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   LG Kiel, 22.05.2008 - 15 O 49/08   

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https://dejure.org/2008,19261
LG Kiel, 22.05.2008 - 15 O 49/08 (https://dejure.org/2008,19261)
LG Kiel, Entscheidung vom 22.05.2008 - 15 O 49/08 (https://dejure.org/2008,19261)
LG Kiel, Entscheidung vom 22. Mai 2008 - 15 O 49/08 (https://dejure.org/2008,19261)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.06.1997 - II ZR 132/93

    Rechtsprechung zum "Genehmigten Kapital" im Aktienrecht geändert

    Auszug aus LG Kiel, 22.05.2008 - 15 O 49/08
    Der Bezugsrechtsausschluss erfüllt alle Voraussetzungen, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu seiner sachlichen Rechtfertigung vorliegen müssen (vgl. "Kali + Salz" BGHZ 71, 40, 48 f.; "Siemens/Nold" BGHZ 136, 133 f., 139 sowie MünchKomm/AktG-Bayer, a.a.O., § 203 Rnn. 111 ff, unten b)).

    Das Rechtsinstitut des genehmigten Kapitals soll der Aktiengesellschaft die erforderliche Bewegungsfreiheit geben, um sich auf dem Kapitalmarkt bietende Gelegenheiten rasch und flexibel ausnutzen zu können (vgl. BGHZ 136, 133, 137 - "Siemens/Nold" und BGHZ 164, 241, 246 f - "Mangusta/Commerzbank II" = NJW 2006, 271 ff.).

  • BGH, 13.03.1978 - II ZR 142/76

    Kali & Salz - Sachliche Rechtfertigung eines Bezugsrechtsausschlusses

    Auszug aus LG Kiel, 22.05.2008 - 15 O 49/08
    Der Bezugsrechtsausschluss erfüllt alle Voraussetzungen, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu seiner sachlichen Rechtfertigung vorliegen müssen (vgl. "Kali + Salz" BGHZ 71, 40, 48 f.; "Siemens/Nold" BGHZ 136, 133 f., 139 sowie MünchKomm/AktG-Bayer, a.a.O., § 203 Rnn. 111 ff, unten b)).
  • BGH, 10.10.2005 - II ZR 90/03

    Mangusta/Commerzbank II

    Auszug aus LG Kiel, 22.05.2008 - 15 O 49/08
    Der BGH hat in seinem Grundsatzurteil "Mangusta/Commerzbank II" (NJW 2006, 374 ff.) entschieden, dass Aktionären auch nach dem Beschluss der Hauptversammlung über die Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss der Bezugsrechte der Aktionäre zu erhöhen, Rechtschutzmöglichkeiten zustehen.
  • BGH, 10.10.2005 - II ZR 148/03

    Mangusta/Commerzbank I

    Auszug aus LG Kiel, 22.05.2008 - 15 O 49/08
    Das Rechtsinstitut des genehmigten Kapitals soll der Aktiengesellschaft die erforderliche Bewegungsfreiheit geben, um sich auf dem Kapitalmarkt bietende Gelegenheiten rasch und flexibel ausnutzen zu können (vgl. BGHZ 136, 133, 137 - "Siemens/Nold" und BGHZ 164, 241, 246 f - "Mangusta/Commerzbank II" = NJW 2006, 271 ff.).
  • BGH, 24.04.2006 - II ZB 16/05

    Zulässigkeit der Nebenintervention außenstehender Aktionäre in einem

    Auszug aus LG Kiel, 22.05.2008 - 15 O 49/08
    In seiner Entscheidung vom 24.04.2006 hat der BGH den bloßen Wunsch der Nebenintervenientin, der Rechtsstreit möge zu Gunsten der unterstützen Partei ausgehen, weil rechtliche oder tatsächliche Fragen in einer bestimmten Weise beantwortet würden, die eventuell für künftige Prozesse des Nebenintervenienten relevant sein könnten, lediglich als nicht ausreichendes tatsächliches Interesse bezeichnet (ZIP 2006, 1218 ff.).
  • OLG Schleswig, 25.08.1999 - 2 W 98/99

    Beteiligungsmöglichkeit an Verfahren über Ausgleichsanspruch gemäß § 15 UmwG im

    Auszug aus LG Kiel, 22.05.2008 - 15 O 49/08
    So hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht die Möglichkeit einer Nebenintervention einzelner Aktionäre am von ihrer Aktiengesellschaft als Anteilseigner nach Verschmelzung betriebenen Spruchstellenverfahren verneint, da die einzelnen Aktionäre nur über ihr Dividendeninteresse mit der Prozessführung ihrer Gesellschaft verbunden seien (NJW-RR 2000, 43, 44).
  • LG Köln, 07.10.2009 - 91 O 125/08

    Voraussetzungen für einen nachträglichen Wegfall des rechtlichen Interesses am

    In Prozessen zwischen einer Aktiengesellschaft und Dritten folgt das Interventionsinteresse zwar nicht in jedem Fall allein aus der Stellung als Aktionär (Thomas/Putzo-Hüßtege, § 66 Rn. 6, vgl. insoweit auch die vom Kläger angeführte Entscheidung des LG Kiel vom 22.5.2008, 15 O 49/08.).
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