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LG Krefeld, 27.11.2017 - 2 O 156/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entscheid über die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Ersatz des durch die fristlose Kündigung eines Zeitmietvertrages entstehenden Nichterfüllungsschadens
- mietrechtsiegen.de
Zeitmietvertrag - fristlose Kündigung und Schadensersatz für die Restlaufzeit
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schadensersatz nach fristloser Kündigung eines Mietvertrags auf feste Zeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Fristlose Kündigung eines Mietvertrags auf feste Zeit: Schadensersatz für Restlaufzeit! (IMR 2018, 97)
Papierfundstellen
- NZM 2018, 750
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.10.1981 - VIII ZR 302/80
Rechte des Leasinggebers bei Zahlungsverzug des Leasingnehmers
Auszug aus LG Krefeld, 27.11.2017 - 2 O 156/17
Später hat der BGH nämlich im Sinne einer sofortigen Fälligkeit geurteilt (BGH VIII ZR 302/80 am Ende). - BGH, 13.11.2012 - XI ZR 334/11
Schadenersatzanspruch bei fehlerhafter Beratung eines Kapitalanlegers: Umwandlung …
Auszug aus LG Krefeld, 27.11.2017 - 2 O 156/17
Denn für eine Vorteilsausgleichung bedarf es keiner Gestaltungserklärung des Schädigers oder einer Einrede, es handelt sich vielmehr um einen Fall der Anrechnung, was bedeutet, dass der Vorteil direkt vom ersatzfähigen Schaden abgezogen wird (vgl. BGH XI ZR 334/11 Rdn. 21). - BGH, 11.07.1979 - VIII ZR 183/78
Anspruch auf Auszahlung einer Guthabenforderung - Voraussetzungen für die …
Auszug aus LG Krefeld, 27.11.2017 - 2 O 156/17
Zwar hat der BGH früher entschieden, dass der Mietausfallschaden eines Vermieters entsprechend der erst zukünftigen Fälligkeit des Mietzinses nur sukzessiv fällig wird (vgl. BGH VIII ZR 183/78). - BGH, 04.04.2014 - V ZR 275/12
Begrenzung der Schadensersatzpflicht des Grundstücksverkäufers bei …
Auszug aus LG Krefeld, 27.11.2017 - 2 O 156/17
Für die Voraussetzungen einer Vorteilsausgleichung ist zwar nicht die Klägerin als Geschädigte beweispflichtig, sondern im Ansatz der Beklagte; allerdings obliegt der Klägerin hierzu eine sekundäre Darlegungslast (vgl. BGH V ZR 275/12 Rdn. 22).