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   LG Krefeld, 31.05.2017 - 7 O 107/16   

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LG Krefeld, 31.05.2017 - 7 O 107/16 (https://dejure.org/2017,21206)
LG Krefeld, Entscheidung vom 31.05.2017 - 7 O 107/16 (https://dejure.org/2017,21206)
LG Krefeld, Entscheidung vom 31. Mai 2017 - 7 O 107/16 (https://dejure.org/2017,21206)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Insolvenzanfechtung eines Insolvenzverwalters über das Vermögen des privatinsolventen Insolvenzschuldners wegen Gläubigerbenachteiligung; Auskunftsanspruch im Falle von Herausgabepflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Herausgabeanspruch im Rahmen der Insolvenzanfechtung wegen Gläubigerbenachteiligung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 03.03.2005 - IX ZR 441/00

    Anfechtbarkeit von Leistungen des späteren Insolvenzschuldners auf eine nicht

    Auszug aus LG Krefeld, 31.05.2017 - 7 O 107/16
    Es entspricht der Wertung des § 134 InsO, dass der Empfänger einer Leistung weniger schutzwürdig ist, wenn er keine ausgleichende Gegenleistung zu erbringen hat (BGHZ 41, 298, 302; BGHZ 141, 96, 99f.; BGH NJW 2005, 1867f.; BGH NZI 2006, 399, 400).

    Für die Beurteilung der Unentgeltlichkeit ist allein auf den Zeitpunkt der Vollendung des Rechtserwerbs abzustellen (BGHZ 41, 298, 302; BGHZ 162, 276f.).

    Er hätte ohne dessen Leistung seine Forderung nicht durchsetzen können (BGHZ 162, 276).

    Ob der Zuwendungsempfänger die Wertlosigkeit der Forderung gegen seinen Schuldner kannte, ist hierfür unerheblich (BGHZ a.a.O.; BGH NZI 2005, 323, 324).

  • BGH, 15.04.1964 - VIII ZR 232/62

    Schenkungsanfechtung

    Auszug aus LG Krefeld, 31.05.2017 - 7 O 107/16
    Es entspricht der Wertung des § 134 InsO, dass der Empfänger einer Leistung weniger schutzwürdig ist, wenn er keine ausgleichende Gegenleistung zu erbringen hat (BGHZ 41, 298, 302; BGHZ 141, 96, 99f.; BGH NJW 2005, 1867f.; BGH NZI 2006, 399, 400).

    Ist die Forderung des Zuwendungsempfängers gegen seinen Schuldner aber wertlos, ist nach diesen Grundsätzen bereits die Zuwendung des Insolvenzschuldners an den Zuwendungsempfänger als unentgeltlich zu bewerten (BGHZ 41, 298, 302).

    Für die Beurteilung der Unentgeltlichkeit ist allein auf den Zeitpunkt der Vollendung des Rechtserwerbs abzustellen (BGHZ 41, 298, 302; BGHZ 162, 276f.).

  • BGH, 22.07.2004 - IX ZR 270/03

    Anfechtbarkeit einer durch den Abschluss eines Kaufvertrages geschaffenen

    Auszug aus LG Krefeld, 31.05.2017 - 7 O 107/16
    Veräußert ein Schuldner eine schon sicherungsübereignete Sache, deren Wert durch die gesicherte Forderung voll ausgeschöpft wird, an die Sicherungsnehmer, benachteiligt dies die Insolvenzgläubiger nicht (BGH NZI 2004, 620, 621f.).

    Durch die Veräußerung der Waren unter Verrechnung des Kaufpreises auf die besicherte Forderung der Beklagten ist der Masse insoweit kein Schaden entstanden, als der Wert der Waren durch die besicherte Forderung ausgeschöpft wird (vgl. BGH NZI 2004, 620, 621f.).

  • BGH, 30.03.2006 - IX ZR 84/05

    Begriff der Unentgeltlichkeit der Leistung

    Auszug aus LG Krefeld, 31.05.2017 - 7 O 107/16
    Es entspricht der Wertung des § 134 InsO, dass der Empfänger einer Leistung weniger schutzwürdig ist, wenn er keine ausgleichende Gegenleistung zu erbringen hat (BGHZ 41, 298, 302; BGHZ 141, 96, 99f.; BGH NJW 2005, 1867f.; BGH NZI 2006, 399, 400).

    Die Beweislast für die Wertlosigkeit der Forderung des Zuwendungsempfängers gegen seinen Schuldner trägt derjenige, der sich zu seinen Gunsten darauf beruft (BGH NZI 2006, 399, 400).

  • BGH, 05.12.1985 - IX ZR 165/84

    Anforderungen an die Benachteiligung der Konkursgläubiger

    Auszug aus LG Krefeld, 31.05.2017 - 7 O 107/16
    Die aus dem Verlust sicherungsübereigneter Waren resultierenden Ansprüche begründen ebenso wenig Absonderungsrechte wie die nicht mehr besicherten Hauptforderungen (BGH NJW-RR 1986, 536, 538).
  • BGH, 04.03.1999 - IX ZR 63/98

    Anfechtbarkeit unentgeltlicher Verfügung

    Auszug aus LG Krefeld, 31.05.2017 - 7 O 107/16
    Es entspricht der Wertung des § 134 InsO, dass der Empfänger einer Leistung weniger schutzwürdig ist, wenn er keine ausgleichende Gegenleistung zu erbringen hat (BGHZ 41, 298, 302; BGHZ 141, 96, 99f.; BGH NJW 2005, 1867f.; BGH NZI 2006, 399, 400).
  • BGH, 23.02.1978 - VII ZR 11/76

    Geltendmachung von abgetretenen Nachbesserungs- und Gewährleistungsansprüchen

    Auszug aus LG Krefeld, 31.05.2017 - 7 O 107/16
    Der richtige Beklagte für eine Anfechtung oder für Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung ist der Schuldner des Zuwendungsempfängers als Leistungsempfänger aus dem Valutaverhältnis mit dem Insolvenzschuldner (BGH 70, 389, 396).
  • BGH, 22.12.2005 - IX ZR 190/02

    Anfechtbarkeit der Tilgung eines kapitalersetzend besicherten Kredits und der

    Auszug aus LG Krefeld, 31.05.2017 - 7 O 107/16
    Eine Gläubigerbenachteiligung liegt vor, wenn entweder die Schuldenmasse vermehrt oder die Aktivmasse verkürzt und dadurch der Gläubigerzugriff auf das Schuldnervermögen vereitelt, erschwert, gefährdet oder verzögert wird (BGH, St. Rspr.: BGHZ 165, 343, 350; 182, 317, 32; NZI 2008, 733, 734).
  • BGH, 09.10.2008 - IX ZR 59/07

    Zum Risiko der Insolvenzanfechtung bei einer Transaktion innerhalb eines

    Auszug aus LG Krefeld, 31.05.2017 - 7 O 107/16
    Eine Gläubigerbenachteiligung liegt vor, wenn entweder die Schuldenmasse vermehrt oder die Aktivmasse verkürzt und dadurch der Gläubigerzugriff auf das Schuldnervermögen vereitelt, erschwert, gefährdet oder verzögert wird (BGH, St. Rspr.: BGHZ 165, 343, 350; 182, 317, 32; NZI 2008, 733, 734).
  • BGH, 16.10.2008 - IX ZR 147/07

    Gläubigerbenachteiligung bei Begleichung einer Gesellschaftsschuld durch einen

    Auszug aus LG Krefeld, 31.05.2017 - 7 O 107/16
    Der Fallgruppe liegt der Gedanke zugrunde, dass der Masse durch die Ausführung der Anweisung eine Forderung verloren geht, die in Höhe des angewiesenen und einem Dritten übertragenen Betrages dem Insolvenzschuldner gegenüber dem Anweisungsempfänger zustand (BGH NZI 2009, 56f.).
  • BGH, 07.05.1991 - IX ZR 30/90

    Benachteiligung der Konkursgläubiger bei Bestehen von Ansprüchen anderer

  • BGH, 06.10.2009 - IX ZR 191/05

    Rechtsprechungsänderung - Anfechtung einer mittelbaren Zuwendung durch

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