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   LG Kiel, 07.07.2005 - VIII Ks (1/05)   

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LG Kiel, 07.07.2005 - VIII Ks (1/05) (https://dejure.org/2005,21877)
LG Kiel, Entscheidung vom 07.07.2005 - VIII Ks (1/05) (https://dejure.org/2005,21877)
LG Kiel, Entscheidung vom 07. Juli 2005 - VIII Ks (1/05) (https://dejure.org/2005,21877)
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  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    Auszug aus LG Kiel, 07.07.2005 - VIII Ks 1/05
    "Heimtückisch" handelt, wer die auf Arglosigkeit beruhende Wehrlosigkeit des Opfers in feindlicher Willensrichtung bewusst zu dessen Tötung ausnutzt (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 26; BGH NJW 1985, 334; NStZ-RR 2004, 79).

    Das Opfer ist arglos, wenn es sich in der unmittelbaren Tatsituation, d. h. bei Beginn des mit Tötungsabsicht geführten Angriffs, keines Angriffs seitens des Täters versieht (BGH NJW 1985, 334).

    Dabei ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch der Schlafende arglos, da er die Arglosigkeit "mit in den Schlaf" nimmt (BGHSt 32, 382 ff.; BGH NStZ-RR 2004, 139; vgl. auch Tröndle/Fischer, Strafgesetzbuch, 52. Auflage, § 211 Randnr. 19).

  • BGH, 11.01.2000 - 1 StR 505/99

    Totschlag; Mord; Auslieferungsrechtlicher Grundsatz der Spezialität; Niedrige

    Auszug aus LG Kiel, 07.07.2005 - VIII Ks 1/05
    Dabei kommt es - insbesondere beim Vorliegen eines Motivbündels für die Tat - auf eine Gesamtwürdigung an, die die Umstände der Tat und ihre Vorgeschichte sowie die Persönlichkeit des Täters und seine seelische Situation einbezieht (vgl. BGH NStZ 1998, 352, 353; NStZ 1984, 261; StV 2000, 20; BGH, Urteil vom 11. Januar 2000 - 1 StR 505/99).

    Dem Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen können insbesondere eine erhebliche Vermindung der Steuerungsfähigkeit - wie sie hier, worauf noch einzugehen sein wird, gegeben war -, erhebliche Persönlichkeitsmängel (vgl. BGH NStZ 2004, 620) - wie sie hier ebenfalls vorliegen - sowie die Annahme einer Spontantat (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 2000 - 1 StR 505/99), von der zugunsten des Angeklagten auszugehen ist, entgegenstehen.

  • BGH, 22.09.1998 - 4 StR 376/98

    Niedrige Beweggründe; Besondere Schwere der Schuld

    Auszug aus LG Kiel, 07.07.2005 - VIII Ks 1/05
    Dabei kommt es - insbesondere beim Vorliegen eines Motivbündels für die Tat - auf eine Gesamtwürdigung an, die die Umstände der Tat und ihre Vorgeschichte sowie die Persönlichkeit des Täters und seine seelische Situation einbezieht (vgl. BGH NStZ 1998, 352, 353; NStZ 1984, 261; StV 2000, 20; BGH, Urteil vom 11. Januar 2000 - 1 StR 505/99).

    Ausdrücklicher Prüfung bedarf diese Frage insbesondere bei Taten, die sich ohne Plan und Vorbereitung plötzlich aus der Situation heraus entwickeln (vgl. BGH StV 2003, 19 ff.; StV 2000, 20).

  • BGH, 25.01.1984 - 3 StR 481/83

    Verurteilung wegen versuchten Mordes - Rücktritt vom unbeendeten Versuch -

    Auszug aus LG Kiel, 07.07.2005 - VIII Ks 1/05
    Dabei kommt es - insbesondere beim Vorliegen eines Motivbündels für die Tat - auf eine Gesamtwürdigung an, die die Umstände der Tat und ihre Vorgeschichte sowie die Persönlichkeit des Täters und seine seelische Situation einbezieht (vgl. BGH NStZ 1998, 352, 353; NStZ 1984, 261; StV 2000, 20; BGH, Urteil vom 11. Januar 2000 - 1 StR 505/99).

    Bei Motiven wie Verärgerung, Eifersucht, Wut, Rache oder Hass - gerade Wut und Rache waren hier Motive des Angeklagten - kommt es darauf an, ob sie ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung beruhen und inwieweit der Täter seine Lage selbst verschuldet hat (BGH NStZ 1984, 261; StV 2001, 571; Tröndle/Fischer a.a.O., Randnr. 11).

  • BGH, 23.04.2003 - 2 StR 52/03

    Tötungsvorsatz (bedingter Vorsatz; bewusste Fahrlässigkeit; Hemmschwelle bei

    Auszug aus LG Kiel, 07.07.2005 - VIII Ks 1/05
    Einen zu berücksichtigenden Umstand kann es allerdings darstellen, wenn sich die Tat als spontane, unüberlegte und in affektiver Erregung ausgeführte Einzelhandlung darstellt (vgl. BGH NStZ 2003, 603 ff.; StV 1993, 307 ff.; StV 1992, 115 ff.).

    Das Geschehen hat sich hier des Weiteren nachts zugetragen, ohne dass es direkte Tatzeugen gegeben hätte, so dass auch die Anwesenheit solcher kein Umstand war, der zugunsten des Angeklagten hätte Berücksichtigung finden können (vgl. BGH NStZ 2003, 603 ff.).

  • BGH, 04.12.2003 - 5 StR 457/03

    Heimtückemord (Ahnungslosigkeit und Wehrlosigkeit: Grenze der einschränkenden

    Auszug aus LG Kiel, 07.07.2005 - VIII Ks 1/05
    Dabei ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch der Schlafende arglos, da er die Arglosigkeit "mit in den Schlaf" nimmt (BGHSt 32, 382 ff.; BGH NStZ-RR 2004, 139; vgl. auch Tröndle/Fischer, Strafgesetzbuch, 52. Auflage, § 211 Randnr. 19).

    Dieser klare Befund ist durch eine noch so heftige Gemütsbewegung des Täters nicht in Frage zu stellen (vgl. dazu BGH NStZ-RR 2004, 139).

  • BGH, 13.08.1997 - 3 StR 189/97

    Abgrenzung Mord/Totschlag - Affektgetragene Spontantat - Verminderte

    Auszug aus LG Kiel, 07.07.2005 - VIII Ks 1/05
    "Heimtückisch" handelt, wer die auf Arglosigkeit beruhende Wehrlosigkeit des Opfers in feindlicher Willensrichtung bewusst zu dessen Tötung ausnutzt (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 26; BGH NJW 1985, 334; NStZ-RR 2004, 79).

    In subjektiver Hinsicht setzt ein heimtückisches Verhalten des Täters darüber hinaus voraus, dass der Täter mit entsprechendem Ausnutzungsbewusstsein handelt, d. h. er muss die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage desselben und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst haben, dass er sich des Umstandes bewusst ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 26; BGH NStZ-RR 2004, 79).

  • BGH, 09.09.2003 - 1 StR 153/03

    Urteil im Fall der Tötung des Sohnes aufgehoben

    Auszug aus LG Kiel, 07.07.2005 - VIII Ks 1/05
    "Heimtückisch" handelt, wer die auf Arglosigkeit beruhende Wehrlosigkeit des Opfers in feindlicher Willensrichtung bewusst zu dessen Tötung ausnutzt (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 26; BGH NJW 1985, 334; NStZ-RR 2004, 79).

    In subjektiver Hinsicht setzt ein heimtückisches Verhalten des Täters darüber hinaus voraus, dass der Täter mit entsprechendem Ausnutzungsbewusstsein handelt, d. h. er muss die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage desselben und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst haben, dass er sich des Umstandes bewusst ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 26; BGH NStZ-RR 2004, 79).

  • BGH, 14.01.2003 - 4 StR 526/02

    Bedingter Vorsatz (extrem gefährliches Handeln); Beweiswürdigung; Rücktritt vom

    Auszug aus LG Kiel, 07.07.2005 - VIII Ks 1/05
    Im Rahmen der Gesamtwürdigung sind darüber hinaus zum einen Umstände zu berücksichtigen, die gegen einen Tötungsvorsatz sprechen könnten, so etwa das Fehlen eines nachvollziehbaren Motivs für eine Tötung (vgl. dazu BGH NStZ 2003, 369 ff.; NStZ 1996, 227 ff.).

    Anhaltspunkte für das Vorliegen sonstiger Bewusstseins- oder Wahrnehmungseinschränkungen, die gegen die Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes sprechen könnten (vgl. zu einem solchen Fall BGH NStZ 2003, 369 ff.), sind ebenfalls nicht erkennbar geworden.

  • BGH, 02.12.2003 - 4 StR 385/03

    Beweiswürdigung (Tötungsvorsatz: Schluss aus der objektiven Tatausführung unter

    Auszug aus LG Kiel, 07.07.2005 - VIII Ks 1/05
    Bei der Prüfung des Vorliegens eines Tötungsvorsatzes ist daher eine Gesamtwürdigung aller Umstände vorzunehmen, wobei der Schluss auf den Tötungsvorsatz aus der gefährlichen Handlung nur dann fehlerfrei ist, wenn alle nach Sachlage in Betracht kommenden Umstände, die das Ergebnis in Frage stellen könnten, in die Erwägungen einbezogen worden sind (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 30 und 32; BGH NStZ 1994, 76 ff.; NStZ 1992, 587 ff.; NStZ 2004, 329 ff. Randnr. 3).

    Auch eine hochgradige Alkoholisierung kann ein Umstand sein, der im Einzelfall gegen einen bedingten Tötungsvorsatz spricht, da durch die Alkoholisierung ggf. schon das intellektuelle Vorsatzelement, nämlich das Erkennen der durch die Handlung ausgelösten Todesgefahr, in Frage gestellt sein kann (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 204 ff.; NStZ 2004, 329 ff. Randnr. 3; NStZ 1996, 227 ff.; NStZ 1992, 587 ff.).

  • BGH, 07.07.1992 - 5 StR 300/92

    Totschlag - Tötungsvorsatz - Bedingter Vorsatz

  • BGH, 27.03.2003 - 3 StR 435/02

    Strafmilderung für betrunkene Täter?

  • BGH, 26.05.2004 - 2 StR 386/03

    Urteil wegen an zwei 16jährigen Schülerinnen im Jahr 1994 begangenen Mordes

  • BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01

    Grundlose Tötung als Mord

  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 983/78

    Kompensation schuldmindernder mit schulderhöhenden Umständen bei Mord

  • BGH, 15.05.2003 - 3 StR 149/03

    Mord (niedrige Beweggründe: Ärger; Hass; Rache; Gemütslage; subjektive

  • BGH, 18.10.1995 - 2 StR 341/95

    lästiger Schreier - § 211 StGB, Heimtücke, Spontantat, Wut, affektive Belastung

  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 617/97

    Versagung der Nachprüfung der tatrichterlichen Wertung durch ein Revisionsgericht

  • BGH, 14.04.2004 - 4 StR 577/03

    Mord aus niedrigen Beweggründen (subjektive Komponente des Mordmerkmals;

  • BGH, 17.12.1998 - 5 StR 315/98

    Verminderte Schuldfähigkeit; Würdigung des Nachtatverhaltens; Fernliegen des

  • BGH, 23.07.1998 - 4 StR 188/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 02.12.1957 - GSSt 3/57

    Hoher Grad innerlicher Erregung als verschuldeter Täterbeitrag - Besondere

  • BGH, 12.10.1993 - 5 StR 434/93

    Anorderungen an die Feststellung des Tötungsvorsatzes durch das Tatgericht -

  • BGH, 20.01.2004 - 4 StR 464/03

    Tötungsvorsatz (Hemmschwelle und hochgradige Alkoholisierung bei gefährlichen

  • BGH, 17.11.1992 - 3 StR 518/92

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

  • BGH, 31.07.1992 - 4 StR 308/92

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

  • BGH, 28.04.1994 - 4 StR 81/94

    Gewalthandlungen - Bedingter Tötungsvorsatz

  • BGH, 19.11.1992 - 4 StR 490/92

    Schlußfolgerung von lebensgefährlichem Handeln auf bedingten Tötungsvorsatz

  • BGH, 05.11.1991 - 1 StR 600/91

    Bedingter Tötungsvorsatz - Tatbestand der schweren Körperverletzung

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