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   LG Köln, 16.12.2002 - 11 T 231/02   

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https://dejure.org/2002,15451
LG Köln, 16.12.2002 - 11 T 231/02 (https://dejure.org/2002,15451)
LG Köln, Entscheidung vom 16.12.2002 - 11 T 231/02 (https://dejure.org/2002,15451)
LG Köln, Entscheidung vom 16. Dezember 2002 - 11 T 231/02 (https://dejure.org/2002,15451)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 473
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Erfurt, 20.12.1993 - 1 T 129/93

    Anspruch auf Durchführung des Aufgebotsverfahrens zum Zwecke der Ausschließung

    Auszug aus LG Köln, 16.12.2002 - 11 T 231/02
    Zwar kann entgegen der Auffassung des Amtsgerichts vorliegend dies nicht damit begründet werden, dass es sich hier nur um eine Vormerkung handelt, während in der Rechtsprechung es sich jeweils um Grundpfandrechte gehandelt habe (vgl. LG Aachen, NJW-RR 1998, 87; LG Erfurt, Rpfleger 1994, 310 f.).
  • LG Aachen, 02.07.1997 - 7 T 70/97
    Auszug aus LG Köln, 16.12.2002 - 11 T 231/02
    Zwar kann entgegen der Auffassung des Amtsgerichts vorliegend dies nicht damit begründet werden, dass es sich hier nur um eine Vormerkung handelt, während in der Rechtsprechung es sich jeweils um Grundpfandrechte gehandelt habe (vgl. LG Aachen, NJW-RR 1998, 87; LG Erfurt, Rpfleger 1994, 310 f.).
  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 38/03

    Zulässigkeit des Ausschlusses von Gläubigern unbekannten Aufenthalts

    Demgegenüber ist eine Person, deren Aufenthalt unbekannt ist, an sich bekannt, so daß nach ihrem Aufenthalt geforscht werden kann (ebenso LG Köln MDR 2003, 473; MünchKomm/Wacke, BGB 4. Aufl. § 887 Rdn. 2 a; RGRK/Thumm, aaO § 1170 Rdn. 3 a.E.).
  • OLG München, 20.10.2016 - 34 Wx 360/16

    Kein Aufgebotsverfahren zum Ausschluss des Hypothekengläubigers bei Erfüllung der

    bb) Der unbekannte Aufenthalt des der Person nach gleichfalls bekannten eingetragenen Gläubigers berechtigt nicht zur Durchführung eines Aufgebotsverfahrens nach § 1170 BGB; § 6 Abs. 1 und 1a Grundbuchbereinigungsgesetz - GBBerG - erfasst den vorgetragenen Sachverhalt nicht (BGH NJW-RR 2004, 664/665; LG Köln MDR 2003, 473; Zöller/Geimer ZPO 31. Aufl. § 447 FamFG Rn. 1; Schaal RNotZ 2008, 569/589; a. A. MüKo/Eickmann FamFG 2. Aufl. §§ 447- 453 Rn. 2; Staudinger/Wolfsteiner § 1170 Rn. 12 f.).
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