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   LG Itzehoe, 09.09.2008 - 11 S 6/08   

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https://dejure.org/2008,15211
LG Itzehoe, 09.09.2008 - 11 S 6/08 (https://dejure.org/2008,15211)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 09.09.2008 - 11 S 6/08 (https://dejure.org/2008,15211)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 09. September 2008 - 11 S 6/08 (https://dejure.org/2008,15211)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    WEG-Abrechnung: Keine Übersendung aller Einzelabrechnungen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    WEG-Abrechnung: Keine Übersendung aller Einzelabrechnungen! (IMR 2008, 389)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2009, 142
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 24.08.2005 - 16 Wx 80/05

    Voraussetzungen der Genehmigung einer Jahresabrechnung; Belastung des Verwalters

    Auszug aus LG Itzehoe, 09.09.2008 - 11 S 6/08
    Es ist grundsätzlich nicht erforderlich, das alle Einzelabrechnungen bzw. Einzelwirtschaftspläne in allgemein zugänglicher Weise in ausreichender Zeit vor der Versammlung ausliegen und dies den Eigentümern mitgeteilt wird (Abweichung von PLG Köln NJW-RR 2006, 19f.).

    Entgegen der Auffassung des Berufungsklägers und des OLG Köln (zuletzt NJW-RR 2006, 19f.) muss der Verwalter nicht allen Wohnungseigentümern vor oder während der Eigentümerversammlung uneingeschränkt und in zumutbarer Weise Gelegenheit geben, die Einzelabrechnungen sämtlicher Miteigentümer einzusehen und zuvor auf diese Möglichkeit hinweisen.

  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    Auszug aus LG Itzehoe, 09.09.2008 - 11 S 6/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 2003, 3124 ff.) steht der Entlastungsbeschluss nicht grundsätzlich im Widerspruch zur einer ordnungsgemäßen Verwaltung, sondern erst dann, wenn Ansprüche gegen den Verwalter erkennbar in Betracht kommen und nicht aus besonderen Gründen Anlass besteht, auf die hiernach möglichen Ansprüche zu verzichten.
  • BayObLG, 15.10.1992 - 2Z BR 75/92

    Wirkung des Ausschlusses des Stimmrechts gemäß § 25 Abs. 5 WEG für den Ehegatten

    Auszug aus LG Itzehoe, 09.09.2008 - 11 S 6/08
    In diesen Fällen findet § 25 Abs. 3 WEG nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BayObLG NJW-RR 1993, 206f.; KG NZM 2002, 389) keine Anwendung, weil die verbleibenden Eigentümer in diesem Fall unter keinen Umständen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile auf sich vereinen könnten, so dass der Weg über § 25 Abs. 4 WEG eine unnötige Förmelei darstellt.
  • OLG München, 11.03.2005 - 32 Wx 2/05

    Unverschuldete Fristversäumung bei behördenintern verzögerter Weiterleitung der

    Auszug aus LG Itzehoe, 09.09.2008 - 11 S 6/08
    Allerdings führt die Teilnahme eines mit seinem Stimmrecht ausgeschlossenen Miteigentümers bzw. des ausgeschlossenen Vertreters an der Abstimmung nicht zur Nichtigkeit, sondern lediglich zur Anfechtbarkeit des Beschlusses bei nicht ausgeschlossener Ursächlichkeit der Stimme; wirkt sich hingegen die abgegebene Stimme nicht auf das Beschlussergebnis aus, ist der Beschluss wirksam (Bärmann/Pick, WEG, 18. Aufl.. § 25 Rn. 44a; Bärmann/ Pick/ Merle, WEG, 9. Aufl., § 25 Rn. 138; OLG München NZM 2005, 668).
  • KG, 11.03.2002 - 24 W 310/01

    Keine Vertretung der Wohnungseigentümer durch unwirksam bestellten

    Auszug aus LG Itzehoe, 09.09.2008 - 11 S 6/08
    In diesen Fällen findet § 25 Abs. 3 WEG nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BayObLG NJW-RR 1993, 206f.; KG NZM 2002, 389) keine Anwendung, weil die verbleibenden Eigentümer in diesem Fall unter keinen Umständen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile auf sich vereinen könnten, so dass der Weg über § 25 Abs. 4 WEG eine unnötige Förmelei darstellt.
  • KG, 26.01.2004 - 24 W 182/02

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Jahresübergreifende Abrechnung von mehrjährigen

    Auszug aus LG Itzehoe, 09.09.2008 - 11 S 6/08
    Hinzu kommt, dass es bei größeren Sanierungsprojekten zulässig ist, über eine entsprechende Sonderumlage ausnahmsweise gesondert jahresübergreifend abzurechnen (vgl. Niedenführ/ Kümmel/ Vandenhouten, WEG, § 28 Rn. 70; KG NZM 2004, 263).
  • AG Büdingen, 07.04.2014 - 2 C 359/12

    Entscheidung zur Zumutbarkeit eines Versammlungsortes einer

    Es ist insoweit eine Selbstverständlichkeit, dass jedem Wohnungseigentümern zur Vorbereitung der Beschlussfassung nach § 28 Abs. 5 WEG der Gesamtplan bzw. die Gesamtabrechnung sowie mindestens der Einzelplan bzw. die Einzelabrechnung für sein Wohnungseigentum mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zu übersenden ist ( vgl. Bassenge in: Palandt, Kommentar zum BGB, § 28 WEG, Rdnr. 3; LG Itzehoe in: ZWE 2008, 445 ).
  • LG Schwerin, 30.09.2009 - 6 T 48/09

    Wohnungseigentum: Wohnfläche als Abrechnungsmaßstab für verbrauchsunabhängige

    Zwar führt nach h.M. nicht rechtzeitiges/zumutbares Ermöglichen der Einsichtnahme in alle Abrechnungsunterlagen vor der Beschlussfassung zur Unwirksamkeit des Beschlusses (OLG Köln, Beschluss vom 28.04.2005,16 Wx 80/05, Rdn. 10 und 11; BayObLG, Beschluss vom 04.07.2002, 2Z BR 139/01, Rdn. 37; zweifelnd Palandt/Bassenge, a.a.O., § 28 Rdn. 3; a.A.: LG Itzehoe, Urteil vom 09.09.2008, 11 S 6/08, Rdn. 6 mit w. Nachw.; Rspr. zitiert nach juris).
  • LG Itzehoe, 23.11.2010 - 11 S 55/09

    Erfassungsgeräte nicht angebracht: Abrechnungsmaßstab?

    Will ein Wohnungseigentümer die Korrektheit der Abrechnungen überprüfen, bleibt es ihm unbenommen, die Unterlagen beim Verwalter einzusehen (LG Itzehoe ZMR 2009, 142, 143).
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