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   LG Leipzig, 08.02.2006 - 15 O 3093/05   

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LG Leipzig, 08.02.2006 - 15 O 3093/05 (https://dejure.org/2006,39421)
LG Leipzig, Entscheidung vom 08.02.2006 - 15 O 3093/05 (https://dejure.org/2006,39421)
LG Leipzig, Entscheidung vom 08. Februar 2006 - 15 O 3093/05 (https://dejure.org/2006,39421)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 16.09.1999 - VII ZR 307/98

    Rückwirkung der Zustellung des Mahnbescheides auf den Zeitpunkt der Einreichung

    Auszug aus LG Leipzig, 08.02.2006 - 15 O 3093/05
    und nicht am 24.01.2005 erlassen worden, die durch die Klägerin allenfalls verursachte Verzögerung beträgt daher höchstens 12 Tage, so dass die Zustellung des dann mangelfreien Mahnantrages als demnächst i.S.v. § 167 ZPO erfolgt ist (vgl. auch BGH, Urt.v. 16.09.1999, Az.: VII ZR 307/98 , NJW 1999, 3717).
  • BGH, 07.04.1978 - V ZR 154/75

    Besitzrecht an der Ehewohnung

    Auszug aus LG Leipzig, 08.02.2006 - 15 O 3093/05
    Denn der Anwendungsbereich von § 988 BGB ist auch dann eröffnet, wenn der zuvor entgeltlich Besitzende sein Besitzrecht auf eine neue Rechtsgrundlage stellt und diese - wie hier - unentgeltlich ist (vgl. zur Ausübung eines Besitzrechts über den Zeitpunkt des Mietvertragsendes hinaus: BGHZ 32, 76, 85; 71, 216, 226 ) .
  • BGH, 18.07.2003 - V ZR 275/02

    Verjährung des Anspruchs auf Herausgabe wiederkehrender Gebrauchsvorteile

    Auszug aus LG Leipzig, 08.02.2006 - 15 O 3093/05
    Der Anspruch aus § 988 BGB unterlag bis 31.12.2001 der regelmäßigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB (vgl. BGH, Urt.v. 18.07.2003, Az.: V ZR 275/02 , WM 2004, 193).
  • BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 92/87

    Klage auf Vornahme eines Zugewinnausgleichs - Eintritt der Verjährung -

    Auszug aus LG Leipzig, 08.02.2006 - 15 O 3093/05
    In der Regel begründet Verzögerung um mehr als 2 Wochen den Vorwurf der Nachlässigkeit (vgl. BGH, WM 1972, 1129; BGH, FamRZ 1988, 1154 ).
  • BGH, 25.02.1960 - II ZR 125/58

    Schwimmdocks - § 988 BGB, unentgeltliche Fortsetzung eines entgeltlichen

    Auszug aus LG Leipzig, 08.02.2006 - 15 O 3093/05
    Denn der Anwendungsbereich von § 988 BGB ist auch dann eröffnet, wenn der zuvor entgeltlich Besitzende sein Besitzrecht auf eine neue Rechtsgrundlage stellt und diese - wie hier - unentgeltlich ist (vgl. zur Ausübung eines Besitzrechts über den Zeitpunkt des Mietvertragsendes hinaus: BGHZ 32, 76, 85; 71, 216, 226 ) .
  • BGH, 07.07.1995 - V ZR 46/94

    Ansprüche des Eigentümers eines durch das MfS bebauten Grundstücks

    Auszug aus LG Leipzig, 08.02.2006 - 15 O 3093/05
    Wovon auch das Landgericht Berlin in der vorzitierten Entscheidung unter Verweis auf BGH WM 1995, 1848, 1854 f. [BGH 07.07.1995 - V ZR 46/94] ausgegangen ist, spricht vorliegend einiges dafür, dass die Beklagte der ihr obliegenden Darlegungslast hinsichtlich eines entgeltlichen Besitzerwerbs nicht ausreichend nachgekommen ist.
  • BGH, 23.02.2001 - V ZR 463/99

    Übergang von Grund und Boden in das Eigentum der nutzenden Kapitalgesellschaft

    Auszug aus LG Leipzig, 08.02.2006 - 15 O 3093/05
    Für den Eigentumsübergang gemäß § 11 Abs. 2 TreuhG erforderlich ist demgemäß lediglich - wie hier - die Fondsinhaberschaft an den aufstehenden Gebäuden bzw. die (unstreitige) Nutzung der Fläche am Stichtag 30.06.1990 (Gehling, VIZ 2002, 65, 67 unter Verweis auf BVerwGE 97, 31, 35 [BVerwG 13.10.1994 - 7 C 48/93] und BVerwG, VIZ 1999, 529, 530 sowie BGH, VIZ 2001, 384).
  • BGH, 21.09.2001 - V ZR 115/00

    Herausgabe von Nutzungen eines ehemals volkseigenen Grundstücks

    Auszug aus LG Leipzig, 08.02.2006 - 15 O 3093/05
    Dieses und die nachfolgende Ausübung der tatsächlichen Sachherrschaft ist als unentgeltlicher Besitzerwerb des Rechtsträgers des Volkseigentums anzusehen (vgl. BGH, VIZ 2002, 50 ff. [BGH 21.09.2001 - V ZR 115/00] ; vgl. auch BGH, Urt.v. 24.04.1998, Az.: V ZR 22/97 , VIZ 1998, 475, 476 f.).
  • BVerwG, 13.10.1994 - 7 C 48.93

    Privatisierung von Rechtsträger und Fondsinhaber

    Auszug aus LG Leipzig, 08.02.2006 - 15 O 3093/05
    Für den Eigentumsübergang gemäß § 11 Abs. 2 TreuhG erforderlich ist demgemäß lediglich - wie hier - die Fondsinhaberschaft an den aufstehenden Gebäuden bzw. die (unstreitige) Nutzung der Fläche am Stichtag 30.06.1990 (Gehling, VIZ 2002, 65, 67 unter Verweis auf BVerwGE 97, 31, 35 [BVerwG 13.10.1994 - 7 C 48/93] und BVerwG, VIZ 1999, 529, 530 sowie BGH, VIZ 2001, 384).
  • BVerwG, 23.08.2001 - 3 C 17.01

    Sondervermögen Reichsbahn (Reichspost); Reichsbahn, Sondervermögen; Bahnvermögen;

    Auszug aus LG Leipzig, 08.02.2006 - 15 O 3093/05
    Entgegen der Auffassung der Beklagten sind zum Sondervermögen Deutsche Reichsbahn gehörende Vermögensgegenstände von dem gesetzlichen Eigentumsübergang auf eine durch Umwandlung entstandene Kapitalgesellschaft (§ 11 Abs. 2 S. 2 TreuhG) nicht ausgenommen ( BVerwG, Urt.v. 23.08.2001, Az.: 3 C 17/01 , VIZ 2001, 669).
  • BGH, 24.04.1998 - V ZR 22/97

    Begriff der Einigung

  • BGH, 13.07.1972 - III ZR 29/70

    Enteignungsbeschluß - Enteignungsbeschluß Teil B - Klage gegen Bundesrepublik -

  • BVerwG, 19.11.1998 - 3 C 28.97

    Vermögensübergang nach Umwandlung; Auseinanderfallen von Rechtsträgerschaft am

  • BGH, 07.04.1983 - III ZR 140/81

    Entschädigungsleistungen für die Enteignung eines Grundstücks - Ablauf der

  • BGH, 13.07.1972 - III ZR 36/70

    Fristenwesen - Klagefrist - Fristenlauf - Beginn des Fristenlaufs -

  • BGH, 10.06.1970 - IV ZR 1086/68

    Inhaberschaft an einem Privatsäuglingsheim - Gewährung von Versicherungsschutz

  • BGH, 17.01.2002 - III ZR 98/01

    Rechtsstellung des - fiktiv - Verfügungsberechtigten eines zum früheren

  • BGH, 31.10.2001 - XII ZR 48/00

    Geltendmachung von Forderungen des Bundeseisenbahnvermögens durch die Deutsche

  • BGH, 15.12.1999 - XII ZR 181/97

    Bundeseisenbahnvermögen - Verfügungsbefugnis - Vermietung - Verpachtung -

  • LG Dresden, 29.11.1993 - 2 T 623/93
  • OLG Dresden, 11.07.2006 - 5 U 476/06
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 08.02.2006, Az. 15 O 3093/05, abgeändert und die Beklagte verurteilt, weitere 5 648, 21 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.01.2005 an die Klägerin zu zahlen.

    Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Leipzig vom 08.02.2006, Az. 15 O 3093/05, wird die Beklagte verurteilt, weitere 5 648, 21 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 29.01.2005 an die Klägerin zu zahlen.

    das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 08.02.2006, Az. 15 O 3093/05, aufzuheben und die Klage abzuweisen.

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