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LG Karlsruhe, 25.07.2002 - 15 StVK 30/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Speicherung erkennungsdienstlicher Unterlagen bzw. Lichtbilder eines Strafgefangenen in einer elektonischen Datei durch die Justizvollzugsanstalt; Umfang einer Nutzung von gem. § 86 Abs. 1 Nr. 2 Strafvollzugsgesetz (StVollzG) angefertigten Lichtbildern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus LG Karlsruhe, 25.07.2002 - 15 StVK 30/02
§ 86 Abs. 2 S. 3 StVollzG ist erst durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes (4. StVollzÄndG) vom 28.08.1998 in das StVollzG eingefügt worden; durch dieses Gesetz sind u.a. - mit fast fünfzehnjähriger Verspätung - die Konsequenzen aus dem sogenannten Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1983 (BVerfGE 65, 1) für den Bereich des Strafvollzuges gezogen worden. - OLG Hamm, 30.01.2001 - 1 Vollz (Ws) 131/00
Computerbild eines Strafgefangenen, Speicherung, Lichtbild, Akten
Auszug aus LG Karlsruhe, 25.07.2002 - 15 StVK 30/02
Es ist nicht völlig klar, von welchem Gesetzgebungsstand das OLG Hamm in seinem Beschluss vom 30.01.2001 - 1 Vollz (Ws) 131/00 -, abgedruckt in ZfStrVo 2001, 315, ausgegangen ist.