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   LG Stralsund, 03.03.2009 - 4 O 538/98   

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LG Stralsund, 03.03.2009 - 4 O 538/98 (https://dejure.org/2009,36652)
LG Stralsund, Entscheidung vom 03.03.2009 - 4 O 538/98 (https://dejure.org/2009,36652)
LG Stralsund, Entscheidung vom 03. März 2009 - 4 O 538/98 (https://dejure.org/2009,36652)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Verkehrsunfallhaftung: Überwiegendes Mitverschulden eines tödlich verunglückten Beifahrers bei nicht angeschnalltem Mitfahren mit einem alkoholisierten Fahrzeugführer

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.04.1974 - VI ZR 188/72

    Voraussetzungen des Ersatzanspruchs wegen entgangenen Unterhalts

    Auszug aus LG Stralsund, 03.03.2009 - 4 O 538/98
    Auch die weiteren Voraussetzungen - eine hinreichende Leistungsfähigkeit des Getöteten, welche bei Nichtvorliegen bereits zum Entfallen des Unterhaltsanspruches als solchem führt (vgl. §§ 1581, 1603 BGB) und die hinreichende Durchsetzbarkeit des Anspruches, welche im Falle des Fehlens lediglich den Schaden entfallen lässt (vgl. dazu BGH NJW 1974, 1373; OLG Bremen FamRZ 1990, 403, 404), sind vorliegend gegeben.

    Dieser stellt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nach seiner Rechtsnatur keinen Unterhaltsanspruch, sondern einen Schadensersatzanspruch dar (BGH NJW 1974, 1373, 1374).

  • KG, 21.06.2004 - 8 U 10/04

    Verbindlichkeit von Gewinnzusagen: Schutzbereich und maßgeblicher Gesamteindruck

    Auszug aus LG Stralsund, 03.03.2009 - 4 O 538/98
    Dazu wird ergänzend auf den Tatbestand des Urteils des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 29.09.2004 (dortiges Az.: L 8 U 10/04; Bl. 172 - 173 d. A.) Bezug genommen.

    Dazu wird ergänzend auf den Tatbestand des Urteils des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 29.09.2004 (dortiges Az.: L 8 U 10/04, Bl. 172 - 173 d. A.) Bezug genommen.

  • BGH, 31.05.1988 - VI ZR 116/87

    Bemessung des Unterhaltsschadens eines Kindes nach Tötung des

    Auszug aus LG Stralsund, 03.03.2009 - 4 O 538/98
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass nach Maßgabe der vorbezeichneten Vorschriften die schuldhafte Selbstgefährdung im Straßenverkehr dem Mitfahrer dann anzulasten ist, wenn er mit einem infolge Alkoholgenusses fahruntüchtigen Fahrer mitfährt, auch wenn der Geschädigte selbst die Fahruntüchtigkeit des Fahrzeugführers unter Umständen wegen eigener Trunkenheit nicht erkannt hat (vgl. BGH NJW 1988, 2365; OLG Köln NJW-RR 2000, 1553; OLG Hamm MDR 1996, 149, 150; OLG Hamm NZV 2006, 85).
  • BGH, 24.04.1990 - VI ZR 183/89

    Berücksichtigung von zukünftigen für die Unterhaltsbemessung maßgeblichen

    Auszug aus LG Stralsund, 03.03.2009 - 4 O 538/98
    Das Gericht hat sodann unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten der Prognostizierung unter Berücksichtigung von Unsicherheiten die voraussichtliche Entwicklung ohne das Schadensereignis für die Zukunft gemäß § 287 ZPO einzuschätzen (BGH NJW-RR 1990, 962 ff.; NJW 2004, 359, 361).
  • BGH, 03.02.2004 - VI ZR 119/03

    Verwirkung von Schadensersatzleistungen

    Auszug aus LG Stralsund, 03.03.2009 - 4 O 538/98
    Die für das Unterhaltsrecht maßgebenden speziellen Vorschriften sind mithin nicht anwendbar (BGH FamRZ 2004, 526 ff.).
  • OLG Hamm, 14.03.2005 - 13 U 194/04

    Haftungsausschluss bei Trunkenheitsfahrt, entgangener Unterhalt

    Auszug aus LG Stralsund, 03.03.2009 - 4 O 538/98
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass nach Maßgabe der vorbezeichneten Vorschriften die schuldhafte Selbstgefährdung im Straßenverkehr dem Mitfahrer dann anzulasten ist, wenn er mit einem infolge Alkoholgenusses fahruntüchtigen Fahrer mitfährt, auch wenn der Geschädigte selbst die Fahruntüchtigkeit des Fahrzeugführers unter Umständen wegen eigener Trunkenheit nicht erkannt hat (vgl. BGH NJW 1988, 2365; OLG Köln NJW-RR 2000, 1553; OLG Hamm MDR 1996, 149, 150; OLG Hamm NZV 2006, 85).
  • OLG Hamm, 06.10.1995 - 9 U 70/95

    Mitverschulden des verletzten Beifahrers bei Teilnahme an einer Fahrt mit

    Auszug aus LG Stralsund, 03.03.2009 - 4 O 538/98
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass nach Maßgabe der vorbezeichneten Vorschriften die schuldhafte Selbstgefährdung im Straßenverkehr dem Mitfahrer dann anzulasten ist, wenn er mit einem infolge Alkoholgenusses fahruntüchtigen Fahrer mitfährt, auch wenn der Geschädigte selbst die Fahruntüchtigkeit des Fahrzeugführers unter Umständen wegen eigener Trunkenheit nicht erkannt hat (vgl. BGH NJW 1988, 2365; OLG Köln NJW-RR 2000, 1553; OLG Hamm MDR 1996, 149, 150; OLG Hamm NZV 2006, 85).
  • OLG Köln, 10.06.1999 - 1 U 1/99

    Sprung aus dem Auto bei Flucht des Fahrers vor Polizeikontrolle

    Auszug aus LG Stralsund, 03.03.2009 - 4 O 538/98
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass nach Maßgabe der vorbezeichneten Vorschriften die schuldhafte Selbstgefährdung im Straßenverkehr dem Mitfahrer dann anzulasten ist, wenn er mit einem infolge Alkoholgenusses fahruntüchtigen Fahrer mitfährt, auch wenn der Geschädigte selbst die Fahruntüchtigkeit des Fahrzeugführers unter Umständen wegen eigener Trunkenheit nicht erkannt hat (vgl. BGH NJW 1988, 2365; OLG Köln NJW-RR 2000, 1553; OLG Hamm MDR 1996, 149, 150; OLG Hamm NZV 2006, 85).
  • OLG Bremen, 11.10.1988 - 1 U 79/88
    Auszug aus LG Stralsund, 03.03.2009 - 4 O 538/98
    Auch die weiteren Voraussetzungen - eine hinreichende Leistungsfähigkeit des Getöteten, welche bei Nichtvorliegen bereits zum Entfallen des Unterhaltsanspruches als solchem führt (vgl. §§ 1581, 1603 BGB) und die hinreichende Durchsetzbarkeit des Anspruches, welche im Falle des Fehlens lediglich den Schaden entfallen lässt (vgl. dazu BGH NJW 1974, 1373; OLG Bremen FamRZ 1990, 403, 404), sind vorliegend gegeben.
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