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   LG Konstanz, 27.05.2003 - 12 T 109/03   

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https://dejure.org/2003,24935
LG Konstanz, 27.05.2003 - 12 T 109/03 (https://dejure.org/2003,24935)
LG Konstanz, Entscheidung vom 27.05.2003 - 12 T 109/03 (https://dejure.org/2003,24935)
LG Konstanz, Entscheidung vom 27. Mai 2003 - 12 T 109/03 (https://dejure.org/2003,24935)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung der Zulässigkeit von Gegenanträgen; Beendigung von Beweissicherungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1379
  • NZBau 2003, 617
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.12.2000 - VII ZR 407/99

    Unterbrechung der Verjährung durch selbständiges Beweisverfahren

    Auszug aus LG Konstanz, 27.05.2003 - 12 T 109/03
    Dafür spräche zum einen, dass die Entscheidung über die Zulassung entsprechender Ergänzungsfragen nach § 490 Abs. 2 Satz 2 ZPO unanfechtbar ist, zum andern aber auch, dass der Zeitpunkt der Beendigung des Beweissicherungsverfahrens auch materielle Auswirkungen im Rahmen der Verjährung hat (vgl. BGH, NJW-RR 2001, 385).
  • OLG Nürnberg, 25.07.2000 - 4 W 2323/00

    Zulässigkeit eines Gegenantrags

    Auszug aus LG Konstanz, 27.05.2003 - 12 T 109/03
    Die Frage, in wieweit solche Gegenanträge durch den jeweiligen Antragsgegner oder die auf dessen Seite beigetretenen Streithelfer zulässig sind, wird in Rechtsprechung und Literatur äußerst kontrovers behandelt (vgl. u.a. mit weiteren Nachweisen Zöller/Herget, ZPO, 23. Auflage, § 485 Rnd.-Nr. 3; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Auflage, Rnd.-Nr. 94; OLG Nürnberg, MDR 01, 51 ff).
  • OLG Düsseldorf, 28.08.2000 - 21 W 36/00

    Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens bei längeren

    Auszug aus LG Konstanz, 27.05.2003 - 12 T 109/03
    Da es häufig der Fall sein wird, dass die Notwendigkeit entsprechender Ergänzungsfragen erst nach Erhalt des schriftlichen Gutachtens zuverlässig beurteilt werden kann, erscheint es auch wenig überzeugend, in zeitlicher Hinsicht für die Beurteilung einer Verfahrensverzögerung an einen früheren Zeitpunkt anzuknüpfen (vgl. OLG Düsseldorf, Baurecht 2000, 1775).
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