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   LG Oldenburg, 03.02.2022 - 2 Qs 40/22   

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https://dejure.org/2022,3259
LG Oldenburg, 03.02.2022 - 2 Qs 40/22 (https://dejure.org/2022,3259)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 03.02.2022 - 2 Qs 40/22 (https://dejure.org/2022,3259)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 03. Februar 2022 - 2 Qs 40/22 (https://dejure.org/2022,3259)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: "Nachträgliche” Zeugnisverweigerung - Klassisches Beweisverwertungsverbot

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.03.1998 - 3 StR 686/97

    Aussageverweigerung eines Zeugen bzgl. sexuellen Mißbrauchs von Kindern

    Auszug aus LG Oldenburg, 03.02.2022 - 2 Qs 40/22
    Verwertbar und einer Beweiserhebung zugänglich sind daher Bekundungen gegenüber Privatpersonen, aber auch Erklärungen gegenüber Amtspersonen, die ein Zeuge von sich aus außerhalb einer Vernehmung, etwa bei der Bitte um polizeiliche Hilfe, bei einer nicht mit einer Vernehmung verbundenen Strafanzeige oder sonst ungefragt, "spontan" und "aus freien Stücken" abgegeben hat (vgl. BGH, Urteil vom 25.03.1998 - 3 StR 686/97 = NJW 1998, 2229 m.w.N.).

    Denn die Eigeninitiative kann lediglich Anlass und Grund für die Verfahrenseinleitung mit anschließender Vernehmung sein, die dann dem Schutz des § 252 StPO unterliegt (BGH, Urteil vom 25.03,1998 - 3 StR 686/97 = NJW 1998, 2229).

  • BGH, 28.06.1990 - 4 StR 297/90

    Herabsetzung der Grenze der absoluten Fahrunsicherheit

    Auszug aus LG Oldenburg, 03.02.2022 - 2 Qs 40/22
    Kraftfahrer sind bei einem Blutalkoholgehalt von 1, 1 Promille als absolut fahruntüchtig anzusehen (BGH, Beschl. v. 28.06.1990, Az. 4 StR 297/90, NJW 1990, 2393).
  • OLG Saarbrücken, 06.02.2008 - Ss 70/07

    "Spontanäußerung" der Ehefrau eines Beschuldigten unterliegt keinem

    Auszug aus LG Oldenburg, 03.02.2022 - 2 Qs 40/22
    Entscheidend ist, dass die Auskunftsperson von einem Staatsorgan in amtlicher Eigenschaft zu dem den Gegenstand des Strafverfahrens bildenden Sachverhalt gehört worden ist (so OLG Saarbrücken, Beschluss vom 06.02.2008 - Ss 70/2007 (78/07) = NJW 2008, 1396 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 24.05.2011 - 2 RVs 20/11

    Spontanäußerung, Verwertbarkeit, Zeugnisverweigerung

    Auszug aus LG Oldenburg, 03.02.2022 - 2 Qs 40/22
    Als spontane Bekundungen aus freien Stücken kommen demnach auch Mitteilungen im Rahmen von polizeilichen Notrufen in Betracht (BGH, Urteil vom 14.01.1986 - 5 StR 762/85 = NStZ 1986, 232; OLG Hamm, Beschluss vom 24.05.2011 -111-2 RVs 20/11 = NStZ 2012, 53; Ellbogen in: Münchener Kommentar zur StPO, 1. Aufl. 2016, § 252 StPO Rn. 27).
  • LG Stuttgart, 20.10.2014 - 7 Qs 52/14

    Strafverfahren: Verwertbarkeit der von dem später das Zeugnis verweigernden

    Auszug aus LG Oldenburg, 03.02.2022 - 2 Qs 40/22
    Demnach muss neben dem Moment, in welchem der Beamte subjektiv von einem Anfangsverdacht ausgeht, auch berücksichtigt werden, wie sich das Verhalten des Beamten nach Außen in der Wahrnehmung des Befragten darstellt bzw. ob aus dem Verhalten des Beamten für den Befragten auf das Vorliegen eines Anfangsverdachts geschlossen werden kann (LG Stuttgart, Beschluss vom 20.10.2014 - 7 Qs 52/14 -, zitiert nach juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BGH, 14.01.1986 - 5 StR 762/85

    Wertung der Entgegennahme einer Erklärung als Vernehmung im Sinne des § 252

    Auszug aus LG Oldenburg, 03.02.2022 - 2 Qs 40/22
    Als spontane Bekundungen aus freien Stücken kommen demnach auch Mitteilungen im Rahmen von polizeilichen Notrufen in Betracht (BGH, Urteil vom 14.01.1986 - 5 StR 762/85 = NStZ 1986, 232; OLG Hamm, Beschluss vom 24.05.2011 -111-2 RVs 20/11 = NStZ 2012, 53; Ellbogen in: Münchener Kommentar zur StPO, 1. Aufl. 2016, § 252 StPO Rn. 27).
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