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   LG Koblenz, 19.12.2003 - 10 O 143/03   

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https://dejure.org/2003,13997
LG Koblenz, 19.12.2003 - 10 O 143/03 (https://dejure.org/2003,13997)
LG Koblenz, Entscheidung vom 19.12.2003 - 10 O 143/03 (https://dejure.org/2003,13997)
LG Koblenz, Entscheidung vom 19. Dezember 2003 - 10 O 143/03 (https://dejure.org/2003,13997)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Prospekten (sog. Prospekthaftung); Grundsätze über die culpa in contrahendo (c.i.c.); Schadenseintritt bei Verleitung zu einer Investition auf Grund einer unrichtig gewordenen Angabe in einem Prospekt; Verjährungszeit ...

  • archive.org PDF
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 194/92

    Prospekthaftung auch bei marktfremden Aktienkäufen

    Auszug aus LG Koblenz, 19.12.2003 - 10 O 143/03
    Diese Haftung knüpft nicht an persönliches, sondern an typisiertes Vertrauen an und setzt nicht voraus, dass der Anleger die für den Prospekt Verantwortlichen und ihre Mitwirkung kannte (vgl. BGHZ 123, 106 ff).

    Stellt sich heraus, dass Angaben im Prospekt nicht der Wahrheit entsprechen und ist davon auszugehen, dass der Anleger die ihm angebotene Anlage in Kenntnis der ihm verschwiegenen Umstände nicht erworben hätte, steht ihm ein Anspruch gegen die schuldhaft handelnden Prospektverantwortlichen auf Erstattung der für den Erwerb gemachten Aufwendungen gegen Rückgabe der Anlage zu (BGHZ 123, 106, 110).

    Al-lerdings liegt ein Schaden i.S.d. Prospekthaftung nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGHZ 123, 106, 110) bereits dann vor, wenn ein Anleger durch eine unrichtig (gewordene) Prospektangabe zu einer Investition verleitet wurde, die er sonst - bei Kenntnis aller Umstände - nicht gemacht hatte.

  • BGH, 06.10.1980 - II ZR 60/80

    Prospekthaftung bei unrichtigem oder unvollständigem Prospekt für den Beitritt zu

    Auszug aus LG Koblenz, 19.12.2003 - 10 O 143/03
    Daneben haften aber in gleichem Umfang auch die sog. Grün-derinitiatoren und "Hintermänner" der Gesellschaft, d.h. solche Personen, die auf den Geschäftsinhalt, die Entwicklung der Gesellschaft und des Prospektes Einfluss nehmen können (BGHZ 79, 337, 340).
  • BGH, 01.12.1994 - III ZR 93/93

    Prospekthaftung des Treuhänders im Rahmen von Anlagegeschäften

    Auszug aus LG Koblenz, 19.12.2003 - 10 O 143/03
    Danach haften der Prospektherausgeber sowie die Gründer, Initiatoren und Gestalter der Gesellschaft (vgl. BGH NJW 1995, 1025) für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Immissionsprospekt für Interessenten enthaltenen Informationen, die für die Anlageentscheidung von Bedeutung sind.
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