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   LG Krefeld, 27.09.2006 - 21 Qs 191/06   

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https://dejure.org/2006,32486
LG Krefeld, 27.09.2006 - 21 Qs 191/06 (https://dejure.org/2006,32486)
LG Krefeld, Entscheidung vom 27.09.2006 - 21 Qs 191/06 (https://dejure.org/2006,32486)
LG Krefeld, Entscheidung vom 27. September 2006 - 21 Qs 191/06 (https://dejure.org/2006,32486)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus LG Krefeld, 27.09.2006 - 21 Qs 191/06
    Aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Fall Zenatti, GewArch 2000, 19 und Fall Gambelli, NJW 2004, 139) haben die Strafgerichte zum Teil die Verbotsnorm des § 284 StGB für unanwendbar erklärt, soweit es um die in Deutschland stattfindende Vermittlung von Sportwetten eines in einem anderen Mitgliedsstaat der EU ansässigen und dort konzessionierten Wettveranstalters geht, da die Anwendung der Strafvorschrift in Verbindung mit den Verwaltungsvorschriften einen unverhältnismäßigen Eingriff in die durch den EG-Vertrag in Artikel 43 und 49 Absatz 1 gewährleistete Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit darstellt.
  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

    Auszug aus LG Krefeld, 27.09.2006 - 21 Qs 191/06
    Dagegen hatte der Bundesgerichtshof (NJW 2004, 2158, 1. Zivilsenat und NStZ 2003, 372 - 4. Strafsenat) in Fällen ungenehmigter Sportwetten § 284 StGB als europarechtlich und verfassungsrechtlich unbedenklich für anwendbar gehalten, eine Rechtsprechung die durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 überholt ist.
  • BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85

    Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht

    Auszug aus LG Krefeld, 27.09.2006 - 21 Qs 191/06
    Das Bundesverfassungsgericht (2. Senat, Beschluss vom 06.05.1987, BVerfGE 75, 329-347 = NJW 1987, 3175-3176 = NStZ 1987, 450) hat in diesem Zusammenhang in einer Grundsatzentscheidung zu verwaltungsakzessorischen Strafvorschriften, um welche es sich auch bei dem § 284 StGB handelt, anhand des § 327 Abs. 1 StGB ausgeführt:.
  • BGH, 28.11.2002 - 4 StR 260/02

    Annahmen von Sportwetten als unerlaubte Glücksspielveranstaltung

    Auszug aus LG Krefeld, 27.09.2006 - 21 Qs 191/06
    Dagegen hatte der Bundesgerichtshof (NJW 2004, 2158, 1. Zivilsenat und NStZ 2003, 372 - 4. Strafsenat) in Fällen ungenehmigter Sportwetten § 284 StGB als europarechtlich und verfassungsrechtlich unbedenklich für anwendbar gehalten, eine Rechtsprechung die durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 überholt ist.
  • LG München I, 27.10.2003 - 5 Qs 41/03

    Genehmigung für Glücksspiel aus Österreich ausreichend

    Auszug aus LG Krefeld, 27.09.2006 - 21 Qs 191/06
    In diesem Sinne haben für den hier vorliegenden Fall vergleichbare Fälle u.a. das Landgericht Hamburg (NStZ-RR 2005, 44) und das Landgericht München l (NJW 2004, 171) entschieden.
  • VG Köln, 11.08.2006 - 6 L 736/06

    Internetwerbung für private Sportwetten weiter zulässig

    Auszug aus LG Krefeld, 27.09.2006 - 21 Qs 191/06
    Insoweit stellt sich die hier unbeachtliche Frage für die Verwaltungsgerichte, ob gegenwärtig ordnungsrechtlich die Vermittlung solcher Wetten an private Wettveranstalter untersagt werden kann, wobei die insoweit bisher ergangenen Entscheidungen noch keine klare eindeutige Richtung aufweisen (siehe nur einerseits Oberwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.06.2006, Aktenzeichen 4 D 961/06 und andererseits beispielsweise Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 11.08.2006, Aktenzeichen 6 L 736/06 und VG Arnsberg, Beschluss vom 21.08.2006, Aktenzeichen 1 L 725/06).
  • VG Arnsberg, 21.08.2006 - 1 L 725/06

    Private Sportwettenvermittlung weiterhin zulässig

    Auszug aus LG Krefeld, 27.09.2006 - 21 Qs 191/06
    Insoweit stellt sich die hier unbeachtliche Frage für die Verwaltungsgerichte, ob gegenwärtig ordnungsrechtlich die Vermittlung solcher Wetten an private Wettveranstalter untersagt werden kann, wobei die insoweit bisher ergangenen Entscheidungen noch keine klare eindeutige Richtung aufweisen (siehe nur einerseits Oberwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.06.2006, Aktenzeichen 4 D 961/06 und andererseits beispielsweise Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 11.08.2006, Aktenzeichen 6 L 736/06 und VG Arnsberg, Beschluss vom 21.08.2006, Aktenzeichen 1 L 725/06).
  • LG Hamburg, 12.11.2004 - 629 Qs 56/04

    § 284 StGB verstößt gegen das Gemeinschaftsrecht

    Auszug aus LG Krefeld, 27.09.2006 - 21 Qs 191/06
    In diesem Sinne haben für den hier vorliegenden Fall vergleichbare Fälle u.a. das Landgericht Hamburg (NStZ-RR 2005, 44) und das Landgericht München l (NJW 2004, 171) entschieden.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2007 - 1 S 42.07

    Untersagung der Annahme und Vermittlung von Online-Sportwetten

    Die Gemeinschaftswidrigkeit und Unzulässigkeit der verwaltungs- und strafrechtlichen Verfolgung von privaten Sportwettanbietern würden durch jüngere Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Stuttgart (5 K 4532/04) vom 13. Februar 2007) und Beschlüsse des Landgerichts Krefeld (21 Qs 191/06) wie des Landgerichts Frankfurt (5/6 Qs 10/07 vom 2. März 2007) bestätigt.
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