Rechtsprechung
LG Potsdam, 08.02.2008 - 6 O 179/07 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,40061) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 27.09.1994 - GS 1/89
Haftung des Arbeitnehmers
Auszug aus LG Potsdam, 08.02.2008 - 6 O 179/07
28 Nach der Entscheidung des großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27.9.1994 (- GS 1/89 (A) - BAGE 78, 56) finden die Grundsätze über die Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung auf alle Arbeiten Anwendung, die durch den Betrieb veranlasst sind und aufgrund eines Arbeitsverhältnisses geleistet werden. - BAG, 15.11.2001 - 8 AZR 95/01
Haftung eines Zugrestaurantleiters für abhanden gekommene Einnahmen
Auszug aus LG Potsdam, 08.02.2008 - 6 O 179/07
33 Der zu ersetzende Schaden liegt hier deutlich oberhalb der Haftungsobergrenze von 3 Bruttoeinkommen, wie sie in der Reformdiskussion zur Begrenzung der Arbeitnehmerhaftung als Höchstbetrag vorgeschlagen wird (vgl. BAG 8. Senat Entscheidung vom 15.11.2001, Az. 8 AZR 95/01, BAGE 99, 368 ff). - BAG, 12.10.1989 - 8 AZR 276/88
Arbeitnehmer; Gefahrgeneigte Tätigkeit
Auszug aus LG Potsdam, 08.02.2008 - 6 O 179/07
Die Entscheidung ist nach Abwägung aller Umstände des Einzelfalles zu treffen, wobei es entscheidend darauf ankommen kann, dass der Verdienst des Arbeitnehmers in einem deutlichen Missverhältnis zum Schadensrisiko der Tätigkeit steht (Urteil des 8. Senats des BAG vom 12.10.1989 - 8 AZR 276/88 - BAGE 63, 127).