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   LG Kiel, 24.10.2010 - 13 T 150/10, 13 T 151/10   

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https://dejure.org/2010,36323
LG Kiel, 24.10.2010 - 13 T 150/10, 13 T 151/10 (https://dejure.org/2010,36323)
LG Kiel, Entscheidung vom 24.10.2010 - 13 T 150/10, 13 T 151/10 (https://dejure.org/2010,36323)
LG Kiel, Entscheidung vom 24. Oktober 2010 - 13 T 150/10, 13 T 151/10 (https://dejure.org/2010,36323)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.02.2007 - XI ZR 195/05

    Bankgeheimnis und Bundesdatenschutzgesetz hindern nicht die wirksame Abtretung

    Auszug aus LG Kiel, 24.10.2010 - 13 T 150/10
    Nach höchstrichterlicher Rechtssprechung gibt es kein Abtretungsverbot aus Bankgeheimnis (BGH WM 2007, 643; BGH NJW 2010, 361), Datenschutzgründen (BGH WM 2006, 380/384) oder wegen des Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot (BGHZ 115, 123/124; BGHZ 122, 115/117); BGH WM 1996, 1815/1816; OLG Dresden, NJW 2004, 1464).

    Die Übertragung kann grundsätzlich auch ohne Mitwirkung des Sicherungsgebers stattfinden (BGH NJW 2007, 2106).

  • BGH, 30.03.2010 - XI ZR 200/09

    Zwangsvollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung für den Zessionar einer

    Auszug aus LG Kiel, 24.10.2010 - 13 T 150/10
    Zur Begründung führen sie an, dass nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 30. März 2010; Az.: XI ZR 200/09) der Zessionar aus einer Unterwerfungserklärung des Schuldners nur dann vorgehen dürfe, wenn er auch in den bestehenden Sicherungsvertrag eingetreten und dieser Eintritt dem Notar gegenüber nachgewiesen sei.

    Entscheidend kommt es hierbei nach dem Urteil des BGH vom 30. März (Az.: XI ZR 200/09) zum einen auf die Frage an, ob die dort aufgestellte Voraussetzung des Eintritts in den Sicherungsvertrag zum Zeitpunkt der Klauselerteilung durch den Notar nach § 727 ZPO vorliegen müssen, oder es ausreichend ist, wenn das Vorliegen der Voraussetzung im Erinnerungsverfahren beziehungsweise im Verfahren der sofortigen Beschwerde nachgewiesen wird.

  • BGH, 10.07.1991 - VIII ZR 296/90

    Wirksamkeit der Abtretung einer ärztlichen Honorarforderung an eine

    Auszug aus LG Kiel, 24.10.2010 - 13 T 150/10
    Nach höchstrichterlicher Rechtssprechung gibt es kein Abtretungsverbot aus Bankgeheimnis (BGH WM 2007, 643; BGH NJW 2010, 361), Datenschutzgründen (BGH WM 2006, 380/384) oder wegen des Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot (BGHZ 115, 123/124; BGHZ 122, 115/117); BGH WM 1996, 1815/1816; OLG Dresden, NJW 2004, 1464).
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