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LG Mainz, 23.04.2002 - 4 O 149/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 23.04.2002 - 4 O 149/01
- BVerfG, 20.12.2007 - 1 BvL 8/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75
Berufsvormund
Auszug aus LG Mainz, 23.04.2002 - 4 O 149/01
Die Regelung ist unmissverständlich (vgl. BVerfGE 54, 251, 274; BVerfGE 63, 173, 147). - BGH, 29.02.1996 - IX ZR 180/95
Verjährung des Regreßanspruchs gegen den Steuerberater
Auszug aus LG Mainz, 23.04.2002 - 4 O 149/01
In dieser Berufung auf die Verwirkung ist die Einrede der Verjährung vorliegend enthalten (BGH NJW 1996, 1895). - BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvL 20/61
Verfassungswidrigkeit des § 91 Abs. 3 Nr. 1 LAG in Bezug auf Ehegatten
Auszug aus LG Mainz, 23.04.2002 - 4 O 149/01
Artikel 6 Abs. 1 des Grundgesetzes i.V.m. Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz enthält ein Willkürverbot, welches besagt, dass ein Ehegatte im Vergleich zu einem Ledigen keine Benachteiligung erfahren darf, für die ein sachliches Argument nicht zu finden ist (BVerfGE 11, 64, 69; 15, 328, 330; 16, 203, 208).
- BVerfG, 04.05.1960 - 1 BvL 17/57
Hausratentschädigung
Auszug aus LG Mainz, 23.04.2002 - 4 O 149/01
Artikel 6 Abs. 1 des Grundgesetzes i.V.m. Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz enthält ein Willkürverbot, welches besagt, dass ein Ehegatte im Vergleich zu einem Ledigen keine Benachteiligung erfahren darf, für die ein sachliches Argument nicht zu finden ist (BVerfGE 11, 64, 69; 15, 328, 330; 16, 203, 208). - BVerfG, 10.06.1963 - 1 BvR 345/61
Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG
Auszug aus LG Mainz, 23.04.2002 - 4 O 149/01
Artikel 6 Abs. 1 des Grundgesetzes i.V.m. Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz enthält ein Willkürverbot, welches besagt, dass ein Ehegatte im Vergleich zu einem Ledigen keine Benachteiligung erfahren darf, für die ein sachliches Argument nicht zu finden ist (BVerfGE 11, 64, 69; 15, 328, 330; 16, 203, 208). - BVerfG, 10.07.1984 - 1 BvL 44/80
Verfassungswidrigkeit des § 139 AFG
Auszug aus LG Mainz, 23.04.2002 - 4 O 149/01
Damit ist zu vergleichen die verjährungsrechtliche Behandlung eines Anspruchs zwischen den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft (wegen der Zulässigkeit dieses Vergleiches: BVerfGE 67, 186, 195).