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   LG Kaiserslautern, 30.06.2004 - 3 O 1176/03   

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LG Kaiserslautern, 30.06.2004 - 3 O 1176/03 (https://dejure.org/2004,31562)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 30.06.2004 - 3 O 1176/03 (https://dejure.org/2004,31562)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 30. Juni 2004 - 3 O 1176/03 (https://dejure.org/2004,31562)
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  • OLG Hamm, 05.06.1996 - 20 U 288/95

    Grobe Fahrlässigkeit durch Lenken des Kfz in die Gegenfahrbahn

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 30.06.2004 - 3 O 1176/03
    Umstritten ist in der Rechtsprechung lediglich, ob das Vorliegen solcher Vorzeichen in jedem Einzelfall konkret bewiesen werden muss oder ob es einen allgemeinen Erfahrungssatz dahingehend gibt, dass einem "Sekundenschlaf" immer Warnzeichen vorausgehen, sodass der Beweis über diesen (allgemeinen) Erfahrungssatz geführt werden kann, und wen die Beweislast hinsichtlich des Vorhandenseins dieser Vorzeichen trifft (vgl. zu einem Sonderfall OLG Frankfurt/Main r+s 1993, 290; für Versicherungsnehmer OLG Hamm VersR 1997, 961 f.; auch OLG Saarbrücken NJW-RR 2003, 605 f.: ein Sekundenschlaf ohne Vorzeichen sei so untypisch, dass diesen Ausnahmefall der Versicherungsnehmer beweisen müsse).

    Der Versicherer ist für die Voraussetzungen des § 61 WG darlegungs- und beweispflichtig; einen Anlass, hiervon abzugehen (so aber wohl OLG Saarbrücken aaO und OLG Hamm VersR 1997, 961 f.), geben die vorgenannten Gesichtspunkte jedenfalls für Fälle wie den vorliegenden nicht (OLG Düsseldorf NZV 2002, 372; im Ergebnis ebenso OLG Oldenburg und OLG Koblenz, jeweils aaO).

  • OLG Düsseldorf, 31.03.1992 - 4 U 127/91

    Rotlicht; Verkehrsampel; Fahrlässigkeit

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 30.06.2004 - 3 O 1176/03
    Die Leistungsfreiheit des Versicherers gem. § 61 WG setzt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers voraus, also ein Verhalten, bei dem die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und das außer Acht gelassen wird, was unter den gegebenen Umständen jedem hätte einleuchten müssen (BGH VersR 1989, 582, 583; OLG Düsseldorf VersR 1992, 1086, 1087).

    Die Beweislast des Versicherers erstreckt sich innerhalb des § 61 WG auch auf das Verschulden (OLG Düsseldorf VersR 1992, 1086, 1087 mwN; Römer/Langheid, aaO, § 61 Rdnr. 83).

  • OLG Koblenz, 12.12.1997 - 10 U 226/97

    Einnicken am Steuer L

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 30.06.2004 - 3 O 1176/03
    31 In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass das bloße Einnicken am Steuer alleine noch keine grobe Fahrlässigkeit begründet; vielmehr erfordert die Feststellung der groben Fahrlässigkeit darüber hinaus die Überzeugung des Gerichts davon, dass sich der Fahrer über von ihm erkannte deutliche Vorzeichen des Einnickens oder über diesbezügliche Bedenken, die sich ihm aufdrängen mussten, hinweggesetzt hat (BGH VersR 1977, 619, 620; OLG Koblenz r+s 1998, 187 f.; OLG Zweibrücken NZV 1998, 289; OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 469; ebenso Prölls/Martin, aaO, § 12 AKB Rdnr. 86; Stiefel/Hofmann, aaO, § 61 WG Rdnr. 33 mwN) .

    32 Nach zutreffender Auffassung, der sich die Kammer anschließt, gibt es keinen allgemeinen Erfahrungssatz dahingehend, dass einem Einschlafen am Steuer immer als solche so deutlich erkennbare Warnzeichen in einem Ausmaß vorausgehen, dass deren Mißachtung grobe Fahrlässigkeit begründet; dass solche Vorzeichen gegeben waren, ist vielmehr für jeden Einzelfall nachzuweisen (BGH VersR 1977, 619, 620; OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 469; OLG Koblenz r+s 1998, 187; OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.10.2001, 1 U 73/01; wohl auch OLG Zweibrücken NZV 1998, 289).

  • OLG Oldenburg, 16.09.1998 - 2 U 139/98

    Voraussetzungen für den Nachweis grober Fahrlässigkeit einer Fahrers durch eine

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 30.06.2004 - 3 O 1176/03
    31 In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass das bloße Einnicken am Steuer alleine noch keine grobe Fahrlässigkeit begründet; vielmehr erfordert die Feststellung der groben Fahrlässigkeit darüber hinaus die Überzeugung des Gerichts davon, dass sich der Fahrer über von ihm erkannte deutliche Vorzeichen des Einnickens oder über diesbezügliche Bedenken, die sich ihm aufdrängen mussten, hinweggesetzt hat (BGH VersR 1977, 619, 620; OLG Koblenz r+s 1998, 187 f.; OLG Zweibrücken NZV 1998, 289; OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 469; ebenso Prölls/Martin, aaO, § 12 AKB Rdnr. 86; Stiefel/Hofmann, aaO, § 61 WG Rdnr. 33 mwN) .

    32 Nach zutreffender Auffassung, der sich die Kammer anschließt, gibt es keinen allgemeinen Erfahrungssatz dahingehend, dass einem Einschlafen am Steuer immer als solche so deutlich erkennbare Warnzeichen in einem Ausmaß vorausgehen, dass deren Mißachtung grobe Fahrlässigkeit begründet; dass solche Vorzeichen gegeben waren, ist vielmehr für jeden Einzelfall nachzuweisen (BGH VersR 1977, 619, 620; OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 469; OLG Koblenz r+s 1998, 187; OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.10.2001, 1 U 73/01; wohl auch OLG Zweibrücken NZV 1998, 289).

  • BGH, 01.03.1977 - VI ZR 263/74

    Ursache eines Abirrens auf die Gegenfahrbahn - Einschlafen als Ursache eines

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 30.06.2004 - 3 O 1176/03
    31 In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass das bloße Einnicken am Steuer alleine noch keine grobe Fahrlässigkeit begründet; vielmehr erfordert die Feststellung der groben Fahrlässigkeit darüber hinaus die Überzeugung des Gerichts davon, dass sich der Fahrer über von ihm erkannte deutliche Vorzeichen des Einnickens oder über diesbezügliche Bedenken, die sich ihm aufdrängen mussten, hinweggesetzt hat (BGH VersR 1977, 619, 620; OLG Koblenz r+s 1998, 187 f.; OLG Zweibrücken NZV 1998, 289; OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 469; ebenso Prölls/Martin, aaO, § 12 AKB Rdnr. 86; Stiefel/Hofmann, aaO, § 61 WG Rdnr. 33 mwN) .

    32 Nach zutreffender Auffassung, der sich die Kammer anschließt, gibt es keinen allgemeinen Erfahrungssatz dahingehend, dass einem Einschlafen am Steuer immer als solche so deutlich erkennbare Warnzeichen in einem Ausmaß vorausgehen, dass deren Mißachtung grobe Fahrlässigkeit begründet; dass solche Vorzeichen gegeben waren, ist vielmehr für jeden Einzelfall nachzuweisen (BGH VersR 1977, 619, 620; OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 469; OLG Koblenz r+s 1998, 187; OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.10.2001, 1 U 73/01; wohl auch OLG Zweibrücken NZV 1998, 289).

  • OLG Frankfurt, 26.05.1992 - 8 U 184/91

    Herbeiführung eines Unfalls; Grobe Fahrlässigkeit; Fahrer des versicherten Pkw;

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 30.06.2004 - 3 O 1176/03
    Umstritten ist in der Rechtsprechung lediglich, ob das Vorliegen solcher Vorzeichen in jedem Einzelfall konkret bewiesen werden muss oder ob es einen allgemeinen Erfahrungssatz dahingehend gibt, dass einem "Sekundenschlaf" immer Warnzeichen vorausgehen, sodass der Beweis über diesen (allgemeinen) Erfahrungssatz geführt werden kann, und wen die Beweislast hinsichtlich des Vorhandenseins dieser Vorzeichen trifft (vgl. zu einem Sonderfall OLG Frankfurt/Main r+s 1993, 290; für Versicherungsnehmer OLG Hamm VersR 1997, 961 f.; auch OLG Saarbrücken NJW-RR 2003, 605 f.: ein Sekundenschlaf ohne Vorzeichen sei so untypisch, dass diesen Ausnahmefall der Versicherungsnehmer beweisen müsse).

    Die Entscheidung des OLG Frankfurt (r+s 1993, 290), auf die sich die Beklagte diesbezüglich stützt, gibt das auch nicht her; dort handelte es sich um eine Fahrt auf einer dem Fahrer unbekannten Strecke, sodass die "Monotonie" einer bekannten Strecke, die den häufigsten Grund für ein Einnicken bildet, nach Auffassung des Oberlandesgerichts ausschied.

  • OLG Zweibrücken, 23.07.1997 - 1 U 134/96
    Auszug aus LG Kaiserslautern, 30.06.2004 - 3 O 1176/03
    31 In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass das bloße Einnicken am Steuer alleine noch keine grobe Fahrlässigkeit begründet; vielmehr erfordert die Feststellung der groben Fahrlässigkeit darüber hinaus die Überzeugung des Gerichts davon, dass sich der Fahrer über von ihm erkannte deutliche Vorzeichen des Einnickens oder über diesbezügliche Bedenken, die sich ihm aufdrängen mussten, hinweggesetzt hat (BGH VersR 1977, 619, 620; OLG Koblenz r+s 1998, 187 f.; OLG Zweibrücken NZV 1998, 289; OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 469; ebenso Prölls/Martin, aaO, § 12 AKB Rdnr. 86; Stiefel/Hofmann, aaO, § 61 WG Rdnr. 33 mwN) .

    32 Nach zutreffender Auffassung, der sich die Kammer anschließt, gibt es keinen allgemeinen Erfahrungssatz dahingehend, dass einem Einschlafen am Steuer immer als solche so deutlich erkennbare Warnzeichen in einem Ausmaß vorausgehen, dass deren Mißachtung grobe Fahrlässigkeit begründet; dass solche Vorzeichen gegeben waren, ist vielmehr für jeden Einzelfall nachzuweisen (BGH VersR 1977, 619, 620; OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 469; OLG Koblenz r+s 1998, 187; OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.10.2001, 1 U 73/01; wohl auch OLG Zweibrücken NZV 1998, 289).

  • OLG Düsseldorf, 01.10.2001 - 1 U 73/01

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 30.06.2004 - 3 O 1176/03
    32 Nach zutreffender Auffassung, der sich die Kammer anschließt, gibt es keinen allgemeinen Erfahrungssatz dahingehend, dass einem Einschlafen am Steuer immer als solche so deutlich erkennbare Warnzeichen in einem Ausmaß vorausgehen, dass deren Mißachtung grobe Fahrlässigkeit begründet; dass solche Vorzeichen gegeben waren, ist vielmehr für jeden Einzelfall nachzuweisen (BGH VersR 1977, 619, 620; OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 469; OLG Koblenz r+s 1998, 187; OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.10.2001, 1 U 73/01; wohl auch OLG Zweibrücken NZV 1998, 289).
  • BGH, 01.10.1975 - VIII ZR 130/74

    Haftungsfreistellung und Beweislastumkehr bei Kfz.-Miete

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 30.06.2004 - 3 O 1176/03
    Die Darlegungs- und Beweislast für das grob fahrlässige Verhalten des Versicherungsnehmers -Vorsatz behauptet die Beklagte selbst nicht- trifft den Versicherer, also die Beklagte (BGHZ 65, 118, 121 f.; BGH NJW 1985, 919, 920; BGH NJW 1985, 917, 918; auch Prölls/Martin, WG, 26. Auflage, § 61 Rdnr. 21; Römer/Langheid, WG, 2. Auflage, § 61 Rdnr. 83; Stiefel/Hofmann, AKB, 17. Auflage, § 61 WG Rdnr. 21).
  • OLG Saarbrücken, 11.12.2002 - 5 U 17/00

    Kfz-Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit nach Verkehrsunfall infolge

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 30.06.2004 - 3 O 1176/03
    Umstritten ist in der Rechtsprechung lediglich, ob das Vorliegen solcher Vorzeichen in jedem Einzelfall konkret bewiesen werden muss oder ob es einen allgemeinen Erfahrungssatz dahingehend gibt, dass einem "Sekundenschlaf" immer Warnzeichen vorausgehen, sodass der Beweis über diesen (allgemeinen) Erfahrungssatz geführt werden kann, und wen die Beweislast hinsichtlich des Vorhandenseins dieser Vorzeichen trifft (vgl. zu einem Sonderfall OLG Frankfurt/Main r+s 1993, 290; für Versicherungsnehmer OLG Hamm VersR 1997, 961 f.; auch OLG Saarbrücken NJW-RR 2003, 605 f.: ein Sekundenschlaf ohne Vorzeichen sei so untypisch, dass diesen Ausnahmefall der Versicherungsnehmer beweisen müsse).
  • BGH, 19.12.1984 - IVa ZR 159/82

    Leistungsfreiheit des Versicherers bei Zweifeln an der behaupteten Entwendung des

  • OLG Düsseldorf, 14.03.2002 - 10 U 13/01

    Grob fahrlässige Herbeiführung eines Schadens durch den Mieter eines

  • BGH, 31.10.1984 - IVa ZR 33/83

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers

  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 57/88

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

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