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   LG Offenburg, 10.07.2002 - III Qs 29/02   

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https://dejure.org/2002,16431
LG Offenburg, 10.07.2002 - III Qs 29/02 (https://dejure.org/2002,16431)
LG Offenburg, Entscheidung vom 10.07.2002 - III Qs 29/02 (https://dejure.org/2002,16431)
LG Offenburg, Entscheidung vom 10. Juli 2002 - III Qs 29/02 (https://dejure.org/2002,16431)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2003, 153
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Hamburg, 07.06.2001 - 631 Qs 20/01

    Bestehen eines Richtervorbehalts für die Entscheidung über die Speicherung der

    Auszug aus LG Offenburg, 10.07.2002 - III Qs 29/02
    Ob dies auch für die vom Amtsgericht angeordnete "Aufnahme der Formel in die DNA-Analysedatei beim Bundeskriminalamt Wiesbaden" - d.h. für die Speicherung (vgl. § 3 Abs. 4 Nr. 1 BDSG) des DNA-Identifizierungsmusters eines Beschuldigten in der sog. Täterdatei - gilt, ist in Literatur und Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt (vgl. etwa Busch, NJW 2002, 1754, 1756 einerseits und LG Hamburg, NJW 2001, 2563 sowie Wollweber NJW 2002, 1771 andererseits).

    Die Frage, ob die Speicherung gemäß §§ 3 S. 1 und 3 DNA-IFG, 81 g Abs. 1 StPO trotz der fehlenden Verweisung auf § 81 g Abs. 3 StPO eine richterliche Anordnung voraussetzt (so Busch, NJW 2002, 1754, 1756, ablehnend dagegen LG Hamburg, NJW 2001, 2563 und Wollweber NJW 2002, 1771), bedarf hier jedoch keiner Entscheidung.

  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

    Auszug aus LG Offenburg, 10.07.2002 - III Qs 29/02
    Dies setzte nämlich voraus, dass sie mindestens dem Bereich der mittleren Kriminalität angehören, den Rechtsfrieden empfindlich stören und dazu geeignet sind, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (BVerfG, NJW 2001, 879, 880 und 2320, 2321).
  • BGH, 30.01.2001 - 1 StR 512/00

    Diebstahl einer Scheckkarte; Computerbetrug; Tatmehrheit; Gesetzeseinheit;

    Auszug aus LG Offenburg, 10.07.2002 - III Qs 29/02
    Denn - jedenfalls nach dem gegenwärtigem Stand der Ermittlungen - fehlt es auch an den materiellen Voraussetzungen für eine Speicherung gemäß §§ 3 S. 1 und 3 DNA-IFG, 81 g Abs. 1 StPO: Die dem Beschuldigten V. M. zur Last gelegten Taten sind rechtlich als Computerbetrug gemäß § 263 a Abs. 1 StGB - ggf. in Tatmehrheit mit Diebstahl gemäß § 242 Abs. 1 StGB (vgl. hierzu BGH, NJW 2001, 1508) - zu qualifizieren.
  • LG Saarbrücken, 20.11.2000 - 4 Qs 101/00
    Auszug aus LG Offenburg, 10.07.2002 - III Qs 29/02
    Die gegenteilige Auffassung, die das Landgericht Saarbrücken in einem nur teilweise veröffentlichten Beschluss vom 20.11.2000 (4 Qs 101/00, StV 2001, 265) vertritt, vermag nicht zu überzeugen.
  • OLG Hamm, 19.07.2016 - 5 Ws 249/16

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung nach § 81a StPO während der

    Entgegen der Auffassung des Angeklagten ist es für die Anordnung der molekular-genetischen Untersuchung der entnommenen Körperzellen auch nicht notwendig, dass bei der Auswertung der Spurenträger bereits geeignetes DNA-Vergleichsmaterial gefunden worden ist (so aber Landgericht Offenburg, StV 2003, 153).
  • LG Potsdam, 12.12.2005 - 24 Qs 169/05

    Molekulargenetische Untersuchung von Spurenmaterial unbekannter Herkunft: Wegfall

    In der Judikatur ist umstritten, ob die bloße - auch durch das Vorhandensein potentieller Spurenträger konkretisierte - Erwartung, dass die zukünftigen Ermittlungen zum Auffinden geeigneten Vergleichsmaterials führen werden, ausreicht, die Entnahme von Körperzellen des Beschuldigten zur Durchführung einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung anzuordnen (zustimmend: LG Saarbrücken, StV 2001, 265, 266; a.A.: LG Offenburg, StV 2003, 153, das lediglich eine bedingte Anordnung für den Fall, dass die Auswertung der Spurenträger ergibt, dass Vergleichsmaterial vorhanden ist, für zulässig hält).
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