Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 24.09.2007 - 19 T 6/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,59971
LG Stuttgart, 24.09.2007 - 19 T 6/06 (https://dejure.org/2007,59971)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 24.09.2007 - 19 T 6/06 (https://dejure.org/2007,59971)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 24. September 2007 - 19 T 6/06 (https://dejure.org/2007,59971)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,59971) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Anordnung von insolvenzrechtlichen Sicherungsmaßnahmen durch das Insolvenzgericht; Zulässigkeitsvoraussetzungen der Glaubhaftmachung einer Gläubigerforderung; Mindestanforderungen an die Glaubhaftmachung einer Steuerforderung; ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.03.2007 - IX ZB 164/06

    Anordnung von Sicherungsmaßnahmen nach Stellung eines Insolvenzantrags; Verfahren

    Auszug aus LG Stuttgart, 24.09.2007 - 19 T 6/06
    Die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21, 22 InsO setzt grundsätzlich einen zulässigen Insolvenzantrag voraus (BGH NZI 2007, 344 ff. [BGH 22.03.2007 - IX ZB 164/06] ).

    Insofern hat der BGH in einer Entscheidung vom 22.03.2007 festgestellt, dass ein enges Handhaben der Voraussetzungen des § 21 InsO mit berechtigten Sicherungsinteressen der Insolvenzgläubiger jedenfalls nicht zu vereinbaren ist, wenn die Zulässigkeitsvoraussetzungen mit überwiegender, auf gesicherter Grundlage beruhender Wahrscheinlichkeit gegeben sind und sich das Insolvenzgericht die letzte Gewissheit erst im weiteren Verfahrensablauf verschaffen kann (BGH NZI 2007, 344, 345 [BGH 22.03.2007 - IX ZB 164/06] ).

    Außerdem hat der BGH die Glaubhaftmachung der dem dortigen Verfahren zugrunde liegenden Gläubigerforderung, die auf nicht bestandskräftigen, in der Sache angefochtenen Steuerbescheiden beruhte, durch Vorlage der Steuerbescheide als ausreichend erachtet und darauf hingewiesen, dass für die angeordneten Sicherungsmaßnahmen anders als für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gem. § 16 InsO die Glaubhaftmachung der Forderung ausreiche (BGH NZI 2007, 344, 346 [BGH 22.03.2007 - IX ZB 164/06] ).

    Eine Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist durch die Anordnung dieser Sicherungsmaßnahmen gerade noch nicht getroffen (vgl. hierzu auch BGH NZI 2007, 344, 345 [BGH 22.03.2007 - IX ZB 164/06] gegen eine enge Handhabung der Zulässigkeitsvoraussetzungen im Rahmen der Anordnung vorläufiger Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO ).

  • BGH, 13.06.2006 - IX ZB 214/05

    Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen durch das Insolvenzgericht

    Auszug aus LG Stuttgart, 24.09.2007 - 19 T 6/06
    Die zunächst durch den Gläubiger erfolgte Vorlage einer Rückständezusammenstellung war insofern nicht ausreichend, nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist als Mindestanforderung an die Glaubhaftmachung einer Steuerforderung die Vorlage der Steuerbescheide und gegebenenfalls etwaiger Steueranmeldungen der Schuldnerin erforderlich (BGH NJW-RR 2006, 1641, 1642 [BGH 13.06.2006 - IX ZB 214/05] ).

    Der BGH hat in einem Fall, in dem ein Schuldner ebenfalls die inhaltliche Richtigkeit der einem Insolvenzantrag des Finanzamts zugrunde liegenden Steuerbescheide bestritten hatte, darauf hingewiesen, dass nach Vorlage der Steuerbescheide zu prüfen sei, ob sich ernsthafte Zweifel an dem Bestand der Forderungen ergeben (NJW-RR 2006, 1641, 1643 [BGH 13.06.2006 - IX ZB 214/05] ).

    In diesem Fall sei jedoch zu beachten, dass das Insolvenzeröffnungsverfahren nicht dazu geeignet und bestimmt ist, den Bestand rechtlich zweifelhafter Forderungen zu klären (BGH NJW-RR 2006, 1641, 1643 [BGH 13.06.2006 - IX ZB 214/05] ).

    Nach der genannten Rechtsprechung des BGH (BGH NJW-RR 2006, 1641, 1643 [BGH 13.06.2006 - IX ZB 214/05] ) ist ein solcher Ausschluss ernstlicher Zweifel ausreichend.

  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus LG Stuttgart, 24.09.2007 - 19 T 6/06
    Von Zahlungsunfähigkeit ist nach der Rechtsprechung des BGH regelmäßig auszugehen, wenn eine innerhalb von drei Wochen nicht zu beseitigende Liquiditätslücke des Schuldners mehr als 10 % seiner fälligen Gesamtverbindlichkeiten beträgt, sofern nicht ausnahmsweise mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass die Liquiditätslücke demnächst vollständig oder fast vollständig beseitigt werden wird (BGH NJW 2005, 3062 ff. [BGH 24.05.2005 - IX ZR 123/04] ).
  • BGH, 05.02.2004 - IX ZB 29/03

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Forderung eines

    Auszug aus LG Stuttgart, 24.09.2007 - 19 T 6/06
    Ein Auswechseln der geltend gemachten Forderung im Eröffnungsverfahren ist zulässig (BGH NZI 2004, 587, 588 [BGH 05.02.2004 - IX ZB 29/03] ).
  • BGH, 14.12.2005 - IX ZB 207/04

    Voraussetzungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen einer bestrittenen

    Auszug aus LG Stuttgart, 24.09.2007 - 19 T 6/06
    Soll allerdings wie hier der Insolvenzgrund alleine aus einer einzigen Forderung des antragstellenden Gläubigers abgeleitet werden und ist diese Forderung bestritten, so muss diese Forderung für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens voll bewiesen sein (vgl. BGH NZI 2006, 172 [BGH 08.12.2005 - IX ZB 38/05] ; BGH NJW-RR 2006, 1061 [BGH 14.12.2005 - IX ZB 207/04] ).
  • BGH, 29.03.2007 - IX ZB 141/06

    Überprüfung der vom Schuldner erhobenen Verjährungseinrede im

    Auszug aus LG Stuttgart, 24.09.2007 - 19 T 6/06
    Einwände gegen den Titel hat die Schuldnerin in dem dafür vorgesehenen Verfahrenüberprüfen zu lassen, eine entsprechende Überprüfung durch das Insolvenzgericht findet nicht statt (vgl. etwa BGH ZIP 2007, 1226 ff. [BGH 29.03.2007 - IX ZB 141/06] ).
  • BGH, 08.12.2005 - IX ZB 38/05

    Anforderungen an die Darlegung und Glaubhaftmachung von Steuerforderungen im

    Auszug aus LG Stuttgart, 24.09.2007 - 19 T 6/06
    Soll allerdings wie hier der Insolvenzgrund alleine aus einer einzigen Forderung des antragstellenden Gläubigers abgeleitet werden und ist diese Forderung bestritten, so muss diese Forderung für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens voll bewiesen sein (vgl. BGH NZI 2006, 172 [BGH 08.12.2005 - IX ZB 38/05] ; BGH NJW-RR 2006, 1061 [BGH 14.12.2005 - IX ZB 207/04] ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht