Rechtsprechung
LG Leipzig, 12.04.2013 - 08 T 237/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Recht eines Verwalters auf Einberufung einer Gläubigerversammlung zwecks Entlassung eines Sonderverwalters
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Antragsbefugnis des Gesamtvollstreckungsverwalters zur Einberufung einer Gläubigerversammlung zwecks Beendigung der Sonderverwaltung
- Wolters Kluwer
Recht eines Verwalters auf Einberufung einer Gläubigerversammlung zwecks Entlassung eines Sonderverwalters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Leipzig, 04.04.2012 - 91 N 654/94
- LG Leipzig, 12.04.2013 - 08 T 237/12
- BGH, 23.04.2015 - IX ZB 29/13
- AG Leipzig, 17.12.2019 - 91 N 654/94
- LG Leipzig, 12.05.2020 - 8 T 17/20
- BGH, 10.06.2021 - IX ZB 27/20
Papierfundstellen
- ZIP 2013, 1782
Wird zitiert von ...
- BGH, 23.04.2015 - IX ZB 29/13
Gesamtvollstreckungsverfahren im Beitrittsgebiet: Befugnis des Verwalters zur …
Das Beschwerdegericht hat ausgeführt (vgl. ZIP 2013, 1782): Das Recht des Gesamtvollstreckungsverwalters, die Einberufung einer Gläubigerversammlung zu beantragen, sei auf seine Aufgaben im Verfahren beschränkt und diene nicht der Wahrnehmung der Interessen Dritter.