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LG Rostock, 07.07.2006 - 3 O 143/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- LG Rostock, 07.07.2006 - 3 O 143/06
- OLG Rostock, 12.12.2006 - 2 U 31/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.10.2003 - I ZR 64/01
Zur Zulässigkeit der Kurzbezeichnung einer aus einer Steuerberatungsgesellschaft …
Auszug aus LG Rostock, 07.07.2006 - 3 O 143/06
Dem § 59 k BRAO kommt auch - wie der Bundesgerichtshof entschieden hat (BGH, NJW 2004, 1099) - eine auf die Lauterkeit des Wettbewerbs bezogene Schutzfunktion zu. - BGH, 20.05.1999 - I ZR 31/97
RUMMS!; Ankündigung einer Sonderveranstaltung (7jähriges Firmenjubiläum)
Auszug aus LG Rostock, 07.07.2006 - 3 O 143/06
Aus Gründen der Prozessökonomie kann offen bleiben, ob Klagebefugnis bzw. Anspruchsberechtigung zu Recht bestehen, wenn bereits eine Rechtsprüfung ergibt, dass der Anspruch nicht besteht und die Klage unbegründet ist (BGH, GRUR 1999, 1119; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 23 .A., § 8 Rz 3.66).
- OLG Rostock, 12.12.2006 - 2 U 31/06
Zur Zulässigkeit der Firmierung "Rechtsanwalts GmbH"
Die Berufung des Klägers gegen das am 07.07.2006 verkündete Urteil des Landgerichts Rostock - Az.: 3 O 143/06 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.