Rechtsprechung
LG Leipzig, 08.06.2007 - 05 O 2360/06 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch wegen fehlerhafter Aufklärung bei der Beratung über eine Geldanlage ; Abschluss eines Rechtsgeschäftes im eigenen oder in fremden Namen ; Objektive Erkennbarkeit des Vertretungswillens
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 21.03.2005 - II ZR 149/03
Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe
Auszug aus LG Leipzig, 08.06.2007 - 5 O 2360/06
Aufgrund ihrer professionellen Tätigkeit auf dem Kapitalanlagemarkt musste sie sich über die gesetzlichen Entwicklungen und die daraus resultierenden Risiken informieren ( BGH vom 21.03.2005, Az.: II ZR 149/03 , zitiert nach [...], dort RZ 18).Dabei ist schon nach der Lebenserfahrung davon auszugehen, dass die mangelhafte Aufklärung des Klägers ursächlich für seine Anlageentscheidung geworden ist (vgl. etwa BGH vom 21.03.2005, Az.: II ZR 149/03 , zitiert nach [...], dort RZ 19 mit weiteren Nachweisen; OLG Celle vom 15.08.2002, Az.: 11 U 341/01 , zitiert nach [...], dort RZ 98).
- BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92
Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information
Auszug aus LG Leipzig, 08.06.2007 - 5 O 2360/06
Der Anlagevermittlungsvertrag verpflichtet den Vermittler zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für den konkreten Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind (etwa BGH NJW 1990, Seite 506 (507); BGH NJW-RR 1993, 1114 [BGH 13.05.1993 - III ZR 25/92] ; OLG München vom 06.09.2006, Az.: 20 U 2694/06, zitiert nach [...], dort RZ 46). - BGH, 17.10.1989 - XI ZR 173/88
Eigenhaftung des Vertreters aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen: …
Auszug aus LG Leipzig, 08.06.2007 - 5 O 2360/06
Der Anlagevermittlungsvertrag verpflichtet den Vermittler zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für den konkreten Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind (etwa BGH NJW 1990, Seite 506 (507); BGH NJW-RR 1993, 1114 [BGH 13.05.1993 - III ZR 25/92] ; OLG München vom 06.09.2006, Az.: 20 U 2694/06, zitiert nach [...], dort RZ 46).
- BGH, 30.01.2007 - X ARZ 381/06
Gemeinsamer Gerichtsstand wegen Bezugnahme auf öffentliche …
Auszug aus LG Leipzig, 08.06.2007 - 5 O 2360/06
Zwar gilt § 32 b ZPO nach dem Beschluss des BGH vom 30.01.2007 (Aktenzeichen X ARZ 381/06) auch für den hier vorliegenden sogenannten grauen Kapitalmarkt. - OLG Celle, 15.08.2002 - 11 U 341/01
Vertragsrecht; Anlageberatungsvertrag; Strukturvertrieb eines …
Auszug aus LG Leipzig, 08.06.2007 - 5 O 2360/06
Dabei ist schon nach der Lebenserfahrung davon auszugehen, dass die mangelhafte Aufklärung des Klägers ursächlich für seine Anlageentscheidung geworden ist (vgl. etwa BGH vom 21.03.2005, Az.: II ZR 149/03 , zitiert nach [...], dort RZ 19 mit weiteren Nachweisen; OLG Celle vom 15.08.2002, Az.: 11 U 341/01 , zitiert nach [...], dort RZ 98). - OLG Dresden, 09.02.2005 - 8 U 2037/04
Anwendung der Grundsätze zum unternehmensbezogenen Geschäft
Auszug aus LG Leipzig, 08.06.2007 - 5 O 2360/06
Macht der Handelnde nach dem objektiven Empfängerhorizont deutlich, dass er nicht im eigenen Namen, sondern für ein Unternehmen auftritt, dann geht aufgrund des dann vorliegenden sogenannten unternehmensbezogenen Geschäftes der Wille der Beteiligten im Zweifel dahin, dass Vertragspartei der Inhaber des Unternehmens und nicht der für das Unternehmen Handelnde werden soll (vgl. etwa OLG Dresden vom 09.02.2005, Az.: 8 U 2037/04 , zitiert nach [...], dort Randziffer 4 mit weiteren Nachweisen). - OLG München, 06.09.2006 - 20 U 2694/06
Auszug aus LG Leipzig, 08.06.2007 - 5 O 2360/06
Der Anlagevermittlungsvertrag verpflichtet den Vermittler zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für den konkreten Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind (etwa BGH NJW 1990, Seite 506 (507); BGH NJW-RR 1993, 1114 [BGH 13.05.1993 - III ZR 25/92] ; OLG München vom 06.09.2006, Az.: 20 U 2694/06, zitiert nach [...], dort RZ 46).