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LG Leipzig, 08.09.2014 - 5 O 1977/14 |
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Verfahrensgang
- LG Leipzig, 08.09.2014 - 5 O 1977/14
- OLG Dresden, 03.02.2015 - 14 U 1489/14
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Dresden, 03.02.2015 - 14 U 1489/14
Zusätzliche Kosten der Wahl des Zahlungsmittels
Auf die Berufung des Verfügungsklägers wird das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 08.09.2014, Az. 5 O 1977/14, abgeändert und wie folgt neu gefasst:. - VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 151-IV-15 Es liege auch keine Ungleichbehandlung zur Kostenfestsetzung im Verfahren 05 O 1977/14 vor, in dem die Reisekosten des (in P. ansässigen) Prozessbevollmächtigten des Beschwerdeführers, des seinerzeitigen Verfügungsklägers, nach L. nicht festgesetzt wurden, weil die Beauftragung eines Rechtsanwaltes am Sitz des Beschwerdeführers im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht als notwendig erachtet werden konnte; abweichend hierzu habe hier der Verfügungsbeklagte im ersten Rechtszug einen Prozessbevollmächtigten bestellt, der seinen Sitz im Bezirk des Landgerichts Leipzig gehabt habe.