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   LG Itzehoe, 17.07.2003 - 7 O 434/02   

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https://dejure.org/2003,27162
LG Itzehoe, 17.07.2003 - 7 O 434/02 (https://dejure.org/2003,27162)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 17.07.2003 - 7 O 434/02 (https://dejure.org/2003,27162)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 17. Juli 2003 - 7 O 434/02 (https://dejure.org/2003,27162)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • archive.org

    Haftung des Trägers eines Alten- und Pflegeheims: Sturz einer unter Betreuung stehenden, u.a. an Schwindelanfällen leidenden Heimbewohnerin im Badezimmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.12.1990 - VI ZR 169/90

    Darlegungs- und Beweislast des Krankenhausträgers bei Verletzung eines Patienten

    Auszug aus LG Itzehoe, 17.07.2003 - 7 O 434/02
    Pflegeheim von dem Personal nicht so beherrscht werden, dass jegliche Verletzung sicher ausgeschlossen werden kann und schon diese auf ein Verschulden hindeutet (Vgl. BGH, NJW 1991, 1540, 1541).

    Ein Schluss von einem Schaden auf eine objektive Pflichtverletzung ist aber jedenfalls dann möglich, wenn die Schadensursache allein aus dem Verantwortungsbereich des Schuldners herrühren kann, d.h. wenn der Schaden durch das Personal oder durch das Gerät des Schuldners verursacht worden ist (Std. Rspr; vgl. BGH NJW 1991, 1540, 1541).

  • OLG Koblenz, 21.03.2002 - 5 U 1648/01

    Erforderlichkeit der Fixierung eines geistig verwirrten und gehbehinderten

    Auszug aus LG Itzehoe, 17.07.2003 - 7 O 434/02
    Eine Erhöhung des Lebensrisikos bei älteren Menschen muss aufgrund der besonderen Bedeutung der Menschenwürde und der Freiheitsrechte in Kauf genommen werden (Vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 2002, 867, 868 f. sowie auch BVerfG, NJW 1998, 1774, 1775).

    Eine Entscheidung, die innerhalb dieses Beurteilungsspielraums getroffen wurde, wird nicht durch einen Unfall im Nachhinein pflichtwidrig (Vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 2002, 867, 868).

  • OLG Hamm, 30.04.2002 - 24 U 87/01

    Grenzen der Aufsichtspflichten des Pflegepersonals im Altenheim

    Auszug aus LG Itzehoe, 17.07.2003 - 7 O 434/02
    Auch eine solche Pflicht besteht nur bei konkreten Anhaltspunkten für eine akute Sturzgefahr (Vgl. LG Bonn, 521, ferner OLG Hamm, VersR 2003, 73, 74).

    Die Respektierung des Intimbereiches ist auch und gerade bei älteren Menschen ein Gebot der Menschenwürde (Vgl. OLG Hamm, VersR 2003, 73, 74).

  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus LG Itzehoe, 17.07.2003 - 7 O 434/02
    Eine Erhöhung des Lebensrisikos bei älteren Menschen muss aufgrund der besonderen Bedeutung der Menschenwürde und der Freiheitsrechte in Kauf genommen werden (Vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 2002, 867, 868 f. sowie auch BVerfG, NJW 1998, 1774, 1775).
  • OLG Dresden, 21.07.1999 - 6 U 882/99

    Darlegungs- und Beweislast bei Ansprüchen wegen sturzbedingter Verletzung eines

    Auszug aus LG Itzehoe, 17.07.2003 - 7 O 434/02
    Entscheidend wäre, ob der Heimvertrag mit dem Beklagten auch die erfolgsbezogene Pflicht beinhaltet, jegliche Schäden an Körper und Gesundheit der Pflegepatientin abzuwenden (So wohl OLG Dresden, VersR 2001, 520).
  • OLG Düsseldorf, 26.01.2006 - 10 W 107/05

    Zur Haftung des Antragsstellers als Zweitschuldner für Kosten des Verfahrens

    In dem Kostenansatz sind die Kosten für das Verfahren vor dem Landgericht Wuppertal 7 O 434/02 zutreffend nach den Vorschriften des GKG a.F. angesetzt (vgl. § 72 Nr. 1, 1. Halbsatz GKG n.F.).
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