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   LG Krefeld, 11.04.2008 - 7 O 10/07   

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https://dejure.org/2008,26422
LG Krefeld, 11.04.2008 - 7 O 10/07 (https://dejure.org/2008,26422)
LG Krefeld, Entscheidung vom 11.04.2008 - 7 O 10/07 (https://dejure.org/2008,26422)
LG Krefeld, Entscheidung vom 11. April 2008 - 7 O 10/07 (https://dejure.org/2008,26422)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Umladeverbot, grobes Verschulden

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 425, 428, 425
    Handelsrecht | Umladeverbot, grobes Verschulden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch aus einem Frachtvertrag wegen Beschädigung eines zu transportierenden Schaltschrankes; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Haftungsbegrenzung nach § 426 Handelsgesetzbuch (HGB); Frage des Vorliegens eines groben Verschuldens bei Verstoß gegen ein ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 205/01

    Begriff der Leichtfertigkeit; Anforderungen an die Betriebsorganisation eines

    Auszug aus LG Krefeld, 11.04.2008 - 7 O 10/07
    Die nach dieser Vorschrift zumindest geforderte Leichtfertigkeit ist erst bei einem besonders schweren Pflichtenverstoß anzunehmen, bei dem sich der Frachtführer oder seine Leute in krasser Weise über die Sicherheitsinteressen des Vertragspartners hinwegsetzen (vgl. BGHZ 158, 322 ff., m. w. N.; OLG Stuttgart VersR 2007, 859 ff.; OLGR Schleswig 2007, 60 ff.).

    Mithin muss sich der Beklagten bzw. den von ihr eingeschalteten Personen aus dem jeweils eigenen leichtfertigen Verhalten die Erkenntnis aufdrängen, es werde wahrscheinlich ein Schaden eintreten (vgl. BGHZ 158, 322 ff.; OLGR Schleswig 2007, 60 ff.).

  • OLG Schleswig, 12.10.2006 - 16 U 21/06

    Leichtfertiges Handeln eines Frachtführers

    Auszug aus LG Krefeld, 11.04.2008 - 7 O 10/07
    Die nach dieser Vorschrift zumindest geforderte Leichtfertigkeit ist erst bei einem besonders schweren Pflichtenverstoß anzunehmen, bei dem sich der Frachtführer oder seine Leute in krasser Weise über die Sicherheitsinteressen des Vertragspartners hinwegsetzen (vgl. BGHZ 158, 322 ff., m. w. N.; OLG Stuttgart VersR 2007, 859 ff.; OLGR Schleswig 2007, 60 ff.).

    Mithin muss sich der Beklagten bzw. den von ihr eingeschalteten Personen aus dem jeweils eigenen leichtfertigen Verhalten die Erkenntnis aufdrängen, es werde wahrscheinlich ein Schaden eintreten (vgl. BGHZ 158, 322 ff.; OLGR Schleswig 2007, 60 ff.).

  • OLG Stuttgart, 20.09.2006 - 3 U 115/06

    Frachtführerhaftung: Grobes Organisationsverschulden beim Umschlag der

    Auszug aus LG Krefeld, 11.04.2008 - 7 O 10/07
    Die nach dieser Vorschrift zumindest geforderte Leichtfertigkeit ist erst bei einem besonders schweren Pflichtenverstoß anzunehmen, bei dem sich der Frachtführer oder seine Leute in krasser Weise über die Sicherheitsinteressen des Vertragspartners hinwegsetzen (vgl. BGHZ 158, 322 ff., m. w. N.; OLG Stuttgart VersR 2007, 859 ff.; OLGR Schleswig 2007, 60 ff.).
  • OLG Köln, 08.03.2002 - 3 U 163/00

    Zur Frage des groben Verschuldens nach Artikel 29 Abs. 1 CMR

    Auszug aus LG Krefeld, 11.04.2008 - 7 O 10/07
    Im Falle des Verstoßes gegen ein ausdrücklich vereinbartes Umladeverbot liegt die demnach zu fordernde gesteigert grobe Fahrlässigkeit nach Auffassung des Gerichts aber jedenfalls dann vor, wenn der Frachtführer oder einer seiner Leute gegen ein solches Umladeverbot verstößt, das ihm erkennbar wegen des besonders gefährdeten Transportgutes bzw. des besonderen Sicherungsinteresses des Vertragspartners erteilt worden ist (vgl. auch OLG Köln VersR 2003, 88).
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