Rechtsprechung
LG Landshut, 01.08.2014 - 24 O 3146/10 |
Verfahrensgang
- LG Landshut, 01.08.2014 - 24 O 3146/10
- OLG München, 18.03.2015 - 20 U 3360/14
- BGH, 15.09.2015 - VI ZR 306/15
Wird zitiert von ...
- OLG München, 18.03.2015 - 20 U 3360/14
Mitverschulden, Schadensersatz und Schmerzensgeld
Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Landshut vom 01.08.2014, AZ 24 O 3146/10, abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:.Das Urteil des Landgerichts Landshut vom 01.08.2014, AZ: 24 O 3146/10, und dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
die Klage unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Landshut vom 01.08.2014, AZ: 24 O 3146/10, insgesamt abzuweisen.
Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Landshut vom 01.08.2014, AZ: 24 O 3146/10, wird die Beklagte und Berufungsklägerin verurteilt, an den Kläger und Berufungsbeklagten ein über den Betrag von Euro 500.000.- hinausgehendes angemessenes Schmerzensgeld nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 08.01.2011 zu zahlen.
Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Landshut vom 01.08.2014, AZ: 24 O 3146/10, wird die Beklagte und Berufungsklägerin verurteilt, an den Kläger und Berufungsbeklagten eine lebenslange monatliche Schmerzensgeldrente in Höhe von Euro 1.000.- ab dem 01.07.2009, jeweils zum 1. eines Monats zu bezahlen.