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   LG Nürnberg-Fürth, 31.07.2009 - 19 S 2183/09   

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https://dejure.org/2009,26889
LG Nürnberg-Fürth, 31.07.2009 - 19 S 2183/09 (https://dejure.org/2009,26889)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 31.07.2009 - 19 S 2183/09 (https://dejure.org/2009,26889)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 31. Juli 2009 - 19 S 2183/09 (https://dejure.org/2009,26889)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Beschluss der Wohnungseigentümer über ein Verbot der Hundehaltung: Außenwirkung gegenüber Mietern der Sondereigentümer

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 15; BGB § 1004
    Kein Unterlassungsanspruch bei beschlusswidriger Hundehaltung durch den Mieter eines Wohnungseigentümers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • polar-chat.de

    Beschluss der Wohnungseigentümer über Hundehaltungsverbot - Bindung für den Mieter?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschlusswidrige Hundehaltung durch den Mieter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2010, 69
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95

    Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 31.07.2009 - 19 S 2183/09
    Hierbei kann es in diesem Zusammenhang dahingestellt bleiben, ob der Beschluss ordnungsgemäß zustande gekommen ist, da die Kammer der Ansicht ist, dass der Beschluss allenfalls anfechtbar war und nicht innerhalb der Frist des § 23 Abs. 4 S. 4 WEG fristgemäß angefochten wurde (in Einklang mit der Entscheidung des BGH 5. ZS, Beschluss vom 04.05.1995, AZ. V ZB 5/95).

    Ein solches Rechtsverhältnis hatte die Entscheidung des BGH vom 04.05.1995, aufweiche sich die Klageseite ausdrücklich stützt, zum Gegenstand (BGH, Beschluss vom 04.05.1995, Az. V ZB 5/95, Rn. 17).

    Die Kammer weicht somit durch ihre Entscheidung nicht von dieser Entscheidung des BGH, 5. Zivilsenat, Beschluss vom 4.5.1995, Az. V ZB 5/95, ab, wonach ein unangefochtener Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer, der die Hundehaltung in einer Wohnanlage generell verbietet, vereinbarungsersetzenden Charakter hat und alle Wohnungseigentümer bindet, wenn er weder sittenwidrig ist noch in den dinglichen Kernbereich des Wohnungseigentums eingreift.

  • BVerfG, 11.07.1996 - 1 BvR 1912/95

    Keine Verletzung von Verfassungsrechten durch die Verurteilung eines

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 31.07.2009 - 19 S 2183/09
    Soweit sich die Klageseite darauf beruft, es sei zu mühsam und langwierig, zunächst den Wohnungseigentümer in Anspruch zu nehmen, auf dass dieser dem Hundehaltungsverbot gegenüber dem Mieter Geltung verschaffe, folgt dem die Kammer unter Verweis auf den Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11.7.1996 - 1 BvR 1912/95, nicht.

    Dem Bundesverfassungsgericht lag die Frage eines "Durchgriffs" bereits vor (Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 11.7.1996, 1 BvR 1912/95).

  • LG Köln, 22.11.1988 - 10 S 198/88
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 31.07.2009 - 19 S 2183/09
    In die gleiche Richtung deutet die Entscheidung des Landgerichts Köln, (LG Köln, 10. Zivilkammer, Urteil vom 22.11.1988, Az. 10 S 198/88), welches ausführt:.
  • BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92

    Parabolantenne I

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 31.07.2009 - 19 S 2183/09
    Bei privatrechtlichen Streitigkeiten über die Installation von Parabolantennen müsse der wertsetzende Charakter von GG Art. 5 Abs. 1 S 1 Halbs 2 zwar sowohl im Verhältnis zwischen Mieter und vermietendem Wohnungseigentümer als auch im Verhältnis zwischen vermietendem Wohnungseigentümer und den übrigen Wohnungseigentümern berücksichtigt und gegen das eigentumsrechtlich geschützte Interesse an der Erhaltung des Wohnhauses in unverändertem Zustand abgewogen werden (vgl hierzu BVerfG, 1994-02-09, 1 BvR 1687/92, BVerfGE 90, 27).
  • BGH, 18.01.1995 - XII ZR 30/93

    Rechtsmangel eines Mietvertrags bei Verweigerung der Genehmigung zum Betrieb

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 31.07.2009 - 19 S 2183/09
    Die Kammer weicht durch ihre Entscheidung auch nicht von weiterer höchstrichterlicher oder obergerichtlicher Rechtsprechung ab (vgl. etwa Kammergericht Berlin 4. Zivilsenat, Urteil vom 21.3.2006 (Mieter muss Rückbaumaßnahmen nach § 1004 BGB dulden, nachdem die Wohnungseigentümergemeinschaft den störenden Wohnungseigentümer auf Beseitigung in Anspruch genommen haben), BGH 5. Zivilsenat 1.12.2006, Az. 5 ZR 112/06 (ein Wohnungseigentümer kann einen Mieter unmittelbar nach § 1004 BGB in Anspruch nehmen, wenn der Zustand seiner Wohnung den klagenden Wohnungseigentümer beeinträchtigt und diese Beeinträchtigung auf rechtswidriges Handeln des Wohnungseigentümers der vermieteten Einheit zurückgeht), Kammergericht Berlin, 24. Zivilsenat, Beschluss vom 31.5.2007, 24 W 276/06 (Verpflichtung des Wohnungseigentümers, eine gewerbliche Vermietung zu unterlassen, wenn im Rahmen der Teilungserklärung eine reine Wohnnutzung festgeschrieben ist), BGH, 12. Zivilsenat, 18.1.1995, Az. XII ZR 30/93 (Vermietung einer Gewerbeeinheit durch einen Sondereigentümer zum Betrieb einer Gaststätte trotz Kenntnis, dass die Nutzung als Gaststätte nach der Teilungserklärung unzulässig ist und dass die Mehrheit der Wohnungseigentümer diese Nutzung nicht hinzunehmen bereit ist).
  • OLG Düsseldorf, 23.08.2006 - 3 Wx 64/06

    Unterlassungsanspruch gegen freilaufende Hunde auf dem Gemeinschaftseigentum

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 31.07.2009 - 19 S 2183/09
    So gilt etwa nach Oberlandesgericht Düsseldorf, 3. ZS., Beschluss vom 23.08.2006 (Az. I-3 Wx 64/06):.
  • KG, 31.05.2007 - 24 W 276/06

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Zustimmungserfordernis für die tage- oder

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 31.07.2009 - 19 S 2183/09
    Die Kammer weicht durch ihre Entscheidung auch nicht von weiterer höchstrichterlicher oder obergerichtlicher Rechtsprechung ab (vgl. etwa Kammergericht Berlin 4. Zivilsenat, Urteil vom 21.3.2006 (Mieter muss Rückbaumaßnahmen nach § 1004 BGB dulden, nachdem die Wohnungseigentümergemeinschaft den störenden Wohnungseigentümer auf Beseitigung in Anspruch genommen haben), BGH 5. Zivilsenat 1.12.2006, Az. 5 ZR 112/06 (ein Wohnungseigentümer kann einen Mieter unmittelbar nach § 1004 BGB in Anspruch nehmen, wenn der Zustand seiner Wohnung den klagenden Wohnungseigentümer beeinträchtigt und diese Beeinträchtigung auf rechtswidriges Handeln des Wohnungseigentümers der vermieteten Einheit zurückgeht), Kammergericht Berlin, 24. Zivilsenat, Beschluss vom 31.5.2007, 24 W 276/06 (Verpflichtung des Wohnungseigentümers, eine gewerbliche Vermietung zu unterlassen, wenn im Rahmen der Teilungserklärung eine reine Wohnnutzung festgeschrieben ist), BGH, 12. Zivilsenat, 18.1.1995, Az. XII ZR 30/93 (Vermietung einer Gewerbeeinheit durch einen Sondereigentümer zum Betrieb einer Gaststätte trotz Kenntnis, dass die Nutzung als Gaststätte nach der Teilungserklärung unzulässig ist und dass die Mehrheit der Wohnungseigentümer diese Nutzung nicht hinzunehmen bereit ist).
  • OLG Karlsruhe, 22.09.1993 - 6 U 49/93
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 31.07.2009 - 19 S 2183/09
    Für diesen Fall eines störenden Mieters hat das OLG Karlsruhe, 6. Zivilsenat, Urteil vom 22.9.1993, Az. 6 U 49/93, Wohnungseigentümern einen unmittelbaren Abwehranspruch aus § 1004 BGB zuerkannt, ohne dass die Wohnungseigentümer eine nach § 906 BGB nicht mehr hinzunehmende Überschreitung der Nutzung nachweisen müssen.
  • AG Bremen, 18.11.2003 - 8 C 228/03
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 31.07.2009 - 19 S 2183/09
    Deshalb kann die Kammer lediglich auf das Urteil des Amtsgerichts Bremen vom 18.11.2003, Az. 8 C 0228/03, verweisen.
  • AG Hannover, 28.04.2016 - 541 C 3858/15

    Darf Toby bleiben?

    Eine andere Gesetzesauslegung käme einem Rechtsetzungsrecht der Wohnungseigentümergemeinschaft gleich, wenn sie ähnlich einer Satzung oder Rechtsverordnung Recht setzen könnte (LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 31. Juli 2009 - 19 S 2183/09 -, Rn. 46, juris).
  • LG Frankfurt/Main, 27.09.2018 - 13 S 138/17

    Sieht die Teilungserklärung eine Nutzung einer Teileigentumseinheit als Laden

    Ob im Falle der Gebrauchsregelung durch Beschluss eine andere rechtliche Beurteilung geboten wäre (so etwa Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 31.7. 2009 - 19 S 2183/09 = ZWE 2010, 26), kann vorliegend offen bleiben.
  • LG Essen, 08.01.2014 - 13 S 113/13

    Zuständigkeitskonzentration gemäß § 72 Abs. 2 GVG bei Streitgenossen

    Entsprechendes gilt auch für den Umstand, dass ein Wohnungseigentümer befugt ist, einen Unterlassungsanspruch (isoliert) gegen den Mieter eines Wohnungseigentümers bei dem nach den allgemeinen Vorschriften zuständigen Gericht "im Zivilprozessweg" geltend zu machen (vgl. LG Nürnberg-Fürth, ZMR 2010, 69 ff.).
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