - 4 S 154/94
    Die Beeinträchtigung geht auch zumindest mittelbar auf den Willen des Eigentümers zurück, da der Bekl. oder dessen Rechtsvorgänger nicht zum passenden Zeitpunkt durch Zurückschneiden der Wurzeln oder andere Maßnahmen den Wuchs des Baumes begrenzt hat (vgl. BGHZ 122, 283 = NJW 1993, 1855 (1856) = LM H. 9/1993 § 906 BGB Nr. 91; OLG Düsseldorf, NJW 1986, 2648).
  • BGH, 17.12.1982 - V ZR 55/82

    Lärmeinwirkungen durch den Spielbetrieb von Tennisplätzen - Unterlassungsanspruch

    Auszug aus LG Itzehoe, 09.02.1995 - 4 S 154/94
    Wenn aber, wie im vorliegenden Fall, angesichts des schon erfolgten Fällens des Baumes die Beseitigung der Beeinträchtigung einzig dadurch möglich ist, dass die Wurzeln im benannten Umfange entfernt werden, kann die Verurteilung, wie erfolgt, auch auf Vornahme einer konkreten Beseitigungsmaßnahme lauten (vgl. BGH, NJW 1983, 751 (752) = LM § 906 BGB Nr. 67).
  • OLG Köln, 17.05.1989 - 13 U 113/88
    Auszug aus LG Itzehoe, 09.02.1995 - 4 S 154/94
    Eine Beeinträchtigung ist anzunehmen, wenn der Eigentümer in seiner Rechtsstellung eine nicht ohne weiteres zu duldende Einbuße erfährt; unerhebliche Störungen scheiden für die Anwendung des § 1004 BGB aus (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1989, 1177 m.w. Nachw.).
  • LG Hamburg, 04.02.2016 - 304 O 247/13

    Eigentumsstörung: Anspruch auf Beseitigung der von Bäumen auf dem

    In Ausnahmefällen kann von dem Grundsatz der freien Auswahl der Mittel durch den Störer jedoch abgewichen werden (Palandt/ Bassenge , 74. Aufl. 2015, § 1004 Rn. 51) Für das Fällen eines Baumes, wie es hier hinsichtlich der Kiefern mit den Nummern 3 und 4 zu erfolgen hat, ist eine Ausnahme zum Grundsatz der freien Mittelwahl durch den Schuldner in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BGH, Urteil vom 12.12.2003 - V ZR 98/03; LG Itzehoe, Urteil vom 09-02-1995 - 4 S 154/94).

    Konkrete Maßnahmen dürfen dem Anspruchsgegner auferlegt werden, wenn andere Beseitigungsmaßnahmen vernünftigerweise nicht in Betracht kommen (BGH, Urteil vom 12.12.2003 - V ZR 98/03; BGH, Urteil vom 10.6. 2005 - V ZR 251/04 LG Itzehoe, Urteil vom 9.2.1995 - 4 S 154/94).

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