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   LG Trier, 11.01.2000 - 4 T 20/99   

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https://dejure.org/2000,10875
LG Trier, 11.01.2000 - 4 T 20/99 (https://dejure.org/2000,10875)
LG Trier, Entscheidung vom 11.01.2000 - 4 T 20/99 (https://dejure.org/2000,10875)
LG Trier, Entscheidung vom 11. Januar 2000 - 4 T 20/99 (https://dejure.org/2000,10875)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Schuldenbereinigungsplanverfahren; Gesonderte Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die verschiedenen Verfahrensabschnitte eines Insolvenzverfahrens; Heranziehung der Gesetzesmaterialien zur Klärung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 662
  • NZI 2000
  • NZI 2000, 187 (Ls.)
  • NZI 2001, 55
  • FamRZ 2000, 1024 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Lüneburg, 17.02.1999 - 3 T 11/99

    Prozesskostenhilfe (PKH) zur Durchführung eines Insolvenzverfahrens; PKH für das

    Auszug aus LG Trier, 11.01.2000 - 4 T 20/99
    Die Kammer schließt sich im Grundsatz der überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur an, wonach über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die verschiedenen Verfahrensabschnitte des Insolvenzverfahrens gesondert zu entscheiden ist (z.B.: LG Lüneburg, NJW 99, 2287).
  • LG Hamburg, 03.05.1999 - 326 T 33/99

    Prozesskostenhilfe im Verbraucherinsolvenzverfahren

    Auszug aus LG Trier, 11.01.2000 - 4 T 20/99
    Teile der Rechtsprechung, die eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Insolvenzverfahren ablehnen, meinen ihre Ansicht auf eine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers stützen zu können (LG Hamburg, MDR 99, 829).
  • LG Baden-Baden, 29.04.1999 - 1 T 13/99

    Zulässigkeit einer Beschwerde bei Rücknahme des Antrags auf Eröffnung des

    Auszug aus LG Trier, 11.01.2000 - 4 T 20/99
    Weiter wird argumentiert, dass die Gewährung von Prozesskostenhilfe für diesen Verfahrensabschnitt grundsätzlich zu einer hinreichenden Aussicht der Kostendeckung im Sinne des § 26 Abs. 1 S. 1 InsO fuhren würde, sodass weder für den Schuldner noch für einen Gläubiger letzlich Veranlassung bestehe, einen Kostenvorschuss gemäß § 26 Abs. 1 S. 2 InsO zu leisten, um eine sonst drohende Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abzuwenden (LG Baden-Baden, NJW-RR 99, 993).
  • LG Bad Kreuznach, 30.11.1999 - 2 T 157/99

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) in Verbraucherinsolvenzverfahren

    Auszug aus LG Trier, 11.01.2000 - 4 T 20/99
    Der genannte Teil der Rechtsprechung meint, der Gesetzgeber habe seine Entscheidung gegen eine Prozesskostenhilfe für den Schuldner im Insolvenzverfahren dadurch zum Ausdruck gebracht, dass er trotz der Diskussion dieses Problems in der Rechtswissenschaft keine Klarstellung herbeigeführt habe (LG Hamburg a.a.O.; LG Bad Kreuznach, Beschl. v. 30.11.1999, 2 T 157/99 ).
  • LG Mannheim, 13.10.1999 - 1 T 38/99
    Auszug aus LG Trier, 11.01.2000 - 4 T 20/99
    Bei der Restschuldbefreiung handelt es sich indes nicht nur um eine "gesetzgeberische Wohltat, die ein sozialstaatliches Element beinhaltet" (so LG Mannheim, Beschluss vom 13.10.1999, 1 T 38/99).
  • LG Ulm, 01.07.1999 - 5 T 101/99
    Auszug aus LG Trier, 11.01.2000 - 4 T 20/99
    Dadurch wird die Stellung ungesicherter Gläubiger zu Lasten gesicherter Gläubiger gestärkt (LG Ulm (Donau), Beschluss vom 01.07.1999, 5 T 101/99).
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