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   LG Köln, 27.12.2010 - 28 S 12/08   

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LG Köln, 27.12.2010 - 28 S 12/08 (https://dejure.org/2010,10528)
LG Köln, Entscheidung vom 27.12.2010 - 28 S 12/08 (https://dejure.org/2010,10528)
LG Köln, Entscheidung vom 27. Dezember 2010 - 28 S 12/08 (https://dejure.org/2010,10528)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletztung von Nutzungsrechten durch Vorführung bestimmter Musikstücke ohne vorherige Genehmigung oder sonstige vertragliche Grundlage; Herausgabe der Lizensgebühr i.R.e. Bereicherungshaftung bei Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke durch Darbietung von Musik ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletztung von Nutzungsrechten durch Vorführung bestimmter Musikstücke ohne vorherige Genehmigung oder sonstige vertragliche Grundlage; Herausgabe der Lizensgebühr i.R.e. Bereicherungshaftung bei Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke durch Darbietung von Musik ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Vorführung von Musik auf einem Stadtfest ohne Erlaubnis

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    GEMA-Tarif für Stadtfest richtet sich nach Gesamtfläche der Veranstaltung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Größe der Veranstaltungsfläche eines Stadtfestes für GEMA-Tarif ausschlaggebend

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2011, 268
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Köln, 18.03.2009 - 28 O 637/08

    Zahlungsansprüche aufgrund der angeblichen Nutzung von Musikstücken i.R. eines

    Auszug aus LG Köln, 27.12.2010 - 28 S 12/08
    Dieser ist kein pauschalierter Schadensersatzanspruch, sondern ein bereicherungsrechtlicher Anspruch (Rspr. der Kammer, s. z. B. Urteil vom 18.03.2009 - 28 O 637/08).

    des Kontrollzuschlages als das im Rahmen des Bereicherungsrechts Erlangte anzusehen ist (z. B. LG Köln, 18.03.2009, a. a. O.).

  • BGH, 23.02.1995 - I ZR 68/93

    "Mauer-Bilder"; Beteiligung der Künstler an dem Erlös aus der Veräußerung von

    Auszug aus LG Köln, 27.12.2010 - 28 S 12/08
    Wer in fremde Immaterialgüterrechte eingreift, haftet unabhängig vom Verschulden nach § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB unter dem Gesichtspunkt der Eingriffskondiktion aus ungerechtfertigter Bereicherung, da er in den Zuweisungsgehalt eines Rechts eingreift, dessen wirtschaftliche Verwertung dem Rechtsinhaber vorbehalten ist (vgl. BGH GRUR 1995, 673, 676 - Mauerbilder).
  • BGH, 24.11.1981 - X ZR 7/80

    Kunststoffhohlprofil II

    Auszug aus LG Köln, 27.12.2010 - 28 S 12/08
    Herauszugeben hat der Verletzer also im Rahmen der Bereicherungshaftung einen Betrag in Höhe der üblichen Lizenzgebühr (BGH, GRUR 1982, 301, 303 - Kunststoffprofil II; GRUR 1987, 524, 525 - Chanel No. 5 II).
  • BGH, 05.06.1985 - I ZR 53/83

    GEMA-Vermutung I

    Auszug aus LG Köln, 27.12.2010 - 28 S 12/08
    Die bestehende tatsächliche Vermutung, dass die aufgeführten Werke urheberrechtlichen Schutz genießen (sog. GEMA-Vermutung, z. B. BGH, 05.06.1985 - I ZR 53/83) hat der Beklagte nicht angegriffen.
  • BGH, 15.06.2000 - I ZR 231/97

    Schiedsstellenanrufung; Umfang der Berufungsbegründung

    Auszug aus LG Köln, 27.12.2010 - 28 S 12/08
    In der Verpflichtung der Schiedsstelle, auf eine gütliche Beilegung des Streits zu hinzuwirken, lässt sich kein selbständiger Grund für einen generellen Zwang zur Anrufung der Schiedsstelle herleiten (BGH GRUR 2000, 872, 873).
  • BGH, 18.03.1960 - I ZR 75/58

    Eisrevue II

    Auszug aus LG Köln, 27.12.2010 - 28 S 12/08
    Als Veranlasser ist derjenige passivlegitimiert, der als Veranstalter eine die Rechte verletzende Aufführung anordnet und für sie in organisatorischer Hinsicht verantwortlich ist (vgl. nur: BGH, Urt. v. 18.03.1960 - I ZR 75/58 - GRUR 1960, 606 "Eisrevue II").
  • AG Köln, 15.12.2008 - 137 C 317/08

    Keine Mithaftung des Veranstalters für GEMA-Gebühren

    Auszug aus LG Köln, 27.12.2010 - 28 S 12/08
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 15.12.2008 (AZ: 137 C 317/08) abgeändert und insgesamt wie folgt neugefasst: Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.715,28 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.09.2008 und 6, 00 EUR vorgerichtliche Kosten zu zahlen.
  • BGH, 18.12.1986 - I ZR 67/85

    Veräußerung eines auf dem Grauen Markt erworbenen gefälschten Parfums als

    Auszug aus LG Köln, 27.12.2010 - 28 S 12/08
    Herauszugeben hat der Verletzer also im Rahmen der Bereicherungshaftung einen Betrag in Höhe der üblichen Lizenzgebühr (BGH, GRUR 1982, 301, 303 - Kunststoffprofil II; GRUR 1987, 524, 525 - Chanel No. 5 II).
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