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   LG Koblenz, 26.09.2007 - 10 O 561/04   

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https://dejure.org/2007,40514
LG Koblenz, 26.09.2007 - 10 O 561/04 (https://dejure.org/2007,40514)
LG Koblenz, Entscheidung vom 26.09.2007 - 10 O 561/04 (https://dejure.org/2007,40514)
LG Koblenz, Entscheidung vom 26. September 2007 - 10 O 561/04 (https://dejure.org/2007,40514)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz bei positiver Verletzung eines Behandlungsvertrages; Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus positiver Vertragsverletzung; Beurteilung eines Irrtums eines Arztes bei der Stellung einer Diagnose; Zivilrechtliche Haftung für Suizide während ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.07.2003 - VI ZR 304/02

    Begriff des Diagnosefehlers

    Auszug aus LG Koblenz, 26.09.2007 - 10 O 561/04
    Nach dem Ergebnis der durchgeführten Beweisaufnahme, insbesondere den Ausführungen des Sachverständigen ... kann den Ärzten des Beklagten ein grober Diagnosefehler nicht vorgeworfen werden, denn Irrtümer in der Stellung einer Diagnose erlauben nicht einmal den verlässlichen Schluss auf eine einfache Fahrlässigkeit (BGH NJW 2003, 2827 [BGH 08.07.2003 - VI ZR 304/02] ).
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche

    Auszug aus LG Koblenz, 26.09.2007 - 10 O 561/04
    Diese Fälle betreffen lediglich die Fallgestaltungen der unterbliebenen oder nicht ausreichend durchgeführten Aufklärung mit der Folge eines rechtswidrigen Eingriffs (vgl. BGH in MDR 1989, 438 sowie BGH in VersR 2005, 836 [BGH 15.03.2005 - VI ZR 313/03] ).
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 402/94

    Umfang der Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten bei nicht

    Auszug aus LG Koblenz, 26.09.2007 - 10 O 561/04
    Ein derartiger Vorwurf verlangt regelmäßig eine fundamental falsche Einschätzung (BGH NJW 1996, 1589, 1590 [BGH 13.02.1996 - VI ZR 402/94] ), die offensichtlich gegen bewährte medizinische Regeln und Erkenntnisse verstößt und aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil sie einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf.
  • BGH, 03.07.2001 - VI ZR 418/99

    Bejahung eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus LG Koblenz, 26.09.2007 - 10 O 561/04
    Ein grober Behandlungsfehler liegt nur dann vor, wenn der Arzt eindeutig gegen bewährte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint (vgl. VersR 2001, 1116 [BGH 03.07.2001 - VI ZR 418/99] ).
  • BGH, 23.09.1993 - III ZR 107/92

    Sorgfaltspflichten gegenüber suizidgefährdeten Patienten in psychiatrischem

    Auszug aus LG Koblenz, 26.09.2007 - 10 O 561/04
    Die Ärzte und das Pflegepersonal des Beklagten hatten vielmehr auch die Pflicht, alle Gefahren von der Patientin abzuwenden, die ihr wegen der Krankheit durch sich selbst drohten (vgl. BGH NJW 1994, 794, 795 [BGH 23.09.1993 - III ZR 107/92] m.w.N.).
  • BGH, 13.12.1988 - VI ZR 22/88

    Sorgfaltspflichten des Operateurs bei einer Gefäßoperation an einem Kleinkind

    Auszug aus LG Koblenz, 26.09.2007 - 10 O 561/04
    Diese Fälle betreffen lediglich die Fallgestaltungen der unterbliebenen oder nicht ausreichend durchgeführten Aufklärung mit der Folge eines rechtswidrigen Eingriffs (vgl. BGH in MDR 1989, 438 sowie BGH in VersR 2005, 836 [BGH 15.03.2005 - VI ZR 313/03] ).
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