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   LG Kiel, 22.06.2006 - 12 O 173/06   

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LG Kiel, 22.06.2006 - 12 O 173/06 (https://dejure.org/2006,59711)
LG Kiel, Entscheidung vom 22.06.2006 - 12 O 173/06 (https://dejure.org/2006,59711)
LG Kiel, Entscheidung vom 22. Juni 2006 - 12 O 173/06 (https://dejure.org/2006,59711)
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  • KG, 14.12.1992 - 27 U 6020/92

    Werbung für das Nahrungsergänzungmittel HPH Q-10; Sinn des § 18 Lebensmittel- und

    Auszug aus LG Kiel, 22.06.2006 - 12 O 173/06
    Dabei ist der Begriff der Krankheit weit auszulegen (vgl KG Berlin, ZLR 2000, 88), Unter einer Krankheit ist daher jede, also auch eine geringfügige oder vorübergehende Störung der normalen Beschaffenheit oder Funktion des Körpers zu verstehen - nicht erfasst sind normal verlaufende Erscheinungen oder Schwankungen der Funktionen, denen jeder Körper ausgesetzt ist und die seiner Natur sowie dem natürlichen Auf und Ab seiner Leistungsfähigkeit entsprechen, wie etwa die Menstruation, die Schwangerschaft, das Greisenalter, Ermüdungserscheinungen oder Hunger (vgl. BGHSt 11, 304; KG Berlin NJW-RR 1993, 873).

    Demgegenüber liegt eine - zulässige - gesundheitsbezogene Werbung vor, wenn die Aussage lediglich den in der Erhaltung und Kräftigung der Gesundheit liegenden Wert eines Lebensmittels herausstellt; hierfür kommen regelmäßig nur allgemein gehaltene diesbezügliche Aussagen in Betracht (vgl. OLG Hamburg a.a.O.; Kammergericht Berlin, NJW-RR 1993, 873).

    Eine Beschädigung der Zelle wird damit gleichgesetzt mit einer krankhaften Abweichung des körperlichen Zustands von seinem Normalzustand (vgl. auch KG Berlin, ZLR 2000, 88; KG Berlin NJW-RR 1993, 873 [KG Berlin 14.12.1992 - 27 U 6020/92] ).

    Denn wenn die Zelle eines Schutzes bedarf, dann ergibt sich daraus, dass sie ohne diesen Schutz Schaden nehmen, also in einen Zustand geraten würde, der nach den oben genannten Grundsätzen eine Krankheit i.S.d. § 12 Abs. 1 Nr. 1 LFGB bedeutet (vgl. dazu auch KG Berlin, NJW-RR 1993, 873 [KG Berlin 14.12.1992 - 27 U 6020/92] ; LG Berlin, Magazindienst 1994, 210).

  • BGH, 21.03.1958 - 2 StR 393/57
    Auszug aus LG Kiel, 22.06.2006 - 12 O 173/06
    Dabei ist der Begriff der Krankheit weit auszulegen (vgl KG Berlin, ZLR 2000, 88), Unter einer Krankheit ist daher jede, also auch eine geringfügige oder vorübergehende Störung der normalen Beschaffenheit oder Funktion des Körpers zu verstehen - nicht erfasst sind normal verlaufende Erscheinungen oder Schwankungen der Funktionen, denen jeder Körper ausgesetzt ist und die seiner Natur sowie dem natürlichen Auf und Ab seiner Leistungsfähigkeit entsprechen, wie etwa die Menstruation, die Schwangerschaft, das Greisenalter, Ermüdungserscheinungen oder Hunger (vgl. BGHSt 11, 304; KG Berlin NJW-RR 1993, 873).
  • BGH, 04.12.1997 - I ZR 125/95

    Gelenk-Nahrung - LMBG - Gesundheitswerbung

    Auszug aus LG Kiel, 22.06.2006 - 12 O 173/06
    Bei § 12 LFGB handelt es sich um eine solche gesetzliche Vorschrift i.S. des § 4 Nr. 11 UWG (vgl. BGH GRUR 1998, 493 [BGH 04.12.1997 - I ZR 125/95] ; BGH GRUR 1999, 1007 [BGH 22.04.1999 - I ZR 159/96] ; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. A., § 4 UWG, Rdnr. 11.136).
  • BGH, 22.04.1999 - I ZR 159/96

    Vitalkost - LMBG - Angstwerbung

    Auszug aus LG Kiel, 22.06.2006 - 12 O 173/06
    Bei § 12 LFGB handelt es sich um eine solche gesetzliche Vorschrift i.S. des § 4 Nr. 11 UWG (vgl. BGH GRUR 1998, 493 [BGH 04.12.1997 - I ZR 125/95] ; BGH GRUR 1999, 1007 [BGH 22.04.1999 - I ZR 159/96] ; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. A., § 4 UWG, Rdnr. 11.136).
  • OLG Hamburg, 30.11.2000 - 3 U 85/00
    Auszug aus LG Kiel, 22.06.2006 - 12 O 173/06
    Eine Aussage bezieht sich dann auf die Verhütung, Linderung oder Heilung von Krankheiten, wenn sie eine bestimmte Krankheit oder ein bestimmtes Krankheitsbild anspricht oder auch indirekt durch Hinweise auf körperliche Zustände oder auf Wirkungen des Lebensmittels, die die Verbraucher mit bestimmten Krankheiten in Verbindung bringen können (vgl. OLG Hamburg, ZLR 2001, 147 m.w.N.).
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