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   LG Potsdam, 30.06.2004 - 8 O 587/03   

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LG Potsdam, 30.06.2004 - 8 O 587/03 (https://dejure.org/2004,38065)
LG Potsdam, Entscheidung vom 30.06.2004 - 8 O 587/03 (https://dejure.org/2004,38065)
LG Potsdam, Entscheidung vom 30. Juni 2004 - 8 O 587/03 (https://dejure.org/2004,38065)
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  • BGH, 27.09.1999 - II ZR 371/98

    Haftung von Mitgliedern einer Personengesellschaft "mbH"

    Auszug aus LG Potsdam, 30.06.2004 - 8 O 587/03
    Wie der BGH in jüngerer Vergangenheit in mehreren Entscheidungen ausgeführt hat, haften die Gesellschafter der GbR für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft akzessorisch (BGHZ 142, 315, 318).
  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen

    Auszug aus LG Potsdam, 30.06.2004 - 8 O 587/03
    Grundsätzlich gilt, dass eine finanzierende Bank zur Aufklärung des Darlehensnehmers über Risiken des finanzierten Geschäfts regelmäßig nicht verpflichtet ist (u.a.: BGH v. 18.11.2003, WM 172, 173; BGH v. 27.06.2000, Az: XI ZR 174/99).
  • KG, 08.05.2001 - 4 U 2293/00

    Pflichten der Bank bei der Finanzierung von Eigentumswohnungen vom Bauträger

    Auszug aus LG Potsdam, 30.06.2004 - 8 O 587/03
    Die Bedingungen, an die eine Bank die Auszahlung von Darlehensvaluta knüpft, entfalten keine Schutzwirkung zugunsten des Darlehensnehmers, sondern dienen allein dem Schutz der finanzierenden Bank (KG v. 8.5.2001, WM 2001, 2244).
  • OLG München, 04.09.2000 - 17 U 2317/00

    Aufklärungspflichten einer Bank bei einer Immobilienfinanzierung

    Auszug aus LG Potsdam, 30.06.2004 - 8 O 587/03
    Die Realisierbarkeit von Mieteinnahmen gehört zum allgemeinen wirtschaftlichen Risiko einer Kapitalinvestition und begründet selbst bei Kenntnis der finanzierenden Bank keinen zu Aufklärungspflichten führenden Wissensvorsprung der Bank (OLG München, WM 2001, 252).
  • KG, 24.11.2004 - 26 U 38/04

    Immobilienfonds: Haftung neu eintretender Gesellschafter für Altverbindlichkeiten

    (Vgl. auch LG Potsdam 8 O 587/03, Urteil vom 30.06.2004, Anl. BB 5 und LG Köln 5 O 406/03, Urteil vom 31.08.2004, Anlage BB 6).
  • LG Leipzig, 20.07.2004 - 4 O 7049/03
    Die Gewährung von Vertrauensschutz ist jedoch nur in jenen Fällen angezeigt, in denen der beitretende Gesellschafter von bestehenden Gesellschaftsverbindlichkeiten nichts wusste und entsprechende Kenntnis auch nicht haben musste (LG Potsdam vom 30.06.2004, Az.: 08 O 587/03).
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