Rechtsprechung
LG Karlsruhe, 14.03.2016 - 11 T 635/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Wohnungseigetümer darf Instandsetzungsmassnahmen nicht selber durchführen; §§ 21 Abs. 2 und 5, 27 WEG; 637, 669 BGB
- ra.de
- mietrechtkreuztal.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Notgeschäftsführung: Kein Vorschuss für voraussichtliche Aufwendungen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kein Vorschuss für voraussichtliche Aufwendungen bei der Notgeschäftsführung (IMR 2016, 476)
Verfahrensgang
- AG Pforzheim, 09.10.2014 - 12 C 80/14
- LG Karlsruhe, 14.03.2016 - 11 T 635/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.03.1980 - VII ZR 214/79
Verzinsung des Anspruchs auf Zahlung des Kostenvorschusses zur Mängelbeseitigung
Auszug aus LG Karlsruhe, 14.03.2016 - 11 T 635/14
Zudem kann der Vorschuss gemäß § 669 BGB nicht eingeklagt werden, sondern ist eine Obliegenheit des Auftraggebers und führt allenfalls dazu, dass die Ausführung des Geschäfts verweigert werden darf (BGH, Urteil vom 27. März 1980 - VII ZR 214/79 -, BGHZ 77, 60;… Staudinger/Michael Martinek (2006) BGB § 669 Rn. 5). - OLG Celle, 15.10.2012 - 13 U 60/12
Verstoß des Apothekers gegen die Arzneimittelpreisbindung durch Beteiligung an …
Auszug aus LG Karlsruhe, 14.03.2016 - 11 T 635/14
Dabei ist eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten der Klage zum Zeitpunkt der übereinstimmenden Erledigungserklärung ausreichend (OLG Celle, Beschluss vom 15. Oktober 2012 - 13 U 60/12 - WRP 2013, 212;… Zöller/Vollkommer, ZPO 31. Auflage 2016 § 91a Rn. 24). - BGH, 17.10.2014 - V ZR 9/14
Zu Instandhaltungs- und Schadensersatzpflichten der Wohnungseigentümer
Auszug aus LG Karlsruhe, 14.03.2016 - 11 T 635/14
Unterlassen die Gemeinschaft oder der Verwalter erforderliche Maßnahmen der Instandsetzung und Instandhaltung, sind einzelne Wohnungseigentümer grundsätzlich nicht zur Selbstvornahme berechtigt, sondern müssen ihren Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung vor Gericht durchsetzen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 2014 - V ZR 9/14 -, BGHZ 202, 375, juris Rn. 10).