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   LG Karlsruhe, 12.09.2012 - 1 S 70/12   

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https://dejure.org/2012,30158
LG Karlsruhe, 12.09.2012 - 1 S 70/12 (https://dejure.org/2012,30158)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.09.2012 - 1 S 70/12 (https://dejure.org/2012,30158)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. September 2012 - 1 S 70/12 (https://dejure.org/2012,30158)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Rechtsanwaltskosten bei Rechtsstreit um Neukunden-Bonusklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 109
  • NZM 2013, 49
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08

    Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 12.09.2012 - 1 S 70/12
    Denn eine Vertragspartei, die von der anderen Vertragspartei etwas verlangt, das ihr nach dem Vertrag nicht geschuldet ist, verletzt ihre Pflicht zur Rücksichtnahme nach § 241 Abs. 2 BGB und handelt damit im Sinne von § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB pflichtwidrig (BGHZ 179, 238 ff.).

    Bleibt dabei ungewiss, ob tatsächlich ein Anspruch besteht, ist aber die Rechtsposition des Gläubigers jedenfalls vertretbar, darf er diesen Anspruch geltend machen, ohne eine Schadenersatzverpflichtung wegen einer schuldhaften Vertragsverletzung befürchten zu müssen, auch wenn sich sein Verlangen im Ergebnis als unberechtigt erweist (BGHZ 179, 238 ff.).

  • BGH, 25.10.2006 - XII ZR 141/04

    Beschränkung der Revision auf einen Teil des geltend gemachten

    Auszug aus LG Karlsruhe, 12.09.2012 - 1 S 70/12
    Dabei ist der Erlass eines Teilurteils bereits dann unzulässig, wenn sich die Gefahr durch die abweichende Beurteilung eines Rechtsmittelgerichts im Instanzenzug ergeben kann (BGH, NJW 2007, 144 ff. zur Frage der Beschränkung der Revisionszulassung).
  • AG Kassel, 15.03.2013 - 435 C 4543/12

    Stromlieferungsvertrag: Anspruch auf Bonusauszahlung; Stromlieferungsvertrag:

    Ob das hier gefundene Ergebnis mit der Entscheidung des LG Karlsruhe vom 12.09.2012 (1 S 70/12, zit. n. Juris) in Einklang steht oder nicht, kann dahingestellt bleiben.
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