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LG Krefeld, 15.12.2010 - 2 T 55/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Räumung gegen einen Untermieter berdarf der Einräumung des Besitzes an dem zu räumenden Grundstück; Einräumung des Besitzes an dem zu räumenden Grundstück als Voraussetzung für die Räumung gegen einen Untermieter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Räumung gegen einen Untermieter berdarf der Einräumung des Besitzes an dem zu räumenden Grundstück; Einräumung des Besitzes an dem zu räumenden Grundstück als Voraussetzung für die Räumung gegen einen Untermieter
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kempen, 08.12.2010 - 15 M 1331/10
- LG Krefeld, 15.12.2010 - 2 T 55/10
- BGH, 24.02.2011 - I ZA 1/11
- BGH, 24.03.2011 - I ZA 1/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.08.2008 - I ZB 39/08
Zulässigkeit der Räumungsvollstreckung gegen Dritte
Auszug aus LG Krefeld, 15.12.2010 - 2 T 55/10
Dies gilt auch dann, wenn der Verdacht besteht, dass das Untermietverhältnis nur begründet worden ist, um die Zwangsräumung zu vereiteln (vgl. BGH, NJW 2008, 3287).
- AG Berlin-Mitte, 16.01.2017 - 31 M 8004/17
Vorgetäuschtes Untermietverhältnis schützt nicht vor Räumung
Hinsichtlich der Werbeschilder, die bis auf den Austausch des Namens von ihrer äußeren Gestaltung fast identisch mit denen der Schuldnerin sind - muss das Gleiche gelten wie bezüglich eines bloßen Klingelschildes (vgl. LG Krefeld, Beschluss vom 15.12.2010 - 2 T 55/10, BeckRS 2011, 15248).