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   LG Kiel, 24.09.2013 - 13 T 44/13   

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https://dejure.org/2013,49670
LG Kiel, 24.09.2013 - 13 T 44/13 (https://dejure.org/2013,49670)
LG Kiel, Entscheidung vom 24.09.2013 - 13 T 44/13 (https://dejure.org/2013,49670)
LG Kiel, Entscheidung vom 24. September 2013 - 13 T 44/13 (https://dejure.org/2013,49670)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 850a Nr 3 ZPO, § 53 BBesG, § 55 BBesG
    Zwangsvollstreckung wegen Unterhaltsansprüchen: Pfändbarkeit beamtenrechtlicher Auslandszulagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung der durch die Tätigkeit des Schuldners im Ausland bedingten Einkommensbestandteile bei der Berechnung der abzuführenden Unterhaltsbeträge; Wesentliche Mitberücksichtigung des Auslandszuschlages des Unterhaltsschuldners bei der Berechnung der pfändbaren ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Pfändbarkeit beamtenrechtlicher Auslandszulagen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.01.1980 - IV ZR 115/78

    Gültigkeit einer Vereinbarung der Eltern über den Unterhalt der gemeinsamen

    Auszug aus LG Kiel, 24.09.2013 - 13 T 44/13
    Ausgangspunkt der Beurteilung ist allerdings, dass unterhaltsrechtlich gemäß BGH IV ZR 115/78 Textziffern 15 ff, Juris, Einkommensbestandteile als solche zu berücksichtigen sind und lediglich tatsächlicher Aufwand, der durch die Zuschläge abgedeckt werden soll, einkommensmindernd wirkt .

    Demgemäß ist davon auszugehen, dass ein einkommenserhöhender Bestandteil der Zulage jedenfalls insoweit zu berücksichtigen ist, als diese gemäß § 53 Abs. 1 BBesG unter anderem immaterielle Erschwernisse abdeckt (s. BGH IV ZR 115/78 Textziffer 20).

  • OLG Frankfurt, 07.12.2012 - 2 UF 223/09

    Berücksichtigung von Auslandsverwendungszuschlag für die Dienstzeit eines

    Auszug aus LG Kiel, 24.09.2013 - 13 T 44/13
    Diese Tätigkeit des Schuldners ist nicht etwa mit einer Tätigkeit eines in Afghanistan tätigen Berufssoldaten zu vergleichen, dessen Auslandsverwendungszuschlag vom OLG Frankfurt (NJW 13, 1686) zu 1/3 bei der Berechnung der Unterhaltsansprüche berücksichtigt worden ist.
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