Rechtsprechung
LG Kiel, 24.09.2013 - 13 T 44/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 850a Nr 3 ZPO, § 53 BBesG, § 55 BBesG
Zwangsvollstreckung wegen Unterhaltsansprüchen: Pfändbarkeit beamtenrechtlicher Auslandszulagen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung der durch die Tätigkeit des Schuldners im Ausland bedingten Einkommensbestandteile bei der Berechnung der abzuführenden Unterhaltsbeträge; Wesentliche Mitberücksichtigung des Auslandszuschlages des Unterhaltsschuldners bei der Berechnung der pfändbaren ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Pfändbarkeit beamtenrechtlicher Auslandszulagen
Verfahrensgang
- AG Kiel, 13.02.2003 - 21 M 5685/12
- AG Kiel, 13.02.2013 - 21 M 5685/12
- LG Kiel, 24.09.2013 - 13 T 44/13
- BGH, 05.06.2014 - VII ZB 54/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.01.1980 - IV ZR 115/78
Gültigkeit einer Vereinbarung der Eltern über den Unterhalt der gemeinsamen …
Auszug aus LG Kiel, 24.09.2013 - 13 T 44/13
Ausgangspunkt der Beurteilung ist allerdings, dass unterhaltsrechtlich gemäß BGH IV ZR 115/78 Textziffern 15 ff, Juris, Einkommensbestandteile als solche zu berücksichtigen sind und lediglich tatsächlicher Aufwand, der durch die Zuschläge abgedeckt werden soll, einkommensmindernd wirkt .Demgemäß ist davon auszugehen, dass ein einkommenserhöhender Bestandteil der Zulage jedenfalls insoweit zu berücksichtigen ist, als diese gemäß § 53 Abs. 1 BBesG unter anderem immaterielle Erschwernisse abdeckt (s. BGH IV ZR 115/78 Textziffer 20).
- OLG Frankfurt, 07.12.2012 - 2 UF 223/09
Berücksichtigung von Auslandsverwendungszuschlag für die Dienstzeit eines …
Auszug aus LG Kiel, 24.09.2013 - 13 T 44/13
Diese Tätigkeit des Schuldners ist nicht etwa mit einer Tätigkeit eines in Afghanistan tätigen Berufssoldaten zu vergleichen, dessen Auslandsverwendungszuschlag vom OLG Frankfurt (NJW 13, 1686) zu 1/3 bei der Berechnung der Unterhaltsansprüche berücksichtigt worden ist.