Rechtsprechung
LG Ulm, 19.07.2013 - 4 O 81/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlung von Schadensersatz wegen Beschädigung des Pkw durch ein Parkmanöver aufgrund Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
- Justiz Baden-Württemberg
Art 34 S 1 GG, § 839 Abs 1 BGB
Amtshaftung wegen Verkehrssicherungspflichtverletzung: Beschädigung eines Fahrzeugs beim Einparken in einen Parkplatz mit Bordsteinbegrenzung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Hochstehender Randstein auf Parkplatz und die Verkehrssicherungspflicht
Verfahrensgang
- LG Ulm, 19.07.2013 - 4 O 81/13
- OLG Stuttgart - 4 U 154/13 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.05.2012 - VI ZR 196/11
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erstattungsfähigkeit außergerichtlicher …
Auszug aus LG Ulm, 19.07.2013 - 4 O 81/13
Es handelt sich auch nicht um einen solchen Fall, der in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht so komplex wäre, dass es dem Kläger nicht möglich gewesen wäre, zunächst seinerseits an die Beklagte heranzutreten (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 12. Juli 2011 - VI ZR 214/10 - zit. nach Juris, Rz 20.; s. a. BGH, Urteil vom 8. Mai 2012 - VI ZR 196/11 - zit. nach Juris, Rz. 9f.). - BGH, 12.07.2011 - VI ZR 214/10
Rechtsanwaltsgebühr: Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten bei getrennter Abmahnung …
Auszug aus LG Ulm, 19.07.2013 - 4 O 81/13
Es handelt sich auch nicht um einen solchen Fall, der in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht so komplex wäre, dass es dem Kläger nicht möglich gewesen wäre, zunächst seinerseits an die Beklagte heranzutreten (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 12. Juli 2011 - VI ZR 214/10 - zit. nach Juris, Rz 20.; s. a. BGH…, Urteil vom 8. Mai 2012 - VI ZR 196/11 - zit. nach Juris, Rz. 9f.). - OLG München, 14.03.2013 - 1 U 3769/11
Verkehrssicherungspflicht des Trägers der Straßenbaulast hinsichtlich Gefahren …
Auszug aus LG Ulm, 19.07.2013 - 4 O 81/13
Hierfür ist auch von Bedeutung, ob und inwieweit die Gefahrenquelle sich für den Benutzer, z.B. einer Straße, darbietet (vgl. OLG München, Urteil vom 14. März 2013 - 1 U 3769/11 - zit. nach Juris, Rz. 46 m.w.N.). - OLG Hamm, 09.11.2007 - 9 U 29/07
Verkehrssicherungspflicht; Parkplatz; Mitverschulden
Auszug aus LG Ulm, 19.07.2013 - 4 O 81/13
Bei Parkplätzen, auf die vorwärts oder rückwärts eingefahren wird, und die nur durch einen Bordstein begrenzt werden, entspricht es schon dem gängigen Fahrverhalten, dass mit den Rädern bis an den Bordstein, also mit dem Stoßfänger bis über den Bordstein gefahren wird (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 9. November 20007 - 9 U 29/07 - zit. nach Juris, Rz 10).